Wohnen im Eigentum ist bundesweit aktiv, Mitglied im Verbraucherzentrale Bundesverband und vertritt speziell die Wohnungseigentümer. Parteipolitisch neutral und unabhängig engagiert sich WiE für ihre Interessen und Rechte in der Öffentlichkeit sowie gegenüber Politik und Wirtschaft. WiE fordert mehr Verbraucherschutz und Markttransparenz auf dem Bau-, Wohnungs- und Wohnmarkt. Seine Mitglieder unterstützt WiE unter anderem mit kostenfreier Telefonberatung durch Rechtsanwälte und Architekten sowie weiteren Beratungsdienstleistungen rund um die Themen Eigentumswohnung, Bauen und Modernisieren. Weitere Informationen: https://www.wohnen-im-eigentum.de

 

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Aktuelle Pressemitteilungen:

Virtuelle Eigentümerversammlung: Konkrete gesetzliche Vorgaben für die Tätigkeit des Verwaltungsbeirats fehlen

19.02.2024. Im Bundestag wird derzeit ein Gesetzentwurf beraten, wonach Wohnungseigentümergemeinschaften die rein virtuelle Eigentümerversammlung künftig mit einer ¾-Mehrheit der abgegebenen Stimmen beschließen können (wir berichten). Dabei ist zu beachten, dass die Eigentümerversammlung immer beschlussfähig ist, egal wie viele Wohnungseigentümer*innen teilnehmen. Am 19. Februar 2024 werden dazu Sachverständige im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages gehört – auch Gabriele Heinrich, Vorständin des Verbraucherschutzverbandes Wohnen im Eigentum (WiE), ist geladen. Was die Änderung für Verwaltungsbeiräte bedeutet, die im Krisenfall zur Versammlung einladen und diese durchführen sollen, beantwortet der Gesetzentwurf nicht. Diese Regelungslücke kritisiert WiE und schlägt in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf drei alternative Lösungsvorschläge vor.

Wohnen im Eigentum: Ein Recht auf Photovoltaik-Anlagen auf Dächern von Wohnungseigentumsanlagen schaffen!

16.02.2024. Die Bundesregierung plant, das Wohnungseigentumsgesetz zu ändern. Steckersolargeräte sollen demnach in Wohnungseigentümergemeinschaften als privilegierte Maßnahmen ins Wohnungseigentumsgesetz aufgenommen werden. Dies begrüßt WiE grundsätzlich, fordert allerdings, dass auch die Installation von Photovoltaikanlagen auf WEG-Dächern als privilegierte Maßnahme aufgenommen wird.

Wohnungseigentumsgesetz im Bundestag: WiE kritisiert geplante Regelung zur rein virtuellen Eigentümerversammlung

30.01.2024. Der Deutsche Bundestag hat am 18. Januar 2024 über eine geplante Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes in erster Lesung beraten. Der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE) lehnt diese in seiner aktuellen Stellungnahme vehement ab. Danach sollen Wohnungseigentümergemeinschaften künftig Eigentümerversammlungen rein virtuell durchführen können, wenn eine 3/4-Mehrheit dies beschließt. Obwohl mehrere Verbände, darunter WiE, sowie der Bundesrat den Gesetzentwurf kritisieren, hält die Bundesregierung an dem Gesetzentwurf fest. WiE sieht einen gesetzlichen Anspruch auf Online-Teilnahme als sinnvolle Alternative, um die Digitalisierung in Wohnungseigentümergemeinschaften zu fördern, eine Teilnahme in Präsenz muss aber immer möglich bleiben. 

Was sich 2024 für Wohnungseigentümer*innen ändert

13.12.2023. Ende der Energiepreisbremsen, Umlage der Kabelgebühren, Heizungsförderung - zum Jahreswechsel wird eine Reihe gesetzlicher Änderungen in Kraft treten. Der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE) gibt einen Überblick, welche Änderungen für Wohnungseigentümer*innen und Wohnungseigentümergemeinschaften wichtig sind und wie diese einzuschätzen sind. Zudem informiert WiE darüber, welche Fristen von Wohnungseigentümer*innen im Lauf von 2024 eingehalten werden müssen.

Wenn der Adventskranz brennt: Was Wohnungseigentümer*innen beachten müssen

06.12.2023. Ein brennender Adventskranz oder Weihnachtsbaum kann schlimme Schäden in der Wohnung verursachen oder gar zu einem Wohnungsbrand führen. Der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum informiert, welche Vorkehrungen Wohnungseigentümer*innen im Vorfeld treffen sollten und welche Versicherungen im Schadensfall greifen.

Mit der richtigen Bank zum WEG-Konto

15.11.23. Wohnungseigentümergemeinschaften müssen ihre Gelder auf speziellen WEG-Eigenkonten anlegen. Das ist wichtig, denn nur auf Eigenkonten – also Konten, deren Inhaberin die Wohnungseigentümergemeinschaft ist – sind die Gelder vor einer Pfändung und Insolvenz der Verwaltung geschützt. Doch für WEGs ist es nicht immer einfach, den passenden Anbieter zu finden. WEGs sollten zudem einige Punkte beachten, wenn sie ein solches Konto eröffnen. Orientierung bietet hier der neue Kurzratgeber „Wissenswertes zum WEG-Eigenkonto“ des Verbraucherschutzverbandes Wohnen im Eigentum.

Einbruchschutz durch Videoüberwachung? So vermeiden Wohnungseigentümer*innen rechtliche Fallstricke

24.10.2023. Nach Angaben der polizeilichen Kriminalitätsstatistik gab es im Jahr 2022 bundesweit 65.908 Wohnungseinbruchdiebstähle, dazu 79.930 Fälle von Diebstahl aus Keller- und Dachbodenräumen sowie Waschküchen. Eine Videoüberwachungsanlage kann sowohl Einbrecher abschrecken als auch sinnvoll sein, um Schäden durch Vandalismus vorzubeugen. WiE informiert anlässlich des Tags des Einbruchschutzes am 29. Oktober 2023, was Wohnungseigentümergemeinschaften bei der Installation einer Videoanlage beachten müssen und wie sie rechtliche Fallstricke vermeiden.

Förderprogramm für E-Mobilität: „Wohnungseigentümer*innen sind keine Eigentümer*innen zweiter Klasse“

27.09.23. Der Bund fördert den Erwerb und die Errichtung einer Kombination aus Photovoltaikanlage, Speicher und einer privaten Ladestation für E-Autos mit einem neuen Zuschuss – im Rahmen des KfW-Förderprogramms 442 „Solarstrom für Elektroautos“. Die Fördermittel können allerdings nicht von Wohnungseigentümer*innen beantragt werden. Der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE) kritisiert das und fordert, dass auch Wohnungseigentümer*innen mit in die Förderung aufgenommen werden. „Wohnungseigentümer*innen sind keine Eigentümer*innen zweiter Klasse“, stellt WiE-Vorständin Gabriele Heinrich klar.

Wie sich Immobilienkäufer*innen vor einer Bauträger-Insolvenz schützen können

30.08.2023. Wenn der Bauträger Insolvenz anmelden muss, kann schnell eine existenzgefährdende Situation für Käufer*innen von Immobilien eintreten. Gerade Verbraucher*innen sind hier gesetzlich nicht geschützt. Der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE) bietet praktische, vorbeugende Tipps, um solche Krisensituationen zu vermeiden.

Käufer*innen tragen bei der Insolvenz des Bauträgers ein zu hohes Risiko

23.08.23 Existenzbedrohende Situationen für Verbraucher*innen vermeiden – das sollte laut Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE) bei Bauprojekten im Fokus stehen. Käufer*innen müssen bei einer Insolvenz des Bauunternehmens – wie jüngst bei der Insolvenzwelle der Project Immobilien Gruppe - geschützt werden. Dass Käufer*innen bei der Insolvenz nicht abgesichert sind, obwohl ein Expertenrat bereits 2019 klare Vorschläge für gesetzliche Regelungen im Auftrag des Bundesministeriums der Justiz (BMJ) unterbreitet hat, ist eine Absage des BMJ an den Verbraucherschutz.