Neuwahlen: Wohnen im Eigentum fordert stärkere Berücksichtigung von Wohnungseigentümer*innen

21.11.2024. Die Ampel-Koalition ist zerbrochen. Der Bundestag soll am 23. Februar neu gewählt werden. Was bedeutet das für die Bau- und Wohnungspolitik? Der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum fordert von den Parteien, die Besonderheiten des Wohnungseigentums zu berücksichtigen. Wichtiges Anliegen: Die Förderung der energetischen Sanierung in WEGs.

Umfrage unter Immobilieneigentümer*innen: Knapp zwei Drittel sprechen sich für eine Elementarschadenpflichtversicherung aus

31.10.2024. Das Thema der verpflichtenden Elementarschadenversicherung ist seit vielen Jahren im Gespräch. Aktuell fordert der Bundesrat die Einführung einer Versicherungspflicht, der Bund lehnt die Vorlage eines entsprechenden Entwurfs bislang ab. Der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE) hat jetzt in einer bundesweiten Umfrage untersucht, wie Immobilieneigentümer*innen dazu stehen. Deren Sicht auf das Thema findet in der politischen Debatte bisher kaum Beachtung. Fast zwei Drittel der befragten Eigentümer*innen befürworten eine verpflichtende Elementarschadenversicherung. Für Wohnungseigentümer*innen ist es ansonsten schwierig, ihr Eigentum abzusichern.

Änderungen des Wohnungseigentumsgesetzes in Kraft

22.10.2024. Der Bundesrat hat am 27.09.2024 mehrere Änderungen des Wohnungseigentumsgesetzes und des BGB gebilligt. Diese hatte der Bundestag im Juli 2024 beschlossen. Demnach sollen Wohnungseigentümer*innen und Mieter*innen die Installation von Balkonkraftwerken einfacher durchsetzen können. Zudem wurde eine Beschlusskompetenz für virtuelle Eigentümerversammlungen eingeführt.

Verbände fordern Fortführung des KfW-Zuschussprogramms „Altersgerecht Umbauen“

29.08.2024. Im aktuellen Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2025 sind keine Mittel mehr zur KfW-Zuschussförderung des altersgerechten Umbaus von Wohnhäusern und Wohnungen vorgesehen, obwohl der Bedarf an altersgerechten Wohnungen steigt. Ein breites Verbändebündnis, darunter Wohnen im Eigentum, hat jetzt den Deutschen Bundestag aufgefordert, das Programm fortzuführen.

Bundestag beschließt Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes

19.07.2024. Der Deutsche Bundestag hat am Donnerstag, 4. Juli 2024, die Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes und des Bürgerlichen Gesetzbuches beschlossen. Demnach sollen Wohnungseigentümer*innen und Mieter*innen die Installation von Steckersolargeräten einfacher durchsetzen können. Zudem wurde eine Beschlusskompetenz für virtuelle Eigentümerversammlungen eingeführt.

Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes – eine Brücke zur rein virtuellen Eigentümerversammlung

04.07.2024. Der Deutsche Bundestag wird voraussichtlich am heutigen Donnerstag, 4. Juli 2024, beschließen, dass die Wohnungseigentümerversammlung künftig auch rein virtuell stattfinden kann, wenn eine ¾-Mehrheit der abgegebenen Stimmen dies beschließt. Allerdings muss bis einschließlich 2028 immer auch noch eine zusätzliche Präsenzversammlung durchgeführt werden.

Elementarschadenabsicherung: Bundesrat erneuert Forderung zur Pflichtversicherung

25.06.2024. Die aktuellen Extremwetterereignisse in mehreren Teilen Deutschlands haben die Debatte um eine verpflichtende Elementarschadenversicherung für Immobilieneigentümer*innen wieder befeuert. Der Bundesrat hat am 14. Juni 2024 die Bundesregierung erneut aufgefordert, nunmehr unverzüglich einen geeigneten Vorschlag zur Einführung einer bundesweiten Pflichtversicherung gegen Elementarschäden zu unterbreiten.

Wohnen im Eigentum fordert: Pflichtversicherung gegen Elementarschäden!

29.5.2024. Die globale Erderwärmung führt laut Expert*innen des Weltklimarats zu häufigeren und schwereren Extremwetterereignissen wie Starkregen und Hochwasser – jüngst waren das Saarland und Bayern betroffen. Auch wenn schwere Schäden an Immobilien drohen, sind nur rund die Hälfte der Gebäude gegen solche Elementarschäden versichert. Eine Versicherungspflicht könnte laut WiE helfen.

Solarpaket 1 beschlossen – gemeinschaftliche Gebäudeversorgung kommt

29.4.2024. Die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) kommt: Bundestag und Bundesrat haben das „Solarpaket 1“ verabschiedet. Wohnen im Eigentum (WiE) begrüßt insbesondere die Vereinfachungen für WEGs, selbst produzierten Solarstrom zu nutzen, hatte allerdings an der rechtlichen Ausgestaltung des Gesetzes Kritik geäußert.

Solarpaket 1: Neue Chancen für Wohnungseigentümergemeinschaften

25.04.2024. Der Deutsche Bundestag stimmt am Freitag, 26.04., in zweiter und dritter Lesung über das „Solarpaket 1“ ab, welches die Nutzung von Photovoltaik vereinfachen und fördern soll. WiE begrüßt insbesondere die Vereinfachungen für WEGs, selbst produzierten Solarstrom zu nutzen – im Rahmen der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung. Es fehlt aber eine Regelung für "Nachzügler".