Pressemitteilungen von wohnen im eigentum

Wohnen im Eigentum ist bundesweit aktiv, Mitglied im Verbraucherzentrale Bundesverband und vertritt speziell die Wohnungseigentümer. Parteipolitisch neutral und unabhängig engagiert sich WiE für ihre Interessen und Rechte in der Öffentlichkeit sowie gegenüber Politik und Wirtschaft. WiE fordert mehr Verbraucherschutz und Markttransparenz auf dem Bau-, Wohnungs- und Wohnmarkt. Seine Mitglieder unterstützt WiE unter anderem mit kostenfreier Telefonberatung durch Rechtsanwälte und Architekten sowie weiteren Beratungsdienstleistungen rund um die Themen Eigentumswohnung, Bauen und Modernisieren. Weitere Informationen: https://www.wohnen-im-eigentum.de

 

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Aktuelle Pressemitteilungen:

19.03.2025. Das Amtsgericht Frankfurt hat am 04.03.2025 das vorläufige Insolvenzverfahren über das Vermögen der Deutsche Rücklagen GmbH eröffnet. Von der Insolvenz sind Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) betroffen, deren Hausverwaltungen Rücklagen der WEGs in festgeschriebene Anleihen der Deutsche Rücklagen angelegt hatten. WiE rät betroffenen WEGs, ihre Ansprüche auf Rückzahlung anzumelden, sobald das endgültige Insolvenzverfahren eröffnet ist und zeitnah eine außerordentliche Eigentümerversammlung einzuberufen, um die Prüfung möglicher Schadensersatzansprüche gegen die Verwaltung zu beschließen.

23.01.2025. Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) müssen dafür sorgen, dass ihr Grundstück und die öffentlichen Gehwege vor dem Grundstück frei von Schnee und Eis sind, damit dort niemand zu Schaden kommt. Andernfalls haftet die WEG – und das kann teuer werden. Der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE) gibt Tipps, was Wohnungseigentümer im Zusammenhang mit dem Schneeräumen und Streuen wissen müssen.

15.02.2025. Banken und andere Anbieter richten sich gezielt an ältere Haus- und Wohnungseigentümer:innen mit Angeboten zum Immobilien-Teilverkauf. Dabei verkaufen Eigentümer:innen bis maximal 50 Prozent der eigenen Immobilie an Anbieter und erhalten dafür eine einmalige Auszahlung. Die Immobilie dürfen sie gegen Zahlung eines monatlichen Nutzungsentgelts weiterhin nutzen. WiE macht auf die erheblichen rechtlichen und finanziellen Risiken aufmerksam und fordert den Gesetzgeber auf, dieses Geschäftsmodell zum Schutz der Verbraucher:innen zu regulieren.

11.12.2024. Wohnungseigentümergemeinschaften müssen laut Wohnungseigentumsgesetz eine Erhaltungsrücklage zur Finanzierung von Erhaltungsmaßnahmen bilden. Verwaltungen sind verpflichtet, diese zwar möglichst gewinnbringend, gleichzeitig aber auch sicher anzulegen. Eine spekulative Anlage der Rücklage ist nicht zulässig. Ein entsprechender Beschluss kann nichtig sein. Der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE) rät WEGs, die Anlageaktivität der Verwaltung regelmäßig zu überprüfen.

10.12.2024. Ein brennender Adventskranz oder Weihnachtsbaum kann schlimme Schäden in der Wohnung verursachen oder gar zu einem Wohnungsbrand führen. Der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum informiert, welche Vorkehrungen Wohnungseigentümer*innen im Vorfeld treffen sollten und welche Versicherungen im Schadensfall greifen.