Wohnen im Eigentum ist bundesweit aktiv, Mitglied im Verbraucherzentrale Bundesverband und vertritt speziell die Wohnungseigentümer. Parteipolitisch neutral und unabhängig engagiert sich WiE für ihre Interessen und Rechte in der Öffentlichkeit sowie gegenüber Politik und Wirtschaft. WiE fordert mehr Verbraucherschutz und Markttransparenz auf dem Bau-, Wohnungs- und Wohnmarkt. Seine Mitglieder unterstützt WiE unter anderem mit kostenfreier Telefonberatung durch Rechtsanwälte und Architekten sowie weiteren Beratungsdienstleistungen rund um die Themen Eigentumswohnung, Bauen und Modernisieren. Weitere Informationen: https://www.wohnen-im-eigentum.de

 

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Aktuelle Pressemitteilungen:

Photovoltaik-Strategie des BMWK: Nur Klein-Klein für Wohnungseigentümergemeinschaften

21.03.2023. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat am 10. März den Entwurf einer Photovoltaik (PV)-Strategie veröffentlicht, mit der der Ausbau der Solarenergie in Deutschland beschleunigt werden soll. Nach erster Sichtung der PV-Strategie stellt der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum fest, dass die Wohnungseigentümer und ihre Gemeinschaften (WEGs) immer noch zu wenig Beachtung und Berücksichtigung finden. Es fehlt ein Konzept speziell für die Besonderheiten in WEGs. WiE fordert außerdem die Aufnahme von PV-Dachanlagen als sogenannte privilegierte Maßnahmen ins Wohnungseigentumsgesetz (WEGesetz) und die Möglichkeit der Anerkennung stromerzeugender WEGs als Selbstversorger, um sie von bürokratischen Vorgaben zu entlasten.

BGH Urteil: Bauliche Veränderungen am Gemeinschaftseigentum sind ohne Beschluss unzulässig

17.03.2023 Der BGH hat entschieden, dass bauliche Veränderungen ohne Beschluss auch dann unzulässig sind, wenn ein Anspruch auf den Beschluss besteht. Die Reihenfolge „erst Beschluss, dann bauen“ ist zwingend einzuhalten. Wohnen im Eigentum (WiE) begrüßt die höchstrichterliche Bestätigung des „Beschlusszwangs“.

Wohnen im Eigentum fordert partizipatives Gesetzgebungsverfahren für das Wohnungseigentumsgesetz

05.01.2023 In diesem Jahr, in 2023, soll es wieder Änderungen im Wohnungseigentumsgesetz (WEGesetz) geben, die letzte große Reform war erst 2020. Trotz seiner Kritik am jetzigen Vorhaben – der geplanten Einführung einer reinen Online-Eigentümerversammlung - fordert der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum: Wenn es eine Reform des Wohnungseigentumsgesetzes (WEGesetz) geben wird, dann müssen die Wohnungseigentümer*innen direkt im Rahmen eines partizipativen Gesetzgebungsverfahrens beteiligt werden. Weiter lesen

Wohnungseigentümer*innen mit Sanierungsvorhaben und erneuerbaren Energien überfordert

07.12.2022. Die Blitz-Umfrage des Verbraucherschutzverbandes Wohnen im Eigentum (WiE) zeigt, dass Wohnungseigentümer*innen mit der Umsetzung von energetischen Maßnahmen in der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) überfordert sind. Das Interesse an den Themen ist zwar groß, aber die Komplexität von Sanierungsmaßnahmen und Zweifel an der rechtskonformen Umsetzbarkeit führen zu einer Verunsicherung von Wohnungseigentümer*innen. Sie vermissen passgenaue - auf das Wohnungseigentum zugeschnittene - Informationen, Ratgeber, Webseiten und Beratungsangebote.

Wohnungseigentümer*innen fehlt Wissen und „Werkzeug“ für die Energiewende

23.11.2022. Blitz-Umfrage des Verbraucherschutzverbandes Wohnen im Eigentum (WiE) weist nach: Wohnungseigentümer*innen haben es deutlich schwerer als Hauseigentümer*innen, energetische Sanierungen auf den Weg zu bringen und umzusetzen. Wohnungseigentümer*innen sind interessiert und vielfach initiativ. Es fehlt ihnen aber an Wissen und „Werkszeug“, es fehlen Informations-, Beratungs-, Unterstützungsangeboten und Förderprogrammen speziell für WEGs. Die 2.694 Befragten haben in 1.024 freien Antworten viele Verbesserungsvorschläge eingebracht, verbunden mit aufschlussreichen Zustandsbeschreibungen ihrer WEGs.

So ist die Gaskosten-Soforthilfe für die Wohnungseigentümer*innen geregelt

11.11.2022. Die Bundesregierung will angesichts der gestiegenen Energiekosten Gaskunden und Fernwärmekunden im Dezember 2022 mit einer einmaligen Soforthilfe entlasten. Sie soll als Überbrückung dienen, bis voraussichtlich ab März 2023 die sogenannte Gaspreisbremse greift. Das Gesetz für die Soforthilfe wurde am 10.11.22 vom Deutschen Bundestag verabschiedet. Lesen Sie im Folgenden, wie die Hilfe für die Wohnungseigentümer*innen konkret umgesetzt werden soll.

Spezialfall Wohnungseigentum: So klappt der hydraulische Abgleich in der Gemeinschaft

27.10.2022. Die neue „Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung durch mittelfristig wirksame Maßnahmen“ (EnSimiMaV) ist seit 01. Oktober in Kraft. Sie schreibt für Gaszentralheizungen in Wohngebäuden mit mindestens sechs Wohneinheiten einen hydraulischen Abgleich der zentralen Heizungsanlage vor. Als Erfüllung einer gesetzlichen Pflicht müssen Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) diese Maßnahme mit einfacher Mehrheit beschließen. Doch gerade wenn Heizkörper laut Teilungserklärung im Sondereigentum stehen und Heizungsventile daran ausgetauscht werden müssen, darf die WEG ihre Befugnisse nicht überschreiten. Wohnen im Eigentum (WiE) informiert über die Rechtslage und gibt Tipps, wie WEGs vorgehen können.

Selbstnutzende Wohnungseigentümer können Wohngeld beantragen

07.10.2022. Die deutlich gestiegenen Energiepreise belasten auch Immobilieneigentümer. Was viele nicht wissen: Auch Wohnungs- und Hauseigentümer, die ihre Immobilie selbst bewohnen, haben unter bestimmten Voraussetzungen schon jetzt Anspruch auf Wohngeld. Nach der geplanten Wohngeldreform sollen sie ab dem 1.1.2023 darüber hinaus einen dauerhaften Heizkostenzuschuss erhalten. Diese Leistung ist kein Miet- sondern ein Lastenzuschuss. Der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE) informiert und gibt Tipps, für wen und wann sich die staatliche Finanzhilfe lohnen kann.