WiE-Vorständin im Rechtsausschuss angehört - Unterstützung von Fachjuristen

20.02.2024. Am 19. Februar 2024 fand die Anhörung von Expert*innen zum Thema Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes statt, darunter auch WiE-Vorständin Gabriele Heinrich. Deutlich wurde: Ob Wohnungseigentümerversammlungen künftig ausschließlich virtuell stattfinden sollen, wenn eine 3/4-Mehrheit der abstimmenden Eigentümer*innen es möchte, ist unter Sachverständigen umstritten.

Wohnen im Eigentum: Ein Recht auf Photovoltaik-Anlagen auf Dächern von Wohnungseigentumsanlagen schaffen!

16.02.2024. Die Bundesregierung plant, das Wohnungseigentumsgesetz zu ändern. Steckersolargeräte sollen demnach in Wohnungseigentümergemeinschaften als privilegierte Maßnahmen ins Wohnungseigentumsgesetz aufgenommen werden. Dies begrüßt WiE grundsätzlich, fordert allerdings, dass auch die Installation von Photovoltaikanlagen auf WEG-Dächern als privilegierte Maßnahme aufgenommen wird.

Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes: WiE-Vorständin wird als Sachverständige angehört

14.02.2024. Am 19. Februar 2024 wird WiE-Vorständin, Gabriele Heinrich, im Rechtsausschuss öffentlich zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes angehört. Sie wurde auf Vorschlag der SPD-Fraktion als Sachverständige vorgeschlagen. Der Bundestag hatte sich am 18. Januar 2024 in erster Lesung mit der virtuellen Eigentümerversammlung befasst. Lediglich die SPD-Abgeordnete Sonja Eichmann kritisierte den Gesetzentwurf der Bundesregierung und sprach sich für ein Recht auf digitale Teilnahme an der Präsenz-Eigentümerversammlung aus. „Die SPD stellt sich hier bisher als einzige Fraktion der Problematik des Themas“, resümiert WiE-Vorständin Gabriele Heinrich die Debatte. „Bündnis 90/Die Grünen wollen den Gesetzentwurf wohl nur durchwinken, die FDP-Bundestagsfraktion hat sich noch nicht positioniert, wird sich aber wohl kaum gegen die Interessen ihres Bundesjustizministers stellen. Die CDU befürwortet - anders als die SPD - die virtuelle Eigentümerversammlung, allerdings mit einer höheren Hürde. Die CSU trägt den Gesetzentwurf mit.

Wohnungseigentumsgesetz im Bundestag: WiE kritisiert geplante Regelung zur rein virtuellen Eigentümerversammlung

30.01.2024. Der Deutsche Bundestag hat am 18. Januar 2024 über eine geplante Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes in erster Lesung beraten. Der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE) lehnt diese in seiner aktuellen Stellungnahme vehement ab. Danach sollen Wohnungseigentümergemeinschaften künftig Eigentümerversammlungen rein virtuell durchführen können, wenn eine 3/4-Mehrheit dies beschließt. Obwohl mehrere Verbände, darunter WiE, sowie der Bundesrat den Gesetzentwurf kritisieren, hält die Bundesregierung an dem Gesetzentwurf fest. WiE sieht einen gesetzlichen Anspruch auf Online-Teilnahme als sinnvolle Alternative, um die Digitalisierung in Wohnungseigentümergemeinschaften zu fördern, eine Teilnahme in Präsenz muss aber immer möglich bleiben. 

BAGSO und WiE: Teilhabe älterer Menschen ohne Internet erhalten

19.01.2024. Am 18. Januar ist der Gesetzentwurf zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes im Bundestag beraten worden. Die Neuregelung sieht vor, dass Wohnungseigentümer*innen eine rein virtuelle Eigentümerversammlung bereits mit einer ¾-Mehrheit beschließen können sollen. Wohnen im Eigentum spricht sich in seiner Stellungnahme gegen die Regelung aus. In einem gemeinsamen Brief mit der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) fordert WiE, dass die Teilhabe älterer Menschen auch ohne Internet gewährleistet bleiben muss.

Bundesrat fordert einstimmigen Beschluss für reine Online-Eigentümerversammlung

30.11.23. Die Bundesregierung hat im September 2023 einen Gesetzentwurf zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes vorgelegt, wonach Wohnungseigentümer*innen eine rein virtuelle Eigentümerversammlung bereits mit einer ¾-Mehrheit beschließen können sollen. Der Bundesrat hat sich in seiner Stellungnahme Ende November 2023 dagegen ausgesprochen und fordert für ein reines Online-Format einen einstimmigen Beschluss. Damit folgt der Bundesrat der Kritik von Wohnen im Eigentum und bestätigt damit das Engagement von WiE für die Rechte der Wohnungseigentümer*innen.

Privilegierung von Photovoltaik-Anlagen: Ausschüsse des Bundesrates empfehlen Erweiterung

30.11.23. Die Bundesregierung hat im September 2023 einen Gesetzentwurf zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes vorgelegt. Damit sollen auch Steckersolargeräte als privilegierte Maßnahme in den Katalog des § 20 WEGesetz aufgenommen werden. Das geht Wohnen im Eigentum nicht weit genug. WiE fordert in seinen Stellungnahmen zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes (neben weiteren Verbesserungen) auch die Privilegierung von PV-Anlagen auf WEG-Dächern. In seiner Stellungnahme zum WEGesetz hat sich der Bundesrat dazu nicht geäußert, aber seine Ausschüsse.

Förderprogramm für E-Mobilität: „Wohnungseigentümer*innen sind keine Eigentümer*innen zweiter Klasse“

27.09.23. Der Bund fördert den Erwerb und die Errichtung einer Kombination aus Photovoltaikanlage, Speicher und einer privaten Ladestation für E-Autos mit einem neuen Zuschuss – im Rahmen des KfW-Förderprogramms 442 „Solarstrom für Elektroautos“. Die Fördermittel können allerdings nicht von Wohnungseigentümer*innen beantragt werden. Der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE) kritisiert das und fordert, dass auch Wohnungseigentümer*innen mit in die Förderung aufgenommen werden. „Wohnungseigentümer*innen sind keine Eigentümer*innen zweiter Klasse“, stellt WiE-Vorständin Gabriele Heinrich klar.

Käufer*innen tragen bei der Insolvenz des Bauträgers ein zu hohes Risiko

23.08.23 Existenzbedrohende Situationen für Verbraucher*innen vermeiden – das sollte laut Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE) bei Bauprojekten im Fokus stehen. Käufer*innen müssen bei einer Insolvenz des Bauunternehmens – wie jüngst bei der Insolvenzwelle der Project Immobilien Gruppe - geschützt werden. Dass Käufer*innen bei der Insolvenz nicht abgesichert sind, obwohl ein Expertenrat bereits 2019 klare Vorschläge für gesetzliche Regelungen im Auftrag des Bundesministeriums der Justiz (BMJ) unterbreitet hat, ist eine Absage des BMJ an den Verbraucherschutz.

Karikaturenreihe zur reinen Online-Eigentümerversammlung - Teil1: "Der Spaltpilz"

22.08.2023. Ist Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) ein Spaltpilz? Seine Pläne, wonach reine Online-Eigentümerversammlungen bereits mit einer ¾-Mehrheit beschlossen werden können, hat zumindest das Potenzial, Wohnungseigentümergemeinschaften in zwei Lager zu teilen. Der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE) möchte die Öffentlichkeit über die geplante Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes informieren und gibt dazu eine Reihe von Karikaturen heraus.