08.10.2026. Am Freitag, 9. Oktober 2026, soll der Gesetzentwurf zum Ausbau der Glasfaserleitungen in erster Lesung im Bundestag beraten werden. Darin vorgesehen ist ein Recht der Telekommunikationsunternehmen auf Vollausbau von Glasfaserleitungen in Mehrparteienhäusern bis zu den einzelnen Wohnungen. Wohnen im Eigentum (WiE) kritisiert, dass der Entwurf in die Eigentumsrechte von Wohnungseigentümer:innen eingreift. Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) fehlt zudem ausreichend Zeit, um das Angebot des Netzbetreibers zu prüfen.
Wohnen im Eigentum ist bundesweit aktiv, Mitglied im Verbraucherzentrale Bundesverband und vertritt speziell die Wohnungseigentümer. Parteipolitisch neutral und unabhängig engagiert sich WiE für ihre Interessen und Rechte in der Öffentlichkeit sowie gegenüber Politik und Wirtschaft. WiE fordert mehr Verbraucherschutz und Markttransparenz auf dem Bau-, Wohnungs- und Wohnmarkt. Seine Mitglieder unterstützt WiE unter anderem mit kostenfreier Telefonberatung durch Rechtsanwälte und Architekten sowie weiteren Beratungsdienstleistungen rund um die Themen Eigentumswohnung, Bauen und Modernisieren. Weitere Informationen: https://www.wohnen-im-eigentum.de
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