Wohnen im Eigentum ist bundesweit aktiv, Mitglied im Verbraucherzentrale Bundesverband und vertritt speziell die Wohnungseigentümer. Parteipolitisch neutral und unabhängig engagiert sich WiE für ihre Interessen und Rechte in der Öffentlichkeit sowie gegenüber Politik und Wirtschaft. WiE fordert mehr Verbraucherschutz und Markttransparenz auf dem Bau-, Wohnungs- und Wohnmarkt. Seine Mitglieder unterstützt WiE unter anderem mit kostenfreier Telefonberatung durch Rechtsanwälte und Architekten sowie weiteren Beratungsdienstleistungen rund um die Themen Eigentumswohnung, Bauen und Modernisieren. Weitere Informationen: https://www.wohnen-im-eigentum.de

 

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Aktuelle Pressemitteilungen:

Laubfegen: Wohnungseigentümergemeinschaften haften für Versäumnisse

08.10.2024. Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) müssen ihrer Verkehrssicherungspflicht nachkommen und im Herbst ihr Grundstück von Laub befreien, damit sich niemand verletzt. Wenn ein Dienstleistungsunternehmen beauftragt wird, ist es wichtig, dieses durch die Verwaltung überwachen zu lassen. Darauf weist der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE) hin.

BGH: Einzelne Wohnungseigentümer können ihren Verwalter nicht mehr direkt auf Schadensersatz verklagen

20.09.2024. Einzelne Wohnungseigentümer können ihren Verwalter nicht mehr direkt auf Schadensersatz verklagen, wenn dieser seine Pflichten verletzt hat. Sie müssen stattdessen ihre Schadensersatzklage gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft richten. Das stellte der Bundesgerichtshof in einem aktuellen Urteil (05.07.2024, Az. V ZR 34/24) klar. Für Wohnungseigentümer entsteht dadurch ein Mehraufwand, außerdem kann der Wegfall der Direktansprüche zu Unstimmigkeiten in WEGs führen kritisiert der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum.

Wespennester: Wohngebäudeversicherung übernimmt unter Umständen Kosten für Umsiedlung

29.08.2024. Wer ein Wespennest auf dem Balkon, am Haus oder im Garten entdeckt, darf es keinesfalls eigenmächtig, ohne Genehmigung, entfernen oder umsiedeln, denn Wespen stehen unter Naturschutz. Stattdessen sollte man sich Rat von einem Experten holen. Empfiehlt dieser eine Umsiedlung oder Entfernung des Nestes, sollten Wohnungseigentümer*innen prüfen, ob die Wohngebäudeversicherung der WEG die Kosten hierfür übernimmt. Darauf weist der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE) hin.

Wohnungseigentümer*innen können KfW-Heizungsförderung für den Austausch von Etagenheizungen beantragen

27.08.2024. Der Einbau einer neuen, klimafreundlichen Heizung wird vom Bund über die KfW gefördert. Eigentümer*innen von selbstbewohnten oder vermieteten Eigentumswohnungen in WEGs können ab heute, 27. August 2024, Anträge auf eine Förderung stellen, sofern Maßnahmen an Heizungsanlagen umgesetzt werden, die in ihrem Sondereigentum stehen.

Kürzung der Zuschüsse bei Energieberatungen sorgt für Verunsicherung in Wohnungseigentümergemeinschaften

07.08.2024. Die Förderung der Energieberatungen durch den Bund fällt ab heute, 07. August, deutlich geringer aus. Der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE) kritisiert diese sehr kurzfristige Änderung und bemängelt, dass vor allem Wohnungseigentümergemeinschaften benachteiligt sind, da sie aufgrund der längeren Entscheidungsfindungsprozesse häufig erst später zum Zug kommen.

Dr. Sandra von Möller ist neue Vorständin von Wohnen im Eigentum

01.08.2024. Wohnen im Eigentum hat ein neues Gesicht: Dr. Sandra von Möller ist seit dem 01. August 2024 Vorständin des bundesweiten Verbraucherschutzverbands Wohnen im Eigentum (WiE) mit Sitz in Bonn. Die Rechtsanwältin löst damit Gabriele Heinrich ab, die den Verband 2003 mitgründete und bis zur jetzigen Beendigung ihrer beruflichen Laufbahn leitete. Von Möller sieht eine der großen Herausforderungen in der energetischen Sanierung von Mehrfamilienhäusern.

Die Eigentümerversammlung – in Präsenz, hybrid oder virtuell?

25.07.2024. Der Deutsche Bundestag hat rein virtuelle Eigentümerversammlungen offiziell ins Wohnungseigentumsgesetz aufgenommen. Damit haben Wohnungseigentümergemeinschaften die Wahl, ob sie die Eigentümerversammlung in Präsenz, virtuell oder – als Kombination – hybrid durchführen. Der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum klärt unter anderem darüber auf, welche Versammlungsform sich für welche WEG eignet, welche Herausforderungen bei virtuellen und hybriden Versammlungen zu erwarten sind, und wie Wohnungseigentümer*innen bei technischen Störungen reagieren sollten.

Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes – eine Brücke zur rein virtuellen Eigentümerversammlung

04.07.2024. Der Deutsche Bundestag wird voraussichtlich am heutigen Donnerstag, 4. Juli 2024, beschließen, dass die Wohnungseigentümerversammlung künftig auch rein virtuell stattfinden kann, wenn eine ¾-Mehrheit der abgegebenen Stimmen dies beschließt. Allerdings muss bis einschließlich 2028 immer auch noch eine zusätzliche Präsenzversammlung durchgeführt werden.

Steckersolargeräte – ein kleiner wichtiger Baustein für die Energiewende

04.07.2024. Ohne die Wohnungseigentümer*innen wird es keine Energiewende geben. Daher begrüßt Wohnen im Eigentum, dass die Installation von Steckersolargeräten als privilegierte Maßnahme ins Wohnungseigentumsgesetz aufgenommen werden soll. Damit haben Wohnungseigentümer*innen einen Anspruch auf die Installation. Der Deutsche Bundestag wird dies voraussichtlich heute beschließen.