Plötzliche Bedenken beim Gesetzentwurf Berufszulassungsregelung für gewerbliche WEG-Verwalter [1]
Anhörung im März und Sachstand zu den Berichterstattergesprächen
31.10.2017 Nach der ersten Lesung des Gesetzentwurfes für eine Berufszugangsregelung für WEG-Verwalter im Deutschen Bundestag am 10. November 2016 sah es nach einem zügigen Verfahren und einer schnellen Verabschiedung des Gesetzes aus. Jetzt gibt es Bedenken bei einigen Wirtschaftspolitikern und Berichterstattern, insbesondere der CDU/CSU, ob der Notwendigkeit eines solchen Gesetzes. Sie beziehen sich dabei auf den Bericht des Nationalen Normenkontrollrates, verfasst nach einer Anhörung am 2. Dezember 2015, an der auch Wohnen im Eigentum e.V. (WiE) als Sachverständiger teilgenommen hat. Nach Ansicht des Normenkontrollrates wird dieses Gesetz hohe Bürokratiekosten und Überregulierung verursachen und wenig Wirkung haben, da die von unqualifizierten Verwaltern verursachten Schäden als nur gering angesehen werden. Zu diesem Schluss kommt der Normenkontrollrat aufgrund fehlender breiter Schadensstatistiken und trotz der Tatsache, dass solche Schäden nicht die öffentliche Hand treffen, sondern in erster Linie die Wohnungseigentümern und von daher nicht bekannt sind. Die von Wohnen im Eigentum (WiE) zusammengetragenen typischen Fallbeispiele und der systematische Überblick über Verwaltungsdefizite (siehe hier [2]) wurden nicht als beispielhafte, typische Fälle, sondern als Einzelfälle abgewertet.
In den Einzelgesprächen mit allen Berichterstattern hat die Geschäftsführerin von Wohnen im Eigentum im Januar 2017 die Notwendigkeit des Gesetzes als eine zentrale Forderung für mehr Verbraucherschutz für Wohnungseigentümer dargelegt. Sie hat die wichtigsten Gründe noch einmal vorgetragen, erläutert und in einer ausführlichen schriftlichen Stellungnahme zum Gesetzentwurf notwendige wichtige Ergänzungen gefordert. Anhand von einzelnen Schadensfällen hat sie auf die teilweise hohen Schadensbeträge und die Risiken unqualifizierter Verwaltertätigkeit hingewiesen. WiE fordert eine Gleichstellung der Berufszugangsregelung für Verwalter mit den gesetzlichen Vorgaben für Versicherungsvermittler und Finanzanlagenberater – und keine halben Sachen.
Im weiteren Verfahren ist nun eine Anhörung des Wirtschaftsausschusses im März geplant.
Die Verantwortung liegt jetzt beim Bundestag, eine nachvollziehbare Berufszugangsregelung zu schaffen, auf die sich die Wohnungseigentümer und die Mieter in den WEGs verlassen können und die einen substanziellen Zugewinn und mehr Verbraucherschutz bringt. Eben keine halben Sachen und kein Gesetz in Light-Version.