Virtuelle Eigentümerversammlung: Konkrete gesetzliche Vorgaben für die Tätigkeit des Verwaltungsbeirats fehlen
19.02.2024. Im Bundestag wird derzeit ein Gesetzentwurf beraten, wonach Wohnungseigentümergemeinschaften die rein virtuelle Eigentümerversammlung künftig mit einer ¾-Mehrheit der abgegebenen Stimmen beschließen können (wir berichten). Dabei ist zu beachten, dass die Eigentümerversammlung immer beschlussfähig ist, egal wie viele Wohnungseigentümer*innen teilnehmen. Am 19. Februar 2024 werden dazu Sachverständige im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages gehört – auch Gabriele Heinrich, Vorständin des Verbraucherschutzverbandes Wohnen im Eigentum (WiE), ist geladen. Was die Änderung für Verwaltungsbeiräte bedeutet, die im Krisenfall zur Versammlung einladen und diese durchführen sollen, beantwortet der Gesetzentwurf nicht. Diese Regelungslücke kritisiert WiE und schlägt in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf drei alternative Lösungsvorschläge vor.