Förderprogramm für E-Mobilität: „Wohnungseigentümer*innen sind keine Eigentümer*innen zweiter Klasse“
14.09.23. Der Bund fördert den Erwerb und die Errichtung einer Kombination aus Photovoltaikanlage, Speicher und einer privaten Ladestation für E-Autos mit einem neuen Zuschuss – im Rahmen des KfW-Förderprogramms 442 „Solarstrom für Elektroautos“. Die Fördermittel können allerdings nicht von Wohnungseigentümer*innen beantragt werden. Der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE) kritisiert das und fordert, dass auch Wohnungseigentümer*innen mit in die Förderung aufgenommen werden. „Wohnungseigentümer*innen sind keine Eigentümer*innen zweiter Klasse“, stellt WiE-Vorständin Gabriele Heinrich klar.