Der Einsatz erneuerbarer Energien wird auch im Wohnungseigentum zunehmend an Bedeutung gewinnen. Photovoltaikanlagen können in WEGs eingesetzt werden für die Stromversorgung der

  • Gemeinschaftsräume (Treppenhäuser, Flure etc.) und der gemeinschaftlich genutzten technischen Anlagen wie Aufzüge, Heizungen, Schwimmbäder etc.
  • Wohnungen
  • E-Ladestationen für Autos, E-Bikes etc.

Für den Einsatz und die Nutzung von Photovoltaikanlagen stehen den WEGs verschiedene Betriebskonzepte zur Verfügung, die in der Umsetzung allerdings häufig noch sehr kompliziert sind. Auch ist der Entscheidungsweg für WEGs langwierig und aufwendig.
 

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WiE fordert Vereinfachungen und Änderungen im Erneuerbaren Energiegesetz und in anderen Gesetzen. Denn wenn 80 Prozent des in Deutschland verbrauchten Stroms bis 2030 aus erneuerbaren Energien produziert werden soll, muss sich noch einiges tun.

Deshalb hat WiE im März 2022 zum Referentenentwurf für ein Gesetz zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor, ausführlich Stellung bezogen und die aktuellen Herausforderungen für Wohnungseigentümer*innen dargelegt. Auch zum „Gesetz zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor“ (auch als „Osterpaket“ bezeichnet), dass am 08.07.2022 verabschiedet wurde, hat WiE diese Forderungen in seiner Stellungnahme bekräftigt.

Zusammenfassend fordert(e) WiE:
Sollen die Eigentümer*innen von ca. 10 Mio. Eigentumswohnungen bei der „Strom“wende hin zu erneuerbaren Energien nicht „außen vor“ bleiben, müssen die derzeit für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) geltenden gesetzlichen Grundlagen im Zuge der Reform des Erneuerbaren Energiegesetz (EEG 2023) unbedingt geändert und ergänzt werden. Deshalb fordert WiE, dass WEGs als Eigenversorger eingestuft werden, wenn der Solarstrom zur Wohnungsversorgung genutzt wird, und eine Abnahmepflicht für alle Bewohner*innen eingeführt wird. Derzeit werden WEGs in den meisten Fällen den Stromversorgungsunternehmen gleichgestellt. Diese Behandlung als Unternehmen überfordert viele WEGs und schreckt sie ab, sich mit der Solarstromproduktion näher zu befassen. Außerdem sollte der Katalog der privilegierten Maßnahmen um die Installation von PV-Anlagen erweitert werden.

Die von WiE geforderten Änderungen wurden in dem Gesetz nicht umgesetzt, es gibt aber erste erfreuliche Entwicklungen im Sinne der Wohnungseigentümer*innen:

  • Es sind Steuerbefreiungen für kleine PV-Anlagen geplant, die zumindest die steuerrechtliche Bürokratie abbauen.
  • Die Justizministerkonferenz der Länder hat am 10.11.2022 beschlossen, darauf hinzuwirken, dass Balkon-PV-Anlagen in den Katalog der privilegierten baulichen Veränderungen aufgenommen werden sollen.