„Schrottimmobilien“ – kommunales Vorkaufsrecht für Eigentumswohnungen geplant
01.06.2026. In vielen deutschen Städten stehen Immobilien leer oder verwahrlosen, auch in Wohnungseigentümergemeinschaften. Oft sind mehrere Eigentümer:innen beteiligt, die schwer erreichbar oder wirtschaftlich nicht leistungsfähig sind. Das erschwert Sanierungen und ordnungsrechtliche Maßnahmen erheblich. Die Bundesregierung will im Rahmen der geplanten Baugesetzbuch-Novelle den Umgang der Kommunen mit Schrottimmobilien vereinfachen.