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18.09.2023. Wie laufen Online-Eigentümerversammlungen ab und welche Probleme stehen damit ins Haus? Wir haben unsere Wohnungseigentümer*innen aufgefordert, verschiedenen Politiker*innen ihre Erfahrungen zu schildern. Hintergrund ist der Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums, der vorsieht, dass eine reine Online-Eigentümerversammlung künftig schon mit einer 3/4-Mehrheit in der Versammlung beschlossen werden kann - auch gegen die Stimmen der Eigentümer*innen, die damit nicht zurecht kommen.

Hier finden Sie Auszüge aus den Erfahrungsberichten der Wohnungseigentümer*innen - und bekommen einen Einblick in die Praxis der Wohnungseigentümergemeinschaften:

Für mich wäre durch diese Änderung eine Teilnahme an Eigentümerversammlungen auf Grund meines Alters (82) unmöglich. Waltraud S.

Was hier besonders betrifft, ist die fehlende Infrastruktur und Internetgeschwindigkeit, um überhaupt an Online-Eigentümerversammlungen teilnehmen zu können. Gerade auch die immer älter werdende Generation an Eigentümern/innen hat oft nicht die finanziellen Mittel, um Zusatzkosten für Online-Eigentümerversammlungen tragen zu können oder dem technischen Fortschritt in Bedienung dessen nachkommen zu können. Hier würde ein Großteil an Eigentümern/innen ausgeschlossen und das ist nicht hinnehmbar! Claus S.

Die meisten Wohnungseigentümer haben ein Alter, die sind mit dem Internet nicht vertraut. Sie entziehen uns die Teilhabe an unserem Eigentum! Maria L.

Mit dem antidemokratischen Digitalisierungswahn wird die Gemeinschaft der Eigentümer beschädigt, die Kommunikation abgeschafft. M. Weber

Die älteren und nicht technisch versierten Eigentümer werden ausgegrenzt. Wie soll eigentlich überprüft werden, ob die Abstimmungen ordnungsgemäß erfolgen? Außerdem bezweifele ich eine ausreichende Diskussionsmöglichkeit bei komplexen Fragen. Wir brauchen von Ihnen andere Instrumente, damit unsere WEGs besser verwaltet werden. Rita W.

Es sollte auch in Ihrem Interesse sein Gesetze so zu gestalten, dass sie nicht zu neuen weiteren Rechtsstreitigkeiten führen, das Ausgrenzen von Minderheiten ist dazu aber der völlig falsche Weg! Wolfgang B.

Es besteht die große Gefahr der Ausgrenzung älterer, schwerhöriger oder technik-fernerer Eigentümer. Statt der Förderung der „Gemeinschaft“ der Eigentümer wird hier die Spaltung der Wohnungseigentümergemeinschaften befördert. Die virtuelle Versammlung erhöht das Risiko, dass einzelne Personen oder Gruppen und ihre Interessen nicht mehr gehört werden. Diese Eigentümer werden sich dann entweder ganz aus der Meinungsbildung zurückziehen oder verstärkt den Rechtsweg beschreiten, um gegen Beschlüsse vorzugehen. Ob die sich ergebenden Klagen begründet sind oder nicht, ist dabei zweitrangig. Eine 75% Regelung wird Unruhe in die Gemeinschaften bringen und eine geringere Akzeptanz getroffener Entscheidungen. Die virtuelle Versammlung scheitert allerdings auch daran, dass es keine Rechtspflicht der Bürger (und damit der Wohnungseigentümer) gibt, überhaupt eine E-Mail-Adresse zu haben! Ich bin mit unserer Hausverwaltung sehr zufrieden und möchte auf die "Präsenz-EV" nicht verzichten. Solange es für die analoge EV einen Bedarf gibt, muss es ein Recht darauf geben! Karl-H. K.

Die von Ihnen geplante Änderung im Wohnungseigentumsgesetz stellt einen Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz aus Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz dar. Es besteht keine Rechtspflicht für die Bürger/innen der Bundesrepublik Deutschland, den Umgang mit digitalen Techniken zu beherrschen und digitale Endgeräte zu besitzen. Deshalb können fundamentale Rechte wie die in Art. 3 Abs. 1 GG und darüber hinaus in Art.14 GG begründeten Rechte nicht vom Beherrschen einer Technik und der Ausstattung mit bestimmten digitalen Geräten abhängig gemacht oder eingeschränkt werden. Die von Ihnen geplante Gesetzesänderung hat aber eine solche Einschränkung zur Folge. Sie bewirkt die Ausgrenzung älterer, hörgeschädigter, mit digitalen Techniken nicht vertrauter, bildungsbenachteiligter oder finanziell benachteiligter Wohnungseigentümer/innen. Sie werden durch die künstlich errichtete Hürde der Internetaffinität und der Geräteausstattung sowie der Gerätebeherrschung von der gleichberechtigten Teilhabe an der Willensbildung und Entscheidungsfindung, durch die eine Wohnungseigentümerversammlung gekennzeichnet ist, ausgeschlossen und damit der Kernrechte aller Wohnungseigentümer/innen, nämlich des Rede- und Fragerechts sowie des Rechts auf Stellung eines Antrags zur Geschäftsordnung zu Beginn einer Eigentümerversammlung beraubt. Da Geschäftsordnungsbeschlüsse grundsätzlich nicht in der Einladung zur Eigentümerversammlung angekündigt werden müssen, können die aufgrund ihrer digitalen Technikferne ausgeschlossenen Wohnungseigentümer/innen auch nicht per Vollmacht an die Hausverwaltung oder an eine vertretungsberechtigte Person aus der Eigentümergemeinschaft einen Antrag zur Geschäftsordnung stellen. Diese Form des Antragsrechts wird ihnen definitiv verweigert.

Es ist auch nicht hinnehmbar, dass, wie in Ihrem Referentenentwurf unter Punkt VI. 4. „Beschlusskompetenz für virtuelle Wohnungseigentümerversammlungen“ S. 7-8 vorgeschlagen, von Wohnungseigentümer/innen, die nicht über die nötige technische Ausrüstung verfügen, verlangt wird, sich von anderen Wohnungseigentümer/innen "helfen" zu lassen. Man stellt diese Menschen dann gewissermaßen unter Betreuung. Der Ausschluss von Wohnungseigentümer/innen, die nicht die technische Ausstattung haben oder diese nicht nutzen können, von der gleichberechtigten live-Teilhabe an allen fundamentalen Prozessen der Willensbildung und Entscheidungsfindung ihrer Eigentümergemeinschaft stellt eine massive Ungleichbehandlung dar und impliziert auch eine verachtende Haltung seitens der Vertreter/innen der Politik gegenüber dieser Personengruppe. Hilfe von Nichteigentümer/innen verstößt darüber hinaus gegen den Grundsatz der Nichtöffentlichkeit. Gabriele B.

Fast jedes Mal müssen wir Versammlungen unterbrechen, weil in der Diskussion zu Themen neue Gesichtspunkte aufgetreten sind und einzelne Gruppen von Eigentümern (z.B. eine Untergemeinschaft) dann Beratungsbedarf haben. Bei reinen Online-Veranstaltungen entfällt diese wichtige Möglichkeit, sich auszutauschen. Einige Eigentümer (Vermieter, die auch weiter als 100 km wohnen) kommen gezielt zur Eigentümerversammlung, um mit Miteigentümern vor Ort über Themen zu diskutieren oder die Situation in der jeweiligen Untergemeinschaft zu erfragen. Auch das entfällt bei einer reinen Online-Veranstaltung. Michaela und Ralf B.

Ich versuche mir gedanklich vorzustellen, wie eine 3/4 Mehrheit meiner Miteigentümer es mir verunmöglichen kann, an einer reinen Online-Eigentümerversammlung teilzunehmen, weil ich weder PC noch Handy besitzen. Nicht auf dem „richtigen“ Stand der Technik zu sei, würde dann bedeuten, nicht nur keine Wahlfreiheit der Kommunikation zu haben, sondern die Möglichkeit, ausgegrenzt und meiner Rechte beschnitten zu werden. Gertrud B.

Was mich und meine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) besonders betrifft, ist die Tatsache, dass wir von 10 Partien 4 Wohnungseigentümer*innen haben, die über 80 Jahre alt sind und nur mit Hilfe von Kindern, die jedoch meist weit weg wohnen, an Ihren schon von den Kindern vorinstallierten Tablets, überhaupt in der Lage sind, eine solche Video-Konferenz einzurichten, nein, diese älteren Herrschaften schaffen das nicht mehr. Wir haben noch 2 Eigentümer*innen mit über 70 Jahren, auch die waren sich so unsicher, dass bei der Befragung festgehalten wurde, dass von 10 Teilnehmern nur 1e Person per Video-Konferenz teilnehmen wollte. Wieso werden wir nicht gehört ? In unserer Eigentümerversammlung hatten wir erlebt, dass in dem Nebenzimmer des Hotels gerade vorübergehend für ca. 20 Minuten überhaupt keine Verbindung zustande kam. Dann kam eine Verbindung zustande und die Verwalterin konnte an Ihrem Laptop den Ton nicht einstellen, d.h. wir hatten schon 15-25 Minuten Vortrag gehört und ein Teilnehmer konnte überhaupt nichts mitbekommen. Wir, ich gehöre auch zu den über 70-Jährigen, wir haben doch 50 Jahre lang gearbeitet für unser Eigentum und nun denken Sie sich aus, dass wir uns gefälligst zu fügen haben ?? Neuerungen gern, aber doch nicht befehlen, dass nur noch online-Versammlungen stattfinden müssen. Die Gesprächsthemen, die manchmal sehr emotional über Video geführt werden, werden NIE in diesem erbosten Ton vor Ort mit direktem Blick ins Auge, geführt, d.h. die Gemeinschaft wächst wieder zusammen und Sie wollen das alles zerstören ? Marika T.

Wir sind eine kleinere WEG mit 15 Wohneinheiten, zu der zum größeren Teil ältere Eigentümer*innen – überwiegend Selbstnutzer der Wohnungen – gehören. Nicht jedem geht die Nutzung digitaler Medien gut von der Hand. Während der Corona-Pandemie organisierte unsere Hausverwaltung, mit der wir im Übrigen sehr zufrieden sind, eine online-Besprechung über eine spezielle Software, zum Austausch und Erstellen eines Meinungsbildes über Themen, die in der Anlage anstanden. Die Erfahrung, die die Teilnehmenden gemacht haben, reichten von technischen Problemen / Übertragungsfehlern bis zu deutlicher Zurückhaltung in dieser Art der Kommunikation. Auch verursachte diese Form der „Versammlung“ unserer WEG deutlich höhere Kosten für die zur Verfügungstellung der technischen Voraussetzungen und auch für die Vorbereitung durch die Verwaltung. In einer später folgenden Eigentümerversammlung haben dann auch nur 15% der Eigentümer*innen für die künftige Teilnahme an Versammlungen mittels elektronischer Kommunikation mit ja abgestimmt.

Am wichtigsten ist jedoch für die Eigentümer*innen, sich in Präsenzveranstaltungen bei der Diskussion persönlich in die Augen schauen zu können und auch nonverbale Äußerungen bei Redebeiträgen mitzubekommen. Des Weiteren wächst die Angst bei Eigentümerwechsel - überwiegend altersbedingt - und der Tatsache, dass vermehrt Kapitalanleger in unsere WEG einsteigen, Alteigentümer*innen zunehmend bei der Abstimmung über die künftige Durchführungsform der ETV in den Hintergrund gedrängt werden. Wenn eine ¾ Mehrheit ausreichend ist, um für die folgenden 3 Jahre eine reine Online-ETV zu beschließen, sehe ich hier eine große Gefahr, zumal Kapitalanleger i.d.R. eine ganz andere Interessenslage auch bzgl. der Teilnahme an Eigentümerversammlungen haben, als selbstnutzende Eigentümer*innen. Sabine H.

Ich kenne mindestens eine Eigentümerin unserer WEG, die weder über einen PC noch über eine E-Mail-Adresse verfügt und somit nicht in der Lage ist, an einer reinen Online-Versammlung teilzunehmen. Dieser Eigentümerin wird somit die Teilhabe an den Versammlungen und damit die Mitentscheidung über ihr Eigentum verwehrt. Das gleiche gilt im Falle meiner Mutter und meiner Schwiegereltern in deren jeweiligen WEGs. Meine Mutter und meine Schwiegereltern verfügen aufgrund ihres Alters ebenfalls nicht über die technischen Kenntnisse und Fähigkeiten, an einer reinen Online-Versammlung teilzunehmen und werden daher an Teilhabe und Mitbestimmung über ihr Eigentum ausgeschlossen. Sonja S. und Tobias F.

Eigentümer*innen brauchen keine Gesetzesänderung mit dem Ziel der Einführung virtueller Sitzungen, da bereits jetzt – sollte der Wunsch aufkommen - Versammlungen virtuell durchgeführt und Eigentümer*innen an Präsenz-Versammlungen durch Zuschaltung virtuell teilnehmen können. Petra K.

Es gibt einige Miteigentümer, die mit den technischen Voraussetzungen von Online-Versammlungen überfordert sind. Sie würden auf diese Weise vom Diskussions- und Entscheidungsprozess innerhalb der Eigentümergemeinschaft ausgeschlossen. Die Argumente und Interessen dieser Miteigentümer könnten bei der Entscheidungsfindung nicht berücksichtigt werden. Darüber hinaus fehlt dem gesamten Diskussionsprozess der unmittelbare, direkte Kontakt der Beteiligten. Das kann zur Folge haben, dass sich nur wenige an der Diskussion beteiligen und wichtige Aspekte bei der Entscheidungsfindung nicht geäußert und bedacht werden können. Beke W.

Eine persönliche Teilnahme vor Ort an Eigentümerversammlungen stärkt unsere Gemeinschaft, weil nur durch persönlichen Austausch von Angesicht zu Angesicht ein besseres Gemeinschaftsgefühl und Verständnis für die unterschiedlichen Bedürfnisse entstehen kann. Eigentümerversammlungen finden in der Regel nur 1 x jährlich statt und haben gerade deswegen eine übergeordnete Bedeutung für die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums. Durch rein virtuelle Versammlungen werden Wohnungseigentümergemeinschaften gespalten, die „Gemeinschaft“ nicht gefördert, sondern destabilisiert und verletzt. Die technischen Voraussetzungen in privaten Haushalten (stabiles Internet, vorhandene Hard- oder Software auf aktuellem Stand, entsprechende Computerkenntnisse etc.) sind nicht gleichzusetzen mit digitalen Firmennetzwerken oder solchen von Personen, die berufsbedingt geschäftliche Angelegenheiten regelmäßig digital abwickeln. Ältere oder nicht technisch bewanderte Wohnungseigentümer*innen werden ausgegrenzt. Generell können rein virtuelle Eigentümerversammlungen nicht den technischen Standard bieten, um einen reibungslosen organisatorischen Ablauf zu gewährleisten. Wohnungseigentümer*innen werden in ihren Kernrechten (Rede-, Frage-, Beschlussantrags- und Stimmrechte) immens eingeschränkt. Marina P.

Grundsätzlich sollten alle Eigentümer an einer Versammlung in Präsenz teilnehmen. Meine WEG besteht z.B. mehrheitlich aus Eigentümern 60 ++, eine Eigentümerin hat nicht einmal einen Internetanschluss; es verfügt also nicht jeder Eigentümer über die digitale Kompetenz einer Online-Versammlung beizuwohnen; bzw. meine Laptop-Kamera nebst Mikrofon ist seit Langem deaktiviert und das aus gutem Grund! Margit D.

Aufgrund der Eigentümerstruktur unserer WEG, die durch technik-affine Kapitalanleger auf der einen Seite und ältere technikferne Eigentümer auf der anderen Seite, geprägt ist, würden durch reine ONLINE-Eigentümerversammlungen ausgegrenzt werden, d.h. sie würden von der Mitwirkung bei der Meinungsbildung vor einer Beschlussfassung regelrecht ausgeschlossen werden. Monika und Horst W.

Schon jetzt können wir als Wohnungseigentümer Veranstaltungen vor Ort abhalten und Externe zuschalten lassen. Auch können wir Eigentümer, wenn wir alle zustimmen, bereits jetzt reine Online-Versammlungen abhalten; allerdings wurden hierzu ergangene Versuche -zumindest bisher, wie ich es wahrgenommen habe- deutlich abgelehnt oder nicht umgesetzt. Horst P. M.

Durch Corona konnten wir online Versammlungen testen. Es gab immer wieder technische Probleme, so dass mein Beitrag nicht gehört wurde. Ich werde deshalb in Zukunft immer in Präsenz vor Ort teilnehmen. Die Eigentümerversammlung ist oft der einzige Weg der Mitbestimmung. Persönliche Diskussionen sind wichtig. Corinna S.

Ich finde sehr bedenkenswert, dass eine Eigentümerversammlung in Präsenz ein wichtiges Gesprächs- und Diskussionsforum ist, das es so nie in reinen Onlineversammlungen geben kann. Eine Diskussion ist online viel schwieriger und besonders für die Miteigentümer*innen, die nicht regelmäßig (z.B. beruflich) an Online-Sitzungen teilnehmen, eine zu große Hürde, um ihre Interessen adäquat vertreten und äußern zu können. Hier erfolgt eine Ausgrenzung einzelner Wohnungseigentümer, die nicht akzeptabel ist. Ganz abgesehen von älteren Miteigentümern und die, die nicht so bewandert im Umgang mit Computern sind. Es geht auch um deren Eigentum und damit um ihr Vermögen und Altersvorsorge, über das sie nicht mehr so mitbestimmen können, wie sie es möchten und sollten. Manfred H.

Wer technologisch und altersmäßig in der Neuzeit lebt macht es mit der Onlinetechnik. Wer diese Technologie weder besitzt noch beherrscht, der macht es durch seine persönliche Anwesenheit. Somit ist es doch für alle passend, niemand wird übergangen, weil einfach nur überstimmt, und es werden im gemeinsamen Einverständnis die weiteren Variationsmöglichkeiten einer Eigentümerversammlung festgelegt. Werner H.

Weder sind flächendeckend die IT-Voraussetzungen gegeben, hier sprechen wir von Bandbreite, Hard- und Software, als auch um das Wissen diese Werkzeuge anzuwenden. Menschen, die unserer Sprache nicht mächtig sind, fallen in einer Diskussion sprachlich durch das Netz. Eine direkte Unterstützung der Eigentümer bei einer Versammlung ist dann nicht mehr möglich. Wie ist eine Online-Sitzung rechtlich abgesichert, wenn eine Verbindung unterbrochen wird und Teilnehmer sich nicht mehr einloggen können? Fallen dann bei Abstimmungen die Stimmen unter den Tisch? Wie stellen Sie sicher das alte Menschen ihre Rechte wahrnehmen können, wenn dieser Personenkreis über keine IT-/PC - Kenntnisse verfügt? W. Wynohradnyk

Wir persönlich sind nicht in der Lage ohne Unterstützung unser Kinder, die weit weg wohnen, uns online/virtuell in solche Eigentümerversammlungen einzuwählen. Klaus und Renate B.

Eine „dreist eigenwillige“ Hausverwaltung kann als Moderator der Online-Plattform EigentümerInnen in Ihrem Stimmrecht und in Ihrer Meinungsäußerung leichter kein Gehör verschaffen und so unterdrücken, indem sie diese „ausversehen“ stummschaltet oder übersieht oder sogar wegklickt. Mögliche technische Störungen führen zu Informationsverlusten. Regina B.

Wir gehören zu einer Generation, die sich nicht so selbstverständlich in einer digitalen Welt der Kommunikation zurechtfindet und in der virtuellen Kommunikation nicht so geübt ist. Uns bewegt die große Sorge, dass unsere Stimme nicht mehr gehört wird. Gerade im Zusammenhang mit Sanierungsmaßnahmen, die als Ziel eine höhere Energieeffizienz beinhalten, will der Weg zu angepassten Möglichkeiten genau erwogen und diskutiert werden. Das ist gerechterweise für alle Beteiligten nur im Vis à Vis einer Eigentümerversammlung zu erreichen, zumal wir mit über 70 Jahren sehr darauf achten müssen, wie sich die Investitionen rentieren und ob wir überhaupt zu einer hohen Verschuldung imstande sein werden. Hannelore S.

Zum Glück gibt es bisher noch das Einstimmigkeitsprinzip, sonst würden alle, die mit virtuellen Veranstaltungen nicht so gut zu Recht kommen, gerade wir Älteren, aus der Teilhabe gedrängt, auch mit ganz erheblichen finanziellen Konsequenzen, da eine gute Beschlussfindung sehr erschwert wird. Schon in einer Präsenzveranstaltung ist es nicht einfach, alle Argumente zu hören und abzuwägen, diszipliniert zu diskutieren und dann zu einer guten Entscheidung im Sinne aller Eigentümer zu kommen. Aus unserer Erfahrung mit anderen virtuellen Veranstaltungen wird das in solchen Formaten noch viel, viel schwieriger. Unser Sohn, der in seiner Leitungsfunktion bei einer großen Behörde auch sehr viele virtuelle Besprechungen durchführt, hat uns in diesen Befürchtungen sehr bestätigt. Er sagt, dass immer wenn es besonders schwierig, streitig und sonst komplex wird, in seiner Behörde Präsenzveranstaltungen das Mittel der Wahl sind. Anita und Egon M.

Mein Vertrauen in die Unabhängigkeit dieses Bundesministeriums ist beschädigt. Ich halte das BMJ nicht für glaubwürdig, wenn es solche Gesetzentwürfe herausgibt. Deshalb erneut die Bitte an Sie, sich gegen die geplanten Änderungen jedenfalls soweit sie die Online-Versammlung betreffen, zu wenden. Meine Bitte wird untermauert dadurch, dass eine solche Versammlung nicht nur entsprechende technische Ausstattung voraussetzt , sondern auch Wissen im Umgang damit. Bei älteren Personen ist dies nicht immer im erforderlichen Maß vorhanden. Sie werden somit ausgeschlossen von der Mitwirkung an der Verwaltung ihres Eigentums, was den Verwaltern und großen Immobilienfirmen gerade recht käme. Im Extremfall könnten so Eigentümer um ihr Eigentum gebracht werden. Dietrich B. K.

Was mich und meine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) besonders betrifft, kann ich sagen, dass längst nicht alle Eigentümer die technischen Voraussetzungen haben, geschweige in der Lage sind, sie zu bedienen. Das würde u.U. bedeuten, dass Dritte helfen. Und damit wäre keinesfalls die Vertraulichkeit und dem Datenschutz gedient! Anita R.

Meine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) ist von einem schweren Fall der Veruntreuung von Geldern durch die Hausverwaltung (HV) betroffen. Die betrügerische HV hat explizit in den Einladungen Eigentümer*innen aufgefordert, nur online an den Versammlungen teilzunehmen. Das Motiv der HV war, Eigentümer*innen dadurch leichter zu kontrollieren und abwimmeln zu können. In einem Online-Format kann eine Versammlung einfach beendet werden. So geschehen bei uns. In Präsenz können Sie die Eigentümer*innen dagegen nicht einfach aus dem Raum verweisen. In einem Online-Format gibt es immer wieder technische Probleme, so dass einzelne Eigentümer*innen nicht zu Wort kommen oder nicht abstimmen können. So geschehen bei uns. Iris S.

Gegen diese geplante, online durchzuführende Versammlung bin ich dagegen. Diese Art würde lediglich dem Interesse der Verwalterverbände dienen. Bedenken Sie, dass nicht alle WE die Möglichkeit einer online Nutzung haben, oder denen diese Art der Kommunikation nicht geläufig ist. Dieser Personenkreis würde erheblich benachteiligt. Adam S.

Die bestehenden Möglichkeiten zur Nutzung der Online Teilnahme sind ausreichend und genügen den tatsächlichen Gegebenheiten. Reine Online-Versammlungen diskriminieren die Miteigentümer, die auf Grund ihres Alters oder ihrer Möglichkeiten nicht an den Online-Versammlungen teilnehmen können. In unserer WEG betrifft das ca. 20% der Wohnungseigentümer. Wo bleibt die geforderte Vertraulichkeit? Wo bleibt die Sicherheit, eigene Beiträge während der Versammlung sicher beibringen zu können? Gerhard S.

Beispiel: Die Gemeinschaft besteht aus 100 Eigentümern. Nur 9 Eigentümer sind bei der Versammlung anwesend. Stimmen von den anwesenden 9 Eigentümern 6 Eigentümer für eine zukünftige virtuelle Versammlung, dann ist der Beschluss angenommen. 6 Eigentümer von 100 Eigentümern haben einen Beschluss gefasst. Der demokratische Mehrheitsgedanke ist nicht nachvollziehbar. Gesetze müssen so gestaltet sein, dass auch Minderheiten geschützt werden. Norbert Ü.

Mein Mann und ich als Senioren verfügen weder über die technischen noch über die physischen Voraussetzungen, um an einer reinen Online-Veranstaltung teilzunehmen und wären von Diskussionen und Abstimmungen unser ganz persönliches essentielles Eigentum betreffend von vorneherein ausgeschlossen. Außerdem ist keineswegs gewährleistet, dass eine Online-Eigentümerversammlung regelkonform abgehalten werden kann, so dass vermehrt mit Beschlussanfechtungen zu rechnen ist. Sabine L.

Schon jetzt können wir Versammlungen vor Ort abhalten und Externe können sich online zuschalten lassen. Auch können wir, wenn alle Eigentümer dem zustimmen, auch jetzt schon reine Online-Versammlungen abhalten. Diese Regelung berücksichtigt dabei den Schutz von Minderheiten, in diesem Falle den der älteren und weniger flexiblen Wohnungseigentümer. Wohnungseigentümer sind ihrem Wesen nach nicht mit Aktienbesitzern vergleichbar und Sie sollten derartige Änderungen des WEGs nicht an Bestimmungen des Aktienrechts orientieren. Darüber hinaus sollte das WEGs in erster Linie nach unseren Bedürfnissen und Problemen ausgerichtet werden und nicht nach denen der Verwaltungen. Bitte vergessen Sie nicht: Verwalter sind die Dienstleister der WEGs - nicht umgekehrt. Und Wohnen, auch im Eigentum, ist ein hochsensibles Thema, mit Auswirkungen weit über die wirtschaftlichen Belange hinaus. Alexander S.

In unserer Gemeinschaft sind viele Eigentümer in einem Alter, die nicht gewohnt sind mit den neuen Medien umzugehen. Sie haben auch die Geräte nicht, die man für eine Online Versammlung benötigt. Also, sollen diese Eigentümer nicht mehr Ihre Meinung und Ihre Interessen in eine Versammlung einbringen können? Im Übrigen finden wir das nicht in Ordnung, wenn Sie einer Interessengemeinschaft den Vorrang geben in dem Sie die hiermit Betroffenen nicht um ihre Meinung dazu fragen. Hans und Annelore M.

Auch geben wir zu bedenken, dass ältere Eigentümer noch nicht einmal über einen PC verfügen, um an einer Online-Veranstaltung teilnehmen zu können. Wie können diese dann teilnehmen und abstimmen? Wie wollen sie eigentlich dieses Problem lösen? Alles in allem sehe ich ihren Gesetzesentwurf als „Schrott“. Auch sehen wir die Problematik, dass in der Politik nicht mehr nachgedacht wird. Die ganzen jungen Politiker verlieren die alten Menschen aus dem Blickfeld und setzen nur noch auf neue Technologien, die viele älter Menschen nicht haben. Aber wenn sie den Verwaltern, durch das Gebäudeenergiegesetz und andere Gesetzesänderungen weiter Eigentümer in eine Krise steuern, brauchen Sie sich nicht zu wundern wenn andere Parteien gewählt werden. Klaus B.

Ich sehe hier nur Vorteile für den Hausverwalter, der bequem vom Sessel aus die Eigentümerversammlung leiten kann. Er muss keine Akten schleppen, den Saal reservieren usw. Falls Sie Wähler des Mittelstands im Auge haben, wir Eigentümer haben mehr Stimmen. Es wird noch eine Generation dauern bis meine Generation (in meinem Bekanntenkreis haben einige Smartphones aber keiner einen PC!) Unter Adenauer hat ein Gesetz lange gedauert. Dafür hatte es auch Hand und Fuß. Detlef M.

Haben Sie darüber nachgedacht, dass vor allem ältere Wohnungseigentümer mit einer "Videokonferenz" überfordert sind, z.B. wenn die Technik während der virtuellen Versammlung versagt, wenn Sachverhalte nicht ausführlich erklärt werden und Nachfragen schwierig sind, dass sich einzelne Eigentümer im Vorfeld absprechen und ihre Interessen leichter durchsetzen können, dass neue Tagesordnungspunkte nicht ausreichend diskutiert werden können? Ist Ihnen klar, dass eine Eigentumswohnung einen erheblichen Vermögensanteil vieler Eigentümer darstellt, für den jahrelang hart gearbeitet wurde? Älteren Menschen wird immer wieder die Fähigkeit abgesprochen, das „technische Gerät“ Auto, das sie vielleicht 50 und mehr Jahre tagtäglich fehlerfrei bedient haben, nicht mehr sicher zu beherrschen. Bei einer virtuellen Eigentümerversammlung sollen sie perfekt ein elektronisches Gerät. z.B. Laptop bedienen und auch gleichzeitig noch die Tücken des mehr als komplizierten Wohnungseigentumsrechts im Auge haben. Die letztbeschriebene Situation ist für keinen Wohnungseigentümer, egal wie alt er ist, eine Alltagssituation. Irmgard H.

Wir wohnen in einer Anlage mit 57 Einheiten, Baujahr 1975. Die Bewohnerstruktur ist im Rentenalter u. mit der Technik überfordert. Das direkte Gespräch und die Information ist nur in einer persönlichen Eigentümerversammlung garantiert. Sonst sind einige "abgehängt" und die Gemeinschaft bricht auseinander. Marianne R.

Bedenken Sie zudem bitte, dass nicht alle Eigentümer Digital Natives sind, oder - wie Sie – über eine Abteilung gebieten, die solchen Kram für Sie digital aus dem Büro wahrnehmen können. Die Anzahl der digital Überforderten wird aus biologischen Gründen zwar abnehmen; sie ist aber immer noch beträchtlich. Ihre Referenten können sicherlich einschlägige Statistiken auftreiben. Frieder J.

Wir treffen innerhalb der Eigentümerversammlungen mit ca. 75 Prozent Eigentümern Anwesenheit unsere Entscheidungen in Präsenz vor Ort. Vorhergehend werden bei kostenintensiven Themen (Fassaden/Balkone oder seit 2 Jahren Heizungsgesamtaustausch) Vorabinformationsabende, sogar verstärkt wieder hausinterne Vorgespräche durch den VB und Verwalter im Gemeinschaftsraum durchgeführt). Bernhard G.

Unser Seniorenwohnhaus mit 24 Wohneinheiten und einem Gemeindezentrum. Die große Mehrheit der Eigentümer/Bewohner ist zwischen 65 und 90 Jahre alt. Viele haben keinen Computer und auch kein Internet. Wie soll da eine Eigentümerversammlung online abgehalten werden? Heidrun und Joachim S.

Verwalter sind nicht die Hauptzielgruppe dieses Gesetzes, sondern Verwalter sind Dienstleister der Wohnungseigentümer. Deshalb soll das Gesetz in erster Linie nach Bedürfnissen der Eigentümer ausgerichtet werden, nicht nach denen der Immo-Branche. Diese hat erfahrungsgemäß oft Interesse daran, die Eigentümer fernzuhalten, ihnen reale Präsenz möglichst zu erschweren und ihr Erscheinen am liebsten nur noch während eines Eigentümerversammlungs-Kinos auf dem Computerbildschirm zuzulassen. Friedemann Herbert K.

In meiner Eigentümergemeinschaft befinden sich viele ältere Miteigentümer, die große Probleme mit dem Computer haben. Viele meiner älteren Miteigentümer haben mich deshalb gebeten auch z.B. bei den Angaben zur Grundsteuerreform Hilfe zu leisten. Sie waren bereits mit den Anforderungen bei der Computereingabe für das Finanzamt (Flurkartendaten etc.) überfordert. Bei der Einführung der reinen Online-Eigentümerversammlung würden die Rechte der Eigentümer (nicht nur der Senioren) in völlig undemokratischer Weise eingeschränkt über ihre eigenes Hab und Gut mitzuentscheiden. Wenn man einmal die Gelegenheit hatte, rein digitale Aktionärsversammlungen am Bildschirm mitzuerleben, kann man einen Eindruck erhalten, dass die ungeübten Beteiligten Ihre Meinung nicht in ausreichendem Maße einbringen können und somit einfach "an die Wand gedrückt" und überstimmt werden. Friedrich-Adolf R.

Die Hausverwaltungen scheinen eine sehr starke Lobby in Berlin zu haben! Bedauerlich und vertrauenszerstörend ist die Tatsache, dass sich das BMJ von dieser Lobby derart beeinflussen lässt. In unserer WEG sind ca. 80 % der Eigentümer über 70 Jahre alt. Sollte der Entwurf zum Gesetz werden, bedeutet das, dass künftig viele Eigentümer ihre Meinung nicht mehr einbringen können, weil sie nicht über die technischen Voraussetzungen für eine online-Versammlung verfügen bzw. nicht die notwendigen Kenntnisse zur Bedienung haben. Insofern werden viele Eigentümer ausgegrenzt. Sollte ein Gesetz nicht die Interessen von allen Beteiligten berücksichtigen? Wir sehen hier einzig und allein die Interessen der Verwaltungen berücksichtigt. Sinnvoll und zielführend ist, sich die Meinungen von allen Betroffenen anzuhören. Dieser Entwurf jedoch spiegelt in unerträglicher Weise allein die Meinung der Hausverwaltungen. Gabriele B.

In Zukunft stehen für unsere Wohnanlage, erbaut Mitte letztes Jahrhundert, einige Investitionen an, die eigentlich ausführliche und gezielte Vorabinformationen erfordern, die von der Verwaltung leider meist nicht geliefert werden. Wenn das nun alles online erfolgen soll, ist die Teilnahme an ausführlichen Debatten und Information für viele, vor allem für ältere Eigentümerinnen und Eigentümer eine Zumutung, zumal ihre private technische Ausstattung für virtuelle Versammlungen entweder nicht vorhanden oder bei weitem nicht mit einer professionellen Qualität der Geräte oder Verbindungen vergleichbar ist. Gestörte Verbindungen erlebe ich gerade bei Vodafone fast täglich. Sollte ich bei einem Beschluss für die virtuelle Versammlung mit der Dreiviertel Mehrheit überstimmt werden, sehe ich mich so in meinen Rechten als Wohnungseigentümerin in einer Versammlung erheblich eingeschränkt. Barbara B.

Nach vielen Jahren aktiver Beiratsarbeit in unserer Eigentümergemeinschaft, möchte ich Sie wissen lassen, dass die geplante Gesetzesänderung an dieser Stelle erhebliche Benachteiligung vieler Eigentümer anrichtet. In unserer Wohnungseigentümergemeinschaft: mit 30 Parteien ist die Hälfte der Eigentümerinnen und Eigentümer im Rentenalter, mindestens acht Personen sind über 75 Jahre alt, vier vermutlich über 80 Jahre. Außerdem ist einer der Eigentümer stark sehbehindert. Es ist unvorstellbar, dass all diese Personen, die übrigens mit Ihrem Wissen viel zur Gemeinschaft" beitragen, in Online-Eigentümerversammlungen gleichermaßen teilhaben könnten. Wenn ich um mich schaue, sehe ich ganz ähnliche Zusammensetzungen in benachbarten Mehrfamilienhäusern. Bei allem Verständnis für die Notwendigkeit und die Vorteile der Digitalisierung, käme es einem zunehmenden Ausschluss langjähriger Eigentümer gleich, reine Online-Eigentümerversammlungen nach dem Gusto der Verwaltung einzuführen. Wir können auch davon ausgehen, dass mit der technologischen Entwicklung hybride Eigentümerversammlungen immer einfacher und preiswerter werden. Trotz aller Segen, die die Digitalisierung auch hervorbringt, sind wir sind noch immer eine rapide alternde Gesellschaft. Noch sind die digitalen Instrumente längst nicht so weit, dass sie den Menschen mit vielfältigen Schwächen und Behinderungen eine Alternative zur Teilnahme in Präsenz liefern würden. Es spricht nichts gegen Eigentümerversammlungen, die sowohl in Präsenz als auch online abgehalten werden. Helena P.-G.

Im Rahmen meiner Beiratsarbeit kann ich versichern, dass in unserer WEG Baujahr 1961 mit 124 Eigentümern mehr als die Hälfte der Eigentümer nicht über die Ausstattung bzw. die Kenntnisse dazu besitzen. Manfred P.

Die letzten 40 Jahre in unserer Eigentümergemeinschaft haben gezeigt, wie wichtig das Zusammensein in einem gemeinsamen Raum mit Blickkontakt ist, um Sachthemen zu klären und Kompetenzdefizite auszugleichen. Beschlussentwürfe können sich aufgrund neuer Erkenntnisse ändern und einmal im Jahr sollte es doch möglich sein, mit allen anderen zusammenzukommen. Bernd K.

Ich bin bald 75 Jahre alt und ich weiß aus Erfahrung, dass die persönliche Diskussion (in Präsenz) in einer WEG Versammlung durch nichts ersetzt werden kann. Gerade in Eigentümergemeinschaften mit unterschiedlichen Interessen und „schwierigen“ Miteigentümern ist das persönliche Gespräch die einzige Chance zu sinnvollen Kompromissen zu kommen. Überdies möchte ich mich in meinem Alter nicht zwingen lassen, mich mit komplizierter Technik, Computer, Kamera etc. befassen zu müssen. Durch Ihr Vorhaben grenzen Sie ganz klar ältere Menschen von den Entscheidungsfindungen in einer WEG aus. Die Online-Versammlung wird für manch einen älteren dann eine unüberwindbare Hürde. Horst L.

Wir haben 2021, nachdem die Hybridversammlung ermöglicht worden war, eine Umfrage zur Hybrid-Versammlung unter den Eigentümern unserer Gemeinschaft gemacht. Es stellte sich heraus, dass niemand etwas dagegen hatte, die Online-Teilnahme zu ermöglichen. Aber nicht ein einziger Eigentümer wollte auf die Präsenzteilnahme verzichten. Die Online-Teilnahme wurde als Notinstrument verstanden für den Fall, dass man vor Ort nicht teilnehmen kann - wegen Urlaub, Krankheit, Geschäftsterminen, etc. Der Grund für die Bedenken die Online-Teilnahme betreffend war die Befürchtung, dass die eigene Meinung nicht gehört werden würde, dass man nicht alle Argumente der anderen Miteigentümer hören würde, weil man nicht sehen kann, wer sich überhaupt meldet, und dass der Verwalter seine Rolle als Moderator missbrauchen könnte, um seine Meinung und seine Interessen durchzusetzen. Angelika L.

Wir sind überwiegend ältere Eigentümer (>70J.). Nicht Jeder hat das technische Equipment und die fachliche Kenntnis, um an einer Online Veranstaltung teilnehmen zu können. Diesen Personenkreis können und dürfen Sie nicht einfach ausschließen oder ignorieren. Bernhard S.

Reine Online-Eigentümerversammlungen dürften primär, wenn nicht ausschließlich, im Interesse der Ver-walter sein, die auf diese Weise nicht nur kontroverse Diskussionen besser kontrollieren und steuern können, sondern bei der Durchführung von Eigentümerversammlungen in erheblichem Maße Zeit und Aufwand einsparen, im Interesse der Eigentümer sind sie definitiv nicht! Heinz-Herbert N.

Es gibt doch eine Menge älterer Wohnungseigentümer*innen, die kein Internet haben, und die für die moderne Kommunikationstechnik erforderliche Geräte nicht besitzen. Außerdem sind sie damit einfach überfordert. Es sind Menschen, die den Staat aufgebaut haben. Sie können diese Menschen nicht einfach ignorieren und ausgrenzen. Oskar K.

Unserer Eigentümergemeinschaft gehören Personen an, die entweder keinen Zugang zu Computern haben, oder die nicht mehr im Berufsleben stehen und deshalb keine entsprechende Hard- und Software besitzen und auch keine Kenntnisse über Online-Konferenzen haben. Dieser Personenkreis wäre im Falle einer reinen Online-Versammlung ausgeschlossen oder zumindest massiv benachteiligt. Präsenzveranstaltungen in Eigentümergemeinschaften garantieren, dass die Argumente der Eigentümer und Eigentümerinnen, die selbst in den Anlagen wohnen und die Verhältnisse kennen, eher gehört und berücksichtigt werden. Präsenzveranstaltungen tragen dazu bei, dass auswärtige Eigentümer, die ihre Wohnungen vermieten, Augenschein nehmen und ggf. Probleme der Menschen, die dort wohnen, selbst beurteilen können. Wenn die Justiz Eigentümergemeinschaften nicht mehr als Gemeinschaft von Menschen begreift, sondern von online verwalteten Firmen, läuft sie Gefahr, die dort lebenden Menschen zu vergessen. Christa R.-W.

1. In unserer Wohnungseigentümergemeinschaft sind sehr viele ältere Eigentümer*innen, welche nicht mit den elektronischen Medien vertraut sind. 2. Was geschieht bei Unterbrechung oder bei technischen Störungen? Wer muss das beweisen? 3. Das Rederecht wird dadurch sehr stark eingeschränkt, Verwalter können unangenehme Eigentümer*innen einfach abschalten bzw. gar nicht aufrufen oder keine Rederecht erteilen. 4. Wohnungseigentümer, die online nicht versiert oder technisch nicht ausgestattet sind, dürfen nicht ausgrenzt werden. 5. Präsenzteilnahme muss gesetzlich immer möglich sein, Hybride Eigentümerversammlung berücksichtigt alle Interessengruppen. Hans M.

In der Teilungserklärung §33 unserer Wohnungseigentümergemeinschaft steht beschrieben: In der Eigentümerversammlung kann sich jeder Wohnungseigentümer aufgrund schriftlicher Vollmacht durch seinen Ehegatten und Verwandte ersten Grades vertreten lassen. Wie soll die Richtigkeit dieser schriftlichen Vollmacht und Identität dieser Personen in einer Online-Versammlung überprüft werden? Wie soll das Versammlungs-Protokoll nach Beendigung der Online-Versammlung durch ein Mitglied des Verwaltungsbeirates unterzeichnet werden? Wie wird die Identität der teilnehmenden Wohnungseigentümerinnen und Wohnungseigentümer und des Verwalters vor Beginn einer Online-Versammlung festgestellt? Wie und wer prüft die erstellte Anwesenheitsliste der teilnehmenden Wohnungseigentümerinnen und Wohnungseigentümer der Online-Versammlung? Wie kann bei einer Online-Versammlung sichergestellt werden, dass dritte Personen nicht unerkannt im Hintergrund mit teilnehmen? Thomas I.

Was mich und meine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) besonders betrifft: - 60 % der unserer Eigentümer sind über 65 Jahre alt und haben nicht die Voraussetzungen an dieser Form der ETV teilzunehmen , - es entsteht keine Diskussion wie bei einer leiblichen Versammlung , dadurch werden keine Beschlüsse, die der Meinung der Mehrheit entsprechen, beschlossen, - die Dominanz der Hausverwaltungen wird noch mehr ausgeprägt , - die fachliche Inkompetenz wird weiter zunehmen, die korrekte Erfüllung des Verwaltervertrages weiter abnehmen. Ist es zur Zeit normal, wenn nur ein Viertel der vertraglichen Aufgaben von der HV erfüllt werden ?!! - wir haben 3 von 4 vermieteten Eigentumswohnungen verkauft ,weil nicht die Probleme mit den Mietern gestiegen sind, sondern die Probleme mit den Verwaltern. Rita M.

In einer Eigentümerversammlung sitzt man gemeinsam am Tisch, diskutiert, sicher auch mal kontrovers, man sieht sich in die Augen und kann Körpersprache beurteilen. Ältere, ggf. auch schwerhörige und technikferne Menschen werden nicht ausgegrenzt, sondern nehmen teil und können sich einbringen. Es gibt keine Pflicht zur Vorhaltung eigener E-Mail-Adressen, einer Rechnerausstattung mit entsprechender Software zur Teilnahme an irgendwelchen Online-Veranstaltungen, auch nicht zur Online-Eigentümerversammlung. Das Recht eines Eigentümers, physisch an einer WEG-Versammlung teilzunehmen, steht nicht zur Disposition einer Mehrheit. Christiane B.

In meinem Haus haben nicht alle die Möglichkeit, sich zuschalten zu lassen. Heidrun S.

Es ist beschämend, dass Ihr Ministerium auf Druck von Verwalterverbänden aktiv geworden ist, deren Forderungen umsetzen und somit einseitigen Interessen nachkommen will. Frank S.

Der persönliche Austausch und die Möglichkeit miteinander persönlich ins Gespräch zu kommen, ist enorm wichtig, das haben die vergangenen Jahre immer wieder gezeigt. Dass es ältere Eigentümer*innen gibt, die an einer virtuellen Versammlung nicht teilnehmen können oder wollen, wird bei Ihrem Gesetzentwurf offensichtlich ignoriert. Das ist Altersdiskriminierung! Selbst in der Corona Zeit ist es uns gelungen, unsere jährliche Eigentümerversammlung vor Ort in einer großen Halle unter Einhaltung aller Hygieneregeln und -vorschriften abzuhalten und alle Eigentümer*innen sind gekommen. Veronika K.

Mir scheint dieser Gesetzesvorschlag, überhaupt eine rein virtuelle ETV in Betracht zu ziehen, abgehoben und demokratiefeindlich zu sein. Ich persönlich wäre für eine solche Lösung erst, wenn der Bundestag eines Tages auch mal rein virtuell tagen und über Gesetze abstimmen würde, bei welcher der/die Bundestagspräsident*in nur noch leitend am Computer sitzt und mit den Abgeordneten*innen virtuell verbunden ist. Ernst D.

In unserer WEG gibt es ältere Menschen, die nicht in der Lage sind an einer Online-Versammlung teilzunehmen, da sie weder über die Technik noch über das Wissen dazu verfügen. Auch in anderen Lebensbereichen sind Sie deshalb schon abgehängt. Da es jedoch hier um das eigene Vermögen/Eigentumswohnung geht, sollte es jedem möglich sein, problemlos daran teilzunehmen. Auch aus dem Arbeitsalltag gibt es die Erfahrung, dass die Technik nicht immer funktioniert. Bei so einem kurzen und wichtigen Termin ist es dann auch nicht schnell möglich, noch mal einen Neustart zu machen. Man verpasst dabei eventuell wichtige Beiträge und Abstimmungen. Außerdem finde ich es sehr schwierig zu überprüfen, ob eine berechtigte Person an der Online-Besprechung teilnimmt oder jemand anderes. Christine P.

In unserer WEG haben nur drei von sieben Eigentümern die Anschlussmöglichkeit für Online-Versammlungen. Überdies erfordert der Egoismus einzelner Vertreter in der WEG-Versammlung Präsenz. Lothar R.

In unserer Gemeinschaft sind Eigentümer*innen im höheren Alter relativ stark vertreten, die mit der aktiven, selbst der passiven Teilnahme mangels geeigneter Ausrüstung und/oder Übung damit schwertun oder davon faktisch ganz ausgeschlossen fühlen würden. Bernd R.

Schließlich ist es nicht in Ordnung, einfach darüber hinwegzugehen, dass nicht alle Eigentümer mit Programmen wie z. B. Zoom zurechtkommen bzw. die dafür erforderliche Technik besitzen. Dazu kommen die Unsicherheiten in datenschutzrechtlicher Hinsicht, die mit Programmen wie Zoom verbunden sind, und die Eigentümer gezwungen wären in Kauf zu nehmen, wenn Sie an einer Online-Versammlung teilnehmen wollen. Karl-Wolfgang R.

Als Mitglied eines Verwaltungsbeirates finde ich die in Rede stehende Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes insbesondere bei der Durchführung von Online-Versammlungen problematisch. Vor allem ältere, aber auch jüngere Wohnungseigentümer, die technisch nicht so versiert sind, oder nicht über die erforderliche EDV-Ausrüstung verfügen, werden ausgegrenzt. Außerdem sehe ich die Gefahr einer Beschneidung erforderlicher Gespräche zur Entscheidungsfindung gegeben. Norbert K.

Das Tür und Tor dem Verwalter geöffnet werden. Schon im Entwurf zur "Neuen WEG" war eine verwalterfreundliche Politik, die zum Glück etwas zurück genommen wurde zu erkennen. Ich denke es gibt in Deutschland wichtigeres als ein 2021 Gesetzt zu verändern. Dirk K.

Unserer WEG mit knapp 200 Eigentümern (davon ca. 50 % ältere Personen) im Kölner Westen dient das beabsichtigte Gesetz in der beabsichtigten Ausführung NICHT, da die bisherigen Verwaltungen als gewinnorientierte Firmen, meiner Erfahrung nach, intransparent und in eigenem Interesse, als im Interesse der sie bezahlenden Eigentümer agiert haben. Das würde m.E. durch zusätzliche Macht digitaler Versammlungen noch befeuert werden, da Beschlüsse meiner Meinung nach ggf. mit „technischen Problemen mit Webex, Zoom, Teams etc.“, plötzlich fehlender Internetverbindungen und Problemen des Abstimmungstools! etc. beeinflusst werden könnten…Schon zum jetzigen Zeitpunkt ist eine Einigung schwierig, aber es ist wenigstens die Grundlage zur Diskussion in einer Präsenzveranstaltung gegeben! Dorothee T.

Bei einer Online Veranstaltung wäre der intensive Austausch, wie er bei einer Präsenzveranstaltung möglich ist, nicht gegeben. Sehr zum Schaden der Immobilie. Armin L.

Wir sind eine kleine WEG mit nur 9 Wohneinheiten und überwiegend älteren Eigentümern, die online wenig bis gar nichts zu tun haben wollen. Eine einmal jährlich stattfindende Eigentümerversammlung in Präsenz ist auch für sogen. Zwischentöne wichtig. Gesetzesänderungen auf Wunsch der Verwalter vorzunehmen, ist ein Unding, denn wir Eigentümer bezahlen diese fürstlich für ihre Arbeit, da ist eine jährliche Versammlung definitiv inkludiert. Andrea B.

Als Vorsitzender eines Verwaltungsbeirates finde ich die in Rede stehende Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes insbesondere bei der Durchführung von Online-Versammlungen problematisch. Vor allem ältere, aber auch jüngere Wohnungseigentümer, die technisch nicht so versiert sind, oder nicht über die erforderliche EDV-Ausrüstung verfügen, werden ausgegrenzt. Außerdem sehe ich die Gefahr einer Beschneidung erforderlicher Gespräche zur Entscheidungsfindung gegeben. Burkhard S.

Wir sind Rentner und besitzen kein Smartphone, weil wir damit schlecht umgehen können. Wir kommunizieren mittels PC, für E-Mails hat sich das bewährt, für längere Online-Verbindungen nicht. Immer wieder gibt es Störungen im W-LAN und dann bricht die Verbindung ab. Geschieht dies mitten in der ET-Versammlung, haben wir das Nachsehen. Roswitha R. und Rolf-Peter F.

Die Wohnungseigentümergemeinschaft, die ich als Verwaltungsbeirat vertrete, besteht zum großen Teil aus älteren Menschen die nicht einmal über einen Internetanschluss verfügen und deshalb von vornherein bei der von Ihnen geplanten Gesetzesänderung benachteiligt würden. Anderen Eigentümergemeinschaften in unserer Nähe hätten bei der von Ihnen geplanten Gesetzesänderung das gleiche Problem. Außerdem ist es wohl angebracht (meist nur einmal) im Jahr dem Verwalter von Angesicht zu Angesicht gegenüber zu stehen! Peter L.

Weil es um essentielle, teils existentielle Angelegenheiten geht, müssen alle Eigentümer*innen die Möglichkeit haben, sich Gehör zu verschaffen. Es ist aber nicht allen Eigentümer*innen möglich, das über eine Internetverbindung zu tun. Diese Art der Kommunikation ist auch für die oft zur Diskussion stehenden Themen nicht zielführend. Über einen kleinen Bildschirm und einen Lautsprecher lässt sich die Stimmung der Gesprächsteilnehmenden schwerer ermitteln, Körpersprache kann nicht gedeutet werden. Es ist auch nicht möglich, kurz jemanden beiseite zu nehmen, um privat einen Punkt zu erörtern. Diese Möglichkeiten müssen den Eigentümer*innen erhalten bleiben. Sie sind unabdingbarer Bestandteil einer lebendigen Diskussionskultur. Die virtuelle Versammlung erhöht das Risiko, dass einzelne Gruppen und ihre Interessen nicht mehr gehört werden. Diese Eigentümer*innen werden sich dann entweder ganz aus der Meinungsbildung zurückziehen oder verstärkt den Rechtsweg beschreiten, um gegen Beschlüsse vorzugehen. Ob die sich ergebenden Klagen begründet sind oder nicht, ist dabei zweitrangig. Eine 75% Regelung wird Unruhe in die Gemeinschaften bringen und eine geringere Akzeptanz getroffener Entscheidungen. Gabriele S.

Wir haben Eigentümer, die nicht online-affin sind. Für die ist das Teilnehmen im Online-Format unzumutbar. Noch leben wir in einer Übergangsphase bzgl. Online-Gebrauch. Es gibt Eigentümer, die mit Online nur sehr eingeschränkt umgehen können. Schon gar nicht mit Online-Meeting-Formaten. Carmen H.

Seit über 60 Jahren finden in unserer WEG Präsenz-Eigentümerversammlungen statt. Diese haben sich bewährt. Die Eigentümer sitzen am Veranstaltungsabend am Tisch gegenüber und diskutieren über die geplanten Maßnahmen bereits vor der Veranstaltung, und während der Versammlung wird weiter heftig diskutiert. Es geht ja um finanzielle Dinge. Dieser intensive Meinungsaustausch ist bei einer virtuellen Veranstaltung nicht mehr möglich. Hans-Dieter B.

Ich glaube nicht, dass desinteressierte Dauervollmachtgeber an einer Online-WEV interessiert sind. Das neue Gesetz mit den Online-Versammlungen spielt nur dem Verwalter in die Hände, er kann in Zukunft mehr denn je unkontrolliert irgendwelche Sondergebühren erheben und Kritik an seinem Verhalten unterdrücken. Nicht digitale Distanz, sondern direkter und persönlicher Kontakt fördern die Demokratie und das Verständnis für notwendige Veränderungen. Rüdiger J.

Viele ältere WEG-Mitglieder haben große Probleme im Umgang mit technischer Kommunikation : Es ist zu befürchten, dass diese bei derartigen Eigentümerversammlungen dann ganz ausfallen bzw. nicht (mehr) teilnehmen. Rainer und Jana P.

Dass diese Eigentümer, die überall verstreut leben, nicht zur jährlichen Versammlung kommen wollen oder können, kann ich teilweise verstehen, aber ich werde nicht akzeptieren, dass die Eigentümer, die in ihrem Eigentum wohnen von Versammlungen ausgegrenzt werden, weil sie die technischen Möglichkeiten nicht haben oder nicht beherrschen. Diese eine gesetzlich vorgeschriebene Eigentümerversammlung im Jahr mit seiner persönlichen Anwesenheit zu versehen ist durchaus zumutbar und aus meiner Sicht (viele Jahre Verwaltungsbeiratsvorsitzende) das einzige Mittel um für Akzeptanz der Beschlüsse zu sorgen. Online-Versammlungen führen zu oberflächlichem Abarbeiten der Tagesordnung, ein Zusammengehörigkeitsgefühl in gemeinsamer Verantwortung kommt so nicht auf. Was die beschleunigte energetische Sanierung betrifft soll diese wohl so ablaufen, dass die Junge Generation in der Online-Versammlung die Beschlüsse fasst, viele Jahre Zeit zur Abzahlung der Schulden hat, wobei die ältere Generation auf diese Weise gezwungen wird, ihre Altersvorsorge, wenn vorhanden, zu verzocken. Magdalene P.

Also fordere ich Sie auf, das Vorhaben zu überdenken, es ist zum jetzigen Zeitpunkt vollkommen unnötig und außerdem sollten vor einer solchen Änderung die Eigentümer gehört werden. Nutzen Sie dazu z.B. die Expertise der Interessenverbände der Wohnungseigenümer, z.B. den Verein Wohnen im Eigentum e.V. Oliver K.

Nach geltendem Recht sind hybride Veranstaltungen bereits heute möglich, so dass Interessierten ein Online-Zugang möglich ist. Allein das ist bereits kritisch zu sehen, da eine „geschlossene“ Eigentümerversammlung unkontrolliert „offen“ wird und damit fremden Einflüssen ausgesetzt werden kann! Ich konzediere jedoch, dass dies aufgrund der Erfahrungen ein noch tolerierbarer Modus ist. Meine Frau und ich sind beide über 75 Jahre alt und werden nicht unbegrenzt einen rein technischen Zugang haben. Sollen durch einen Mehrheitsbeschluss ggf. Menschen ausgeschlossen werden? Das wäre wohl auch grundgesetzlich sehr kritisch zu sehen! Sie wissen wie ich, dass Versammlungen auch davon „leben“, dass ein offenes Wort geführt werden kann. Reine online-Konferenzen schränken dies erheblich ein! Auch sich aus dem Verlauf einer Versammlung ergebende Absprachen gerade auch bei kritischen Tagesordnungspunkten und Abstimmungsverhältnissen wären bei einer reinen Online-Versammlung nur sehr schwer realisierbar. Die Bestimmungen gehen somit über die gelebte Wirklichkeit zum Nachteil der Beteiligten hinaus. Deodat von E.

In unseren Präsenzversammlungen werden mit Vorlagen und persönlichen Begegnungen und Beratungen tragfähige Entscheidungen getroffen. Nur so kann ein Miteinander gefördert werden. Beate H.

Es ist jetzt schon für Eigentümer schwierig, ihre Interessen gegen eine unwillige HV durchzusetzen. Die jährliche Eigentümerversammlung ist für viele Eigentümer die einzige Möglichkeit in direkten Kontakt zu den Vertretern der HV zu treten. Es ist auch die wichtigste und meist einzige Möglichkeit mit anderen Eigentümern persönlich ins Gespräch zu kommen! Dort können oft kleinere Probleme ohne viel Aufwand gelöst werden. Rainer K.

Es besteht kein Bedarf an vorrangig virtueller Eigentümerversammlung. Heineke von W.

Wir sind nur 5 Eigentümer und damit eine sehr kleine WEG, die bereits mit den Regelungen aus der letzten Änderung des WEG Gesetzes zu kämpfen hat. Für die jetzt geplante erneute Änderung zu Gunsten der Verwalter sehe ich überhaupt keine Veranlassung. Ute J. G.

Wir haben in unserer WEG, wie auch in mir bekannten anderen WEGs, noch viele ältere Eigentümer, die digital schlecht oder gar nicht aufgestellt sind. Diese würden komplett übergangen, was dem Gleichbehandlungsgrundsatz widerspricht. Dies ist eine nicht zu vernachlässigende Wählergruppe. Zudem ist die Digitalisierung im Vergleich mit anderen Ländern immer noch sehr weit zurück und erst mal sollten bei der Vernetzung, dem Glasfaserausbau und bei der einfachen Handhabung von Digitallösungen die grundlegenden Hausaufgaben gemacht werden. Was ist, wenn die Technik nicht funktioniert, die das alles ermöglichen soll ? Egal bei wem, ob Verwalter oder Eigentümer, die Abhängigkeit der technischen Vorgaben ist enorm und auch die DSGVO ist hier ein nicht unbedeutendes Thema, was teilweise einer großer Hemmschuh mit enormem Bürokratieaufwand darstellt. Ich selbst bin im Vertrieb tätig, kenne mich mit Online-Beratung aus und bin technisch versiert. Aber könne diese Voraussetzungen auch von den Teilnehmern an einer Eigentümerversammlung grundsätzlich erwartet oder verlangt werden? Allein schon (beispielhaft) Meldungen von Eigentümern zu einem Thema während einer Versammlung, Einsicht in Daten oder Unterlagen am Bildschirm, das Verständnis von Sachverhalten lässt sich online aus aktueller Sicht für entsprechende Personengruppen, die nicht digital-affin sind, unmöglich vernünftig umsetzen. Dadurch steigt das Risiko, das Eigentümer Beschlüsse anfechten und die Gerichte noch mehr Arbeit haben. Thomas F.

Wenn aber eine ¾-Mehrheit beschließen kann, zur Online-Versammlung überzugehen, nimmt das denjenigen Eigentümern ihre Mitwirkungsrechte, die aufgrund a) fehlender technischer Kenntnisse, b) fehlender technischer Ausstattung oder c) altersbedingter Einschränkung der Fähigkeiten zur Teilnahme an einer Online-Versammlung nicht in der Lage sind. Dies ermöglicht dann einer - uU vom Verwalter gesteuerten - Mehrheit, unbequeme Eigentümer über technische Hürden auszuschließen. Karl F.

Eine große Anzahl der Eigentümer*innen ist im Renten- bzw. Pensionsalter und weder faktisch noch praktisch in der Lage, sich mit modernen Kommunikationsmitteln, wie Computern, Video- und Sprachsystemen und deren Bedienung, Speicherung und Sicherung zu beschäftigen bzw. diese zu beschaffen, zu bedienen und sachgerecht zu pflegen. Carl H.

In unserer WG wohnen auch Menschen, die keinen Computer haben, nicht mit Computern umgehen können oder Ängste haben, sich in Videokonferenzen einzuloggen oder sich dort zu äußern. Margot und Wolfgang L.

Unsere Gemeinschaft hat gut zur Hälfte ältere Eigentümer, und ein Teil davon hat schon Probleme sich mit den notwendigen Einrichtungen und Voraussetzungen einer online Teilnahme zu beschäftigen und diese zu beherrschen. Bei einer Umfrage des Beirats zu diesem Thema gab es entsprechende Rückmeldungen, aber auch einzelne Wünsche danach, meist von Jüngeren. Die Teilnahme an den Eigentümerversammlungen ist immer sehr hoch und wird von den Teilnehmern sehr geschätzt. Willi K.

Bei uns gibt es viele ältere Eigentümer, die mit diesen Online-Versammlungen überfordert wären und damit würden Präsenz, Engagement und Beschlussfähigkeit weiter herabgesetzt. Ewald H.

Die jährlichen Vorort - Eigentümerversammlungen bieten derzeit die einzige Gelegenheit, dass sich die nicht in den Wohnungen lebenden Eigentümerinnen mit den in ihren Wohnungen lebenden Eigentümern austauschen und sich von der aktuellen Lage ein objektiveres Bild machen können. Sollte eine Mehrheit von 75 Prozent der abgegebenen Stimmen in unserer Eigentümerversammlung beschließen können, dass die Versammlungen nicht mehr in Präsenz vor Ort, sondern für drei Jahre nur online durchgeführt werden, wird kaum noch eine angemessene Kommunikation aller Miteigentümer über die Erhaltung und Entwicklung unserer Wohnanlage erfolgen. Dem Interesse der nicht in der Anlage wohnenden Eigentümer würde es dann genügen, ihr ,,Betongold“ aus der Ferne gesichert zu sehen. Die Wohnsituation stets realistisch einschätzen zu können sowie unser Sonder- und Gemeinschaftseigentum angemessen zu verwalten, zu sichern und im Wert zu erhalten, träten in den Hintergrund. Sigrid und Bernd F.

Eine online durchgeführte Versammlung benötigt einen guten Moderator und eine strenge Organisation um allen eingehenden Fragen und Anmerkungen gerecht zu werden - dies ist bei der althergebrachten Versammlungsform schon oft genug ein Problem. Das Bundesjustizministerium hofiert mit der angestrebten Änderung die Verwalter-Lobby. Peter E.

Die Kapitalanleger unter den Eigentümern, welche nicht selbst in unserer Wohnanlage (188 Einheiten) wohnen, beschließen kostenträchtige Maßnahmen da sie diese Kosten auf ihre Mieter abwälzen können. Das geht nicht nur zu Lasten der Mieter sondern auch zu Lasten der Eigentümer welche die Wohneinheiten selbst nutzen. Dies sind oft ältere Menschen (ich selbst bin 71) mit eher geringen Renteneinkünften. Diese Dominanz der Kapitalanleger würde sich bei Onlineversammlungen noch weiter verstärken sodass die Belange der Mieter und Eigentümer überhaupt nicht mehr berücksichtigt werden würden. Wolfang H. Z.

Wir wohnen fast alle im Haus und kennen uns , finden den persönlichen Austausch sehr gut, weil der Austausch besser läuft als online. Birgit W.

Ich schlage vor, dass ein Beschluss zur Einführung der Online-Jahreseigentümer-Versammlung nur zu 100 % Zustimmung zu diesem Beschlussvorschlag rechtsgültig sein sollte. Wolfgang K.

Angesichts rasanter gesellschaftlicher und technischer Entwicklungen braucht es unbedingt das Treffen und die Diskussion in der Gemeinschaft. Digitalisierung hat viele Chancen, aber sie kann auch die zwingend nötige demokratische Beteiligung gefährden. Menschen müssen sich auch in Zukunft begegnen, um in Rede und Gegenrede wichtige Entscheidungen fällen zu können. Auch die WEG beruht auf diesen demokratischen Prinzipien. Manfred S.

Viele unserer Eigentümer*innen sind älter und können, wenn überhaupt, gerade eben mit E-Mails umgehen, sicherlich aber nicht mit einer Onlinesitzung. Auch der soziale Aspekt wird mit dieser Maßnahme komplett außer Acht gelassen. Diese Sitzungen sind oft die einzige Gelegenheit sich persönlich auszutauschen und die sozialen Kontakte zu pflegen. Abstimmungen, bei denen man ggf. nicht alle Teilnehmer auf einmal sehen kann, verlieren auch das wichtige Instrument der Körpersprache, die oft hilft Entscheidungen zu treffen. Petra M.

Wir haben ältere Miteigentümer, da ist eine Umsetzung online schwer möglich. Wir haben Eigentümer mit Migrationshintergrund da sind schon die Präsenz Veranstaltungen schwierig, online dann erst recht. Wir haben Eigentümer die keine Technik dafür haben. Wir als Eigentümer wollen den Austausch in Präsenz. Ich finde es traurig, dass wir als Eigentümer immer mehr Rechte verlieren, statt das man uns stärkt. Ich denke ich spreche für viele, wenn ich sage, dass ich mir mein Eigentum hart erarbeitet habe und es darf nicht sein, dass Sie als Regierung uns wirklich alles vorschreiben wollen. Ich kann alleine entscheiden – wir können alleine entscheiden und es ist doch bereits möglich, dafür braucht es also KEIN eigenes Gesetz. Kerstin W.-J.

Viele der Eigentümer sind im Rentenalter und haben wenig bis keine Erfahrungen mit Videokonferenzen. Unsere Verwalterin hat sich bisher nicht damit ausgezeichnet, mit den Eigentümern online oder per E-Mail zu kommunizieren. Ich habe erhebliche Zweifel, dass eine virtuelle Versammlung reibungslos veranstaltet werden kann, so dass erhebliches Konfliktpotential besteht. Eine virtuelle Versammlung kann eine reguläre Versammlung nicht ersetzen, wo von Angesicht zu Angesicht Meinungsäußerungen getätigt werden können. Roland P.

Der Verwalter ist schlecht erreichbar, schiebt unangenehme Aufgaben auf die lange Bank und wiegelt ab. Er scheint wenig Ahnung von Technik zu haben, was uns besonders treffen wird, wenn das neue Heizungsgesetz in Kraft treten werden wird. In unserer WEG sind die Besitzer der Wohnungen relativ alt und der Verwalter hätte bei ihnen leichtes Spiel. Wollen Sie den Verwaltern noch mehr Macht geben indem Sie die WEG Versammlungen noch komplizierter machen? Die fortschreitende Digitalisierung, die leider – auch nicht von den Behörden – von entsprechender digitaler Sicherheit begleitet ist, wird immer mehr zu einem Instrument der Diskriminierung von Alten. Barbara K.

Der Anteil an älteren Eigentümer ist in dieser Liegenschaft besonders hoch. Mit „älter“ meine ich konkret Eigentümer mit einem Alter über 75 Jahren. Glauben Sie allen Ernstes, dass diese Eigentümer an einer reinen Online-Veranstaltung teilnehmen KÖNNEN? Ich als Beirätin kenne alleine 3 ältere Eigentümer aus dieser Anlage persönlich die noch mit einem Festnetz-Telefon mit Schnur telefonieren. Ein älterer Herr hat nicht mal einen Telefon-Anschluss, geschweige denn Internet. „Man kann doch den Enkel fragen…“ werden jetzt vielleicht einige unbedarfte antworten. ABER: Es darf kein Fremder an der Versammlung teilnehmen. UND: Wie soll das dann von der Gemeinschaft kontrolliert werden? Nein, das funktioniert in der Praxis nicht. Yvonne S.

Wir sind eine kleine Eigentümergemeinschaft mit Eigentümern, die nicht über die technischen Möglichkeiten einer Online-Teilnahme verfügen. Außerdem ist die Eigentümerversammlung die einzige Möglichkeit einmal im Jahr, sich mit allen Eigentümern persönlich auszutauschen (auch Vermieter). Eleonore J.

Das jährliche Treffen hat unsere Eigentümergemeinschaft zusammengebracht und der persönliche Austausch und das Kennenlernen im Umgang mit wohnungsrechtlichen Fragen die Beziehungen vertieft. Aus einer sehr heterogenen Gemeinschaft wurde ein besseres Miteinander, was, wenn es dieses absurde Gesetz schon vor 10 Jahren gegeben hätte, nie passiert wäre. Jan H.

In unserer WEG und in vielen anderen gibt es Senioren, die keinen Internet-Anschluss haben und diesen auch nicht anzuschaffen gedenken. Sie lehnen dergleichen ab, weil sie den aktuell erforderlichen finanziellen und zeitlichen Aufwand , digitale Endgeräte laufend auf dem neusten Stand zu halten und mit allen erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen zu betreiben, nicht für angemessen halten. Und mit dem sicheren Betrieb von digitalen Endgeräten sind ja offenbar sogar Krankenkassen, Kliniken, Banken und Behörden derzeit schon überfordert, zumal IT-Experten teuer und schlecht zu finden sind in Zeiten des Fachkräftemangels. Warum soll der Bürger unter diesen Umständen jetzt überall zur Nutzung digitaler Wege gezwungen werden?! Frauke S.

Wir sind Altersmäßig sehr gemischte Eigentümer. Ich persönlich habe an diverseren virtuellen Veranstaltungen mit älteren Personen teilgenommen und konnte dabei erleben wie schwierig solche Veranstaltungen für ungeübte und Computerunerfahrene Teilnehmer ist. Darüber hinaus ist eine rein virtuelle Veranstaltung mit sicherer Abstimmungsanlage recht aufwendig und Kostenintensiv. Das Geld lässt sich besser anlegen, als in die Technik für eine Versammlung pro Jahr. Peter W.

Die Verwalter waren da wohl die treibende Kraft. Die Eigentümer, um deren Gut es geht, waren aber gar nicht im Boot. Und wer bzw. wie viele sind da online-tauglich? Ich z.B. nicht. Bernd L.

Unsere WEG besteht in der Mehrheit aus Senioren, die eine Möglichkeit brauchen, sich in der ETV kundig zu machen, sich zu artikulieren und ihre häufig kostenträchtigen Entscheidungen verantwortlich abzuwägen und keine kalte Abschaltung vor allem der Senioren von Information und Teilhabe. Die meisten haben keinen Zugang zu den neuesten Techniken einer online-Teilhabe bzw. fremdeln damit. Gisela L.

Ich bin – insbesondere als Seniorin - gegen diese Änderung. Christiane S.

Lt. unserer Teilungserklärung dürfen keine Nichteigentümerinnen und Nichteigentümer an einer Eigentümerversammlung teilnehmen. Dies kann bei einer Online-Eigentümerversammlung nicht mehr gewährleistet werden, da sich eine/mehrere Nichteigentümer (z. B. auch eine Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt) im Raum aufhalten kann/können, ohne dass die anderen Teilnehmerinnen und Teilnehmer davon Kenntnis haben. Werner S.

Die Änderung des WEG zum Punkt "virtuelle Versammlung" ist im Übrigen völlig überflüssig, weil auch nach geltendem WEG eine rein virtuelle Versammlung per Vereinbarung möglich ist. Damit ist gegenwärtig auch zufriedenstellend geregelt, dass bei Eigentümerwechsel ein Neubeschluss erforderlich wird. Der Referentenentwurf benachteiligt demgegenüber durch die vorgesehene Festschreibung des Beschlusses auf 3 Jahre einen Käufer. Der Satz im Gesetzentwurf "Die virtuelle Wohnungseigentümerversammlung muss hinsichtlich der Teilnahme und Rechteausübung mit einer Präsenzversammlung vergleichbar sein." ist völlig weltfremd. Eine Online-Teilnahme birgt bereits jetzt Probleme und Risiken, die in einer Präsenzversammlung überhaupt nicht auftreten können: Im Gegensatz zu einer Präsenzversammlung gibt es bei Online-Teilnahme erhebliche zusätzliche Risiken dadurch, dass ohne Verschulden des Eigentümers die Online-Verbindung aus technischen Gründen nicht zustande kommt, oder technisch unzureichend ist, oder während der Versammlung abbricht. Es geht nicht an, dass diese zusätzlichen Risiken vollständig auf die Eigentümer abgeladen werden. Die Hausverwaltung muss zumindest nachweispflichtig sein, dass sie den Online-Zugang für jeden Teilnehmer während der Dauer der Versammlung ordnungsgemäß bereitgestellt hat. Die weiteren technischen Risiken bei den Dienstanbietern und der Dateninfrastruktur belieben dann trotzdem noch ungeregelt. Es zeugt für einen Mangel an Urteilskraft, wenn diese Risiken den möglichen Teilnahme-Verhinderungen bei einer Präsenzversammlung gleichgestellt werden. Die üblicherweise verwendeten Computer-Programme (Teams, Zoom) erfüllen nicht die inländischen Datenschutzregeln. Es muss verhindert werden, dass die Inhalte der Versammlung von Dritten (d.h. auch Diensteanbietern) zur Kenntnis genommen oder analysiert werden können. Reinhart S.

Tatsache ist, dass schon jetzt Eigentümerinnen und Eigentümer sogenannte hybride Versammlungen abhalten können. Auch können sie, wenn alle Eigentümerinnen und Eigentümer dem zustimmen, auch jetzt schon reine Online-Versammlungen abhalten. Die Frage ist daher, wem eigentlich die Gesetzesänderung dienen soll, wenn die Eigentümerinnen und Eigentümer bereits jetzt alle Möglichkeiten haben, die Modalitäten ihrer Eigentümerversammlungen selbst zu bestimmen. Wolfgang H.

Online-Veranstaltungen sind für unsere Gemeinschaft unsinnig, da die Gemeinschaft seit 50 Jahren besteht und von sehr vielen älteren Eigentümern bewohnt wird, die entweder keinen Computer haben oder gar nicht in der Lage sind, an einer Online-Veranstaltungen teilzunehmen. Alle diese Eigentümer schließen Sie mit dem geplanten neuen Gesetz aus!! Die Eigentümer haben die Wohnungen gekauft, der Verwalter wird von uns bezahlt und Sie nehmen den Älteren Eigentümer die Möglichkeit über Beschlüsse abzustimmen. Dies hat sich bereits während der „Corona-Zeit“ gezeigt. Unser damaliger Verwalter hatte nichts Eiligeres zu tun und „Online-Veranstaltungen“ einzuberufen. Eine Diskussion über die zu beschließenden TOP kam überhaupt nicht auf, teilweise ist es schwierig gewesen, sich eine Meinung von den einzelnen Diskussionspartner zu bilden, da man – nicht wie in „vor Ort-Versammlungen“ Auge in Auge gegenübersaß. Der Bildschirm verfälschte oftmals Gesichtsausdruck und Stimmung in der Versammlung. Es sind Beschlüsse gefasst worden, die wahrscheinlich in der Zukunft wieder aufgehoben werden müssen, was teilweise sehr schwierig sein dürfte. Hartmut und Marion G.

Schon heute ist es ein großes Problem, dass sich die Hausverwaltung inhaltlich nicht um unser Gemeinschaftseigentum kümmert und dieses an Wert verliert. Bedingt durch diese Gesetzesänderung verschärft sich die Situation weiter. Es ist unser Eigentum und nicht das von Verbänden, der Hausverwaltungen und der politischen Parteien. Mit diesem Vorgehen, nähren Sie die Befürchtung, dass durch diesen Lobbyismus demokratische Vorgehensweisen und Handlungen aufgegeben werden. Lassen Sie diesen gewonnenen Eindruck, der auch als "stille Enteignung" von WEGs betrachtet wird, nicht weiter fruchten. Auch dass es unter Eigentümern Personen höheren Alters mit wenig bis gar keiner EDV-Erfahrung gibt, sollte endgültig berücksichtigt werden. Adelheid R.

Wir sind eine selbstverwaltete Gemeinschaft von 13 Wohnungseigentümer*innen. 12 unserer Eigentümer*innen nutzen ihr Wohneigentum selbst, manche besitzen darüber hinaus noch weiteres vermietetes Wohneigentum. Wir sind gegen diese Änderung. WEG Berlin Friesenstr. 15 D/E

Der Mensch ist ein soziales Wesen! Wir wollen nach wie vor Anwesenheitsversammlungen! Esma S.

1. Der Kontakt zu den Miteigentürmern geht dadurch verloren. 2. Themen können inhaltlich nicht richtig erfasst und dementsprechend nicht umfassend erörtert werden. 3. Eigentümer ohne Möglichkeit der digitalen techn. Nutzung werden dadurch ausgegrenzt sowie Abstimmungen dadurch verzerrt. 4. Persönliche Belange können dann nicht mehr eingebracht bzw. erörtert werden. 5. Entscheidungen/Beschlüsse werden dadurch gegen die eigentliche Mehrheit der Eigentümer beschlossen bzw. vollzogen. 6. Techn. versierte Miteigentümer können Entscheidungen treffen, die finanzielle Nachteile für andere Miteigentümer bewirken. 7. Vorgesehene Gesetzesänderung soll ohne Berücksichtigung der Interessen von Wohnungseigentümern/Wählern beschlossen werden, 8. Nur das Interesse der Verwalter wird hier berücksichtigt. Klaus B.

Wir haben viele ältere EigentümerInnen in unserer WEG, die gar nicht wissen, wie sie Online-Versammlungen technisch hinbekommen können. Sie brauchen jemanden an ihrer Seite, mit dem sie sich im Zweifel austauschen können, bevor sie ihre Stimme abgeben. Außerdem müssen Menschen zusammenkommen und sich gegenseitig wahrnehmen, wenn sie schwierige und komplexe Themen besprechen, die zum Beispiel visualisiert und gut moderiert werden müssen. Ich kann mir nicht vorstellen, wie das online gewährleistet werden soll. Annette S.

In meiner WEG wie auch in vielen anderen WEGs nehmen Eigentümer, vorwiegend Vermieter, nicht an den Sitzungen teil und geben die Vollmacht dem Verwalter. In einer online-Sitzung ist es für mich als Beiratsmitglied nahezu unmöglich die ordnungsgemäße Übertragung zu überprüfen und die Interessen der WEG zu vertreten. Lydia N.

In unserer WEG gibt es einige Eigentümer, die in ihrem Leben nie mit Computer in Berührung kamen, so alt sind, dass sie das auch nicht mehr wollen (und können). Aber sie sind klar im Kopf und wollen über ihr Eigentum selbst bestimmen!! Wollen Sie diese AUSGRENZEN und ihnen das STIMMRECHT NEHMEN??? Auch hier sollte gelten, dass kein Mensch ausgegrenzt werden darf, auf Grund von... Was ist mit Inklusion usw? Ich sehe diese Ideen zum Gesetz als ALTERSDISKRIMINIERUNG! Man sollte dagegen vorgehen und klagen. Wahrscheinlich werden wir das auch tun. Manfred L.

Betreiben Sie ungeniert Klientelpolitik? Ihre Vorgehensweise ist gegen die Eigentümer gerichtet. Warum soll eine Entscheidung gleich auf 3 Jahre zementiert werden ? Wie kann es angehen, dass Sie alleine aufgrund der Interessen der Verwalterverbände handeln, ohne die Hauptbetroffenen zu hören ? Das ist ein Schlag ins Gesicht der Eigentümer. Eine Hand voll Verwalter bestimmt ein Gesetzgebungsverfahren gegen Tausende von Eigentümern ? Warum dieser Alleingang ?? Bernhard M.

Wir sind eine WEG mit 48 Wohneinheiten (Hochhaus mit 8 Etagen, je 6 Wohnungen pro Etage). Über zwei Drittel der Wohnungseigentümer sind in einem betagten Alter, die nicht unbedingt Zugang zu den modernen Medien des Internets haben, und diese beherrschen, und somit nicht in der Lage sind an einer Virtuellen Versammlung teilzunehmen. Klaus R.