Pressemitteilungen von wohnen im eigentum

Wohnen im Eigentum ist bundesweit aktiv, Mitglied im Verbraucherzentrale Bundesverband und vertritt speziell die Wohnungseigentümer. Parteipolitisch neutral und unabhängig engagiert sich WiE für ihre Interessen und Rechte in der Öffentlichkeit sowie gegenüber Politik und Wirtschaft. WiE fordert mehr Verbraucherschutz und Markttransparenz auf dem Bau-, Wohnungs- und Wohnmarkt. Seine Mitglieder unterstützt WiE unter anderem mit kostenfreier Telefonberatung durch Rechtsanwälte und Architekten sowie weiteren Beratungsdienstleistungen rund um die Themen Eigentumswohnung, Bauen und Modernisieren. Weitere Informationen: https://www.wohnen-im-eigentum.de

 

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Aktuelle Pressemitteilungen:

21.07.2026. Für viele Eigentümer:innen steht in diesen Wochen die Einkommensteuererklärung an. Vermieter:innen sollten dabei ihre steuerlichen Möglichkeiten ausschöpfen und Werbungskosten geltend machen. Darauf weist der bundesweite Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE) hin. Denn zahlreiche Ausgaben rund um die Vermietung mindern die zu versteuernden Mieteinnahmen und damit die Steuerlast.

14.07.2026. Mit Beginn der Sommerferien überlegt so manche Wohnungseigentümer:in, ihre Wohnung zeitweise an Feriengäste zu vermieten – insbesondere in Lagen, in denen lukrative Mieteinnahmen zu erwarten sind. Der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE) weist darauf hin, dass die kurzzeitige Vermietung einer Eigentumswohnung als Ferienwohnung grundsätzlich zulässig ist, allerdings sind Vorgaben der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) und der kommunalen Behörden zu beachten.

09.07.2026. Private Vermieter:innen stehen angesichts steigender Energie- und Lebenshaltungskosten zunehmend unter wirtschaftlichem Druck – der Gesetzesentwurf zur Mietrechtsreform schränkt die Handlungsspielräume privater Vermieter:innen weiter ein. Er wird am heutigen Donnerstag, 9. Juli 2026, in erster Lesung im Bundestag beraten.

07.07.2026. Mehr als 1,2 Millionen Haushalte in Deutschland erhalten Wohngeld, rund 7 Prozent davon sind selbstnutzende Wohnungs- und Hauseigentümer:innen. Angesichts steigender Lebenshaltungskosten können nämlich nicht nur Mietende, sondern auch Eigentümer:innen unter finanziellen Druck geraten. Doch viele Betroffene müssen sich nun auf empfindliche Kürzungen einstellen. Der bundesweite Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum informiert, was es beim Antrag zu beachten gibt.

12.06.2026. Wohnimmobilienverwalter:innen haben auch weiterhin die Pflicht, sich fortzubilden. Prüfungen der Weiterbildungsnachweise durch die Behörden entfallen allerdings. Der Deutsche Bundestag hat gestern das Gesetz zum Bürokratieabbau, das ursprünglich die Abschaffung der Weiterbildungspflicht für Verwalter:innen und Makler:innen vorsah, in geänderter Form beschlossen. Wohnen im Eigentum hatte sich gemeinsam mit zahlreichen Verbänden für den Erhalt der Weiterbildungspflicht eingesetzt.

09.06.2026. Anlässlich des Hitzeaktionstags am 11. Juni 2026, der unter dem Schwerpunktthema „Gemeinsam vorsorgen gegen Extremhitze“ steht, informiert der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE), wie sich Maßnahmen des Hitzeschutzes bei Bestandsgebäuden umsetzen lassen und was Wohnungseigentümer:innen hierbei beachten müssen. In fast allen Fällen muss die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) über die Maßnahme beschließen.

02.06.2026. Wohnen im Eigentum, der bundesweite Verbraucherschutzverband für private Immobilieneigentümer:innen, rundet sein Angebot für selbstverwaltete Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) mit einer Kooperation mit der BfW - Bank für Wohnungswirtschaft AG ab. Die auf die Wohnungswirtschaft spezialisierte Bank bietet selbstverwalteten Eigentümergemeinschaften eine unkomplizierte Eröffnung von Gemeinschaftskonten an.

01.06.2026. In vielen deutschen Städten stehen Immobilien leer oder verwahrlosen, auch in Wohnungseigentümergemeinschaften. Oft sind mehrere Eigentümer:innen beteiligt, die schwer erreichbar oder wirtschaftlich nicht leistungsfähig sind. Das erschwert Sanierungen und ordnungsrechtliche Maßnahmen erheblich. Die Bundesregierung will im Rahmen der geplanten Baugesetzbuch-Novelle den Umgang der Kommunen mit Schrottimmobilien vereinfachen.

28.05.2026. Die Verteilung von Betriebs-, Verwaltungs- und Instandhaltungskosten sorgt in Wohnungseigentümergemeinschaften immer wieder für Diskussionen. Der gesetzlich geltende Kostenverteilungsschlüssel kann mit Mehrheitsbeschluss geändert werden. Allerdings gibt es hierbei Grenzen durch die Rechtsprechung. Der BGH hat nun klargestellt, dass die Kostenverteilung nach dem Objektprinzip bei unterschiedlichen Wohnungsgrößen ordnungsgemäßer Verwaltung widerspricht, wenn sie kleinere Einheiten benachteiligt.