Bundesrat billigt Änderungen des Wohnungseigentumsgesetzes
01.10.2024. Der Bundesrat hat am 27.09.2024 mehrere Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes und des Bürgerlichen Gesetzbuches gebilligt. Diese hatte der Bundestag im Juli 2024 beschlossen. Demnach sollen Wohnungseigentümer*innen und Mieter*innen die Installation von Balkonkraftwerken einfacher durchsetzen können. Zudem wurde eine Beschlusskompetenz für virtuelle Eigentümerversammlungen eingeführt.