Brennender Weihnachtsbaum: Was Wohnungseigentümer*innen im Vorfeld beachten sollten

10.12.2024. Ein brennender Adventskranz oder Weihnachtsbaum kann schlimme Schäden in der Wohnung verursachen oder gar zu einem Wohnungsbrand führen. Der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum informiert, welche Vorkehrungen Wohnungseigentümer*innen im Vorfeld treffen sollten und welche Versicherungen im Schadensfall greifen.

E-Rechnung kommt: Was Vermietende wissen müssen

19.11.2024. Ab 01.01.2025 wird für Unternehmen im Business-to-Business-Sektor die elektronische Rechnung grundsätzlich verpflichtend eingeführt. Auch alle Vermieter*innen müssen ab dann E-Rechnungen empfangen und verarbeiten können. Vermietende, die Gewerberaum an Unternehmen vermieten und von der Option zur Umsatzsteuer Gebrauch machen, müssen zudem auch E-Rechnungen ausstellen können. Die wichtigsten Änderungen im Überblick.

Wohnungseigentümer*innen können Entscheidungen an Verwaltung delegieren

18.11.2024. Der Bundesgerichtshof hat mit seinem Urteil vom 05.07.2024 (Az.: V ZR 241/23) bekräftigt, dass Wohnungseigentümer*innen per Beschluss Entscheidungskompetenzen auf ihre Verwaltung delegieren können. Der Beschluss muss nicht besonders bestimmt sein, aber ordnungsgemäßer Verwaltung entsprechen. Und auch die Verwalter*in muss sich bei der Umsetzung an die Regeln ordnungsgemäßer Verwaltung halten.

Was Wohnungseigentümer*innen beim Einbruchschutz beachten müssen

25.10.2024. Bauliche Maßnahmen, die die Wohnung und die Wohnanlage vor Einbrüchen schützen sollen, betreffen stets das Gemeinschaftseigentum. Einzelne Wohnungseigentümer*innen dürfen daher nicht im Alleingang Fenster oder die Wohnungseingangstür nachrüsten, sondern sie brauchen dafür immer einen Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft. Darauf weist WiE zum Tag des Einbruchschutzes am 27.10.2024 hin. Lesen Sie auch, welche Maßnahmen Wohnungseigentümergemeinschaften gemeinschaftlich umsetzen und finanzieren sollten.

Laubfegen: Wohnungseigentümergemeinschaften haften für Versäumnisse

08.10.2024. Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) müssen ihrer Verkehrssicherungspflicht nachkommen und im Herbst ihr Grundstück von Laub befreien, damit sich niemand verletzt. Wenn ein Dienstleistungsunternehmen beauftragt wird, ist es wichtig, dieses durch die Verwaltung überwachen zu lassen. Darauf weist der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE) hin.

BGH: Einzelne Wohnungseigentümer können ihren Verwalter nicht mehr direkt auf Schadensersatz verklagen

20.09.2024. Einzelne Wohnungseigentümer können ihren Verwalter nicht mehr direkt auf Schadensersatz verklagen, wenn dieser seine Pflichten verletzt hat. Sie müssen stattdessen ihre Schadensersatzklage gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft richten. Das stellte der Bundesgerichtshof in einem aktuellen Urteil (05.07.2024, Az. V ZR 34/24) klar. Für Wohnungseigentümer entsteht dadurch ein Mehraufwand, außerdem kann der Wegfall der Direktansprüche zu Unstimmigkeiten in WEGs führen kritisiert der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum.