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Der Einsatz erneuerbarer Energien gewinnt auch im Wohnungseigentum zunehmend an Bedeutung. Photovoltaikanlagen können in WEGs eingesetzt werden, um verschiedene Bereiche mit Strom zu versorgen: Gemeinschaftsräume (Treppenhäuser, Flure etc.), gemeinschaftlich genutzte technische Anlagen wie Aufzüge, Heizungen, Schwimmbäder etc., Wohnungen, aber auch E-Ladestationen für Autos und E-Bikes.

 

Wenn 80 Prozent des in Deutschland verbrauchten Stroms bis 2030 aus erneuerbaren Energien produziert werden soll, muss sich allerdings politisch noch einiges tun. Deshalb hat WiE zu mehreren Gesetzesvorhaben Stellung genommen, unter anderem zum Solarpaket, zum GEG und zum WEG. Denn Maßnahmen zur Energiewende werden von den Ministerien in verschiedenen Gesetzen geregelt. Sollen die Eigentümer*innen von ca. 10 Mio. Eigentumswohnungen bei der „Strom“wende hin zu erneuerbaren Energien nicht „außen vor“ bleiben, müssen die derzeit für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) geltenden gesetzlichen Grundlagen unbedingt geändert und ergänzt werden.

 

Rechtliche Grundlagen und Forderungen von WiE:

Die rechtlichen Grundlagen der Energiewende sind auf zahlreiche Gesetze verteilt. WiE nimmt regelmäßig zu mehreren Gesetzesvorhaben Stellung, um die Interessen der Wohnungseigentümer*innen gegenüber der Politik wahrzunehmen. Einige aktuelle Beispiele:

Strom vom eigenen Dach "Solarpaket 1" (Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung): WiE begrüßt, dass im Rahmen des "Solarpakets 1" die Möglichkeit der Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung als Alternative zum unternehmerischen Mieterstrommodell geschaffen werden soll. Die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung kann von Betreibenden und Nutzer*innen unbürokratischer und flexibler eingesetzt und genutzt werden als das Mieterstrommodell. Betreiber müssen dabei nicht die umfassende Stromversorgung der Nutzer*innen sicherstellen, umfangreiche Informations- und Kennzeichnungspflichten gelten nicht mehr. Der Verweis auf Verbraucherschutzregelungen stellt sicher, dass Nutzer*innen bei Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen geschützt werden.

Die Bundesregierung hat dazu im Oktober 2023 den Entwurf eines Gesetzes vorgelegt. WiE begrüßt, dass im Vergleich zum Referentenentwurf nun eine ausdrückliche Sonderregelung für Wohnungseigentümergemeinschaften geschaffen wurde: Die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung soll für WEGs auch über einen Beschluss eingeführt und organisiert werden können. Im Referentenentwurf war nur ein Vertragsmodell vorgesehen. WiE sieht allerdings weiterhin Nachbesserungsbedarf und fordert in einer Stellungnahme auch für das Vertragsmodell, dass „Nachzügler“ einen gesetzlichen Anspruch auf Vertragsanpassung erhalten. Für das Beschluss-Modell sollten Sicherheiten für derzeitige und zukünftige vermietende Wohnungseigentümer*innen eingeführt werden. Kostenverteilungen per Beschluss dürfen nicht von einzelnen Nutzer*innen gekündigt werden können (wie es der Entwurf suggeriert).

Privilegierung von Steckersolargeräten: Zudem liegt ein Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums vor, der Steckersolargeräte in den Katalog der privilegierten baulichen Maßnahmen ins Wohnungseigentumsgesetz aufnehmen will. Diese Privilegierung entspricht einer Forderung von WiE, geht aber noch nicht weit genug. WiE spricht sich dafür aus, auch die Installation von PV-Anlagen auf WEG-Dächern als privilegierte Maßnahme entweder ins Wohnungseigentumsgesetz oder in den vorliegenden Referentenentwurf zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung mit aufzunehmen.

Steuererleichterung: Für Wohnungseigentümer*innen erfreulich ist der Abbau der steuerlichen Hürden für PV-Anlagen auf Gebäuden durch das Jahressteuergesetz 2022. Die Ein­spei­sung und der Ei­gen­ver­brauch von So­lar­strom ist für Be­trei­ber vie­ler Pho­to­vol­taik­an­la­gen rück­wir­kend ab 2022 steu­er­frei. Für Lie­fe­rung und In­stall­ation von So­lar­panels und Strom­spei­chern fällt seit 2023 kei­ne Um­satz­steuer mehr an.

GEG-Novelle und Förderung: Das so genannte „Heizungsgesetz“ – die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) – wurde vom Deutschen Bundestag am 8. September 2023 verabschiedet und hat Ende September auch den Bundesrat passiert. Die Novelle tritt am 01.01.2024 in Kraft. Fragen und Antworten zum GEG finden Sie hier. Im Zuge der GEG-Novelle wird auch das Förderkonzept überarbeitet. WiE fordert unter anderem ein reserviertes Förderkontingent oder ein gesondertes Förderprogramm nur für WEGs bzw. Wohnungseigentümer*innen, da die Entscheidungsfindung dort strutkurell langsamer ist. Zudem muss der geplante Einkommensbonus allen Eigentümer*innen in WEGs zugänglich sein. Weitere Informationen dazu in unserer Stellungnahme.

Fazit:

Insgesamt sind die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen aus Sicht von WiE noch nicht ausreichend. Es fehlt eine gemeinsame Strategie des Bundesjustizministeriums, des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz sowie des Bundesministeriums für Bauen und Wohnen zur Energie- und Wärmewende.

(Stand: 7.11.2023)