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Energetische Sanierung und Modernisierung vor allem älterer Wohnungseigentumsanlagen ist eine Zukunftsaufgabe - für die Umwelt, den Werterhalt der Immobilie und die Eindämmung der Heiz- und Warmwasserkosten. Doch gerade in Wohnungseigentümergemeinschaften dauern Sanierungen systembedingt länger. Die Sanierungsquote ist laut einer Umfrage von WiE im Durchschnitt sehr viel niedriger. Was in Bezug auf Energetische Sanierungen zu beachten ist und welche Fördermöglichkeiten es gibt, erfahren Sie hier.

 

Aktuell: Heizungsförderung des Bundes

Bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) gibt es eine Reihe von Änderungen, die am 01.01.2024 in Kraft getreten sind. Insbesondere die Heizungsförderung wird neu aufgestellt und ist jetzt bei der KfW angesiedelt. Hier finden Sie die Grundpfeiler der neuen Heizungsförderung:

• Antragstellende erhalten eine Grundförderung von 30 Prozent der Investitionskosten

• Haushalte im selbstgenutzten Wohneigentum mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von unter 40.000 Euro können zusätzlich 30 Prozent Förderung erhalten (= Einkommensbonus).

• Für den Austausch besonders alter, ineffizienter fossiler Heizungen ist für selbstnutzende Eigentümer*innen zusätzlich ein Klimageschwindigkeitsbonus vorgesehen. Dieser soll bis einschließlich 2028 20 Prozent betragen und dann erstmals zum 01.01.2029 und dann alle zwei Jahre um 3 Prozentpunkte sinken.

>> Die verschiedenen Förderboni können bei selbstgenutztem Wohneigentum miteinander kombiniert werden bis zu einer maximalen Förderung in Höhe von 70 Prozent der Kosten. Vermietende Eigentümer*innen können lediglich die Grundförderung in Höhe von 30 Prozent erhalten.

• Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt für die Heizungsoptimierung bei jeweils 300 Euro (brutto).

• Die förderfähigen Kosten beim Einbau einer Heizung, die die 65 Prozent Erneuerbare Energien-Vorgabe (siehe Gebäudeenergiegesetz) erfüllt, liegen jetzt nur noch bei 30.000 Euro (vorher 60.000 Euro). Bei Mehrfamilienhäusern gibt es eine Staffelung der förderfähigen Kosten nach Wohneinheiten: 30.000 Euro für die erste Wohneinheit, jeweils 15.000 Euro für die zweite bis sechste und jeweils 8.000 Euro für jede weitere Wohneinheit.

Weitere Details entnehmen Sie der Richtlinie zur Förderung von Einzelmaßnahmen (BEG EM) – sie ist am 29.12.2023 im Bundesanzeiger veröffentlicht worden.

 

WiE-Blitzumfrage: WEGs mit niedriger Sanierungsquote

Eine WiE-Blitzumfrage im Jahr 2022 ergab: Nur 1,57% aller Anträge für eine Bundesförderung für effiziente Gebäude Einzelmaßnahmen (BEG EM) für 2021 bis Juli 2022 wurden von WEGs gestellt, nur 0,9% aller Zusagen für eine Sanierungsförderung der KfW in 2022 erhielten WEGs. Das bedeutet: Obwohl etwa ein Viertel aller Wohnungen in Deutschland Eigentumswohnungen sind, profitieren die Wohnungseigentümer*innen nur minimal von der staatlichen Sanierungsförderung. An der Umfrage haben 2.694 Wohnungseigentümer*innen aus 2370 WEGs mit insgesamt 92.580 Wohnungen aus dem gesamten Bundesgebiet teilgenommen.

Fazit der Umfrage: Wohnungseigentümer*innen haben es deutlich schwerer als Eigenheimbesitzer*innen, energetische Sanierungen und erneuerbare Energien in ihrem Immobilieneigentum auf den Weg zu bringen und umzusetzen. Angesichts vieler Hürden und Handicaps benötigen sie maßgeschneiderte Unterstützungsangebote, Motivationsanreize, Fördermittel. Bisher erhalten sie diese nicht oder nur in geringem Umfang. D.h. sie brauchen Sonderberatungen, Sonderfördertöpfe und weitere Sonderbehandlungen - immer ausgerichtet auf ihre spezielle Situation und die ihrer WEG.

 

WiE-Forderung: Spezielle Förderung von Wohnungseigentümergemeinschaften und verpflichtender Sanierungsfahrplan

Eine der Ursachen für die vergleichsweise geringe Sanierungsquote sieht WiE in der strukturellen Benachteiligung von Wohnungseigentümer*innen und WEGs bei der Vergabe von Fördermitteln und eine Gering- bis Nicht-Beachtung der WEGs bei gesetzlichen Vorgaben zur energetischen Gebäudesanierung u.a. Gesetze. WiE fordert bereits seit Anfang 2022 von der Politik, dass WEGs bei Förderprogrammen besonders berücksichtigt werden – beispielsweise durch eigene Förderprogramme oder ein eigenes Förderkontingent bei der energetischen Gebäudesanierung, Wallboxen und Photovoltaikanlagen. Zudem sollte ein Sanierungsfahrplan in jeder WEG verpflichtend sein, um die Energiewende rechtzeitig anzugehen. Die Forderungen wurden bislang nicht von der Politik aufgegriffen.

Umfassende energetische und/oder altersgerechte Sanierungen müssen langfristiger geplant, gründlich diskutiert und detailliert vorbereitet werden. Diese Maßnahmen sind oft sehr komplex und teuer. Deshalb sind die (rechtlichen) Anforderungen an Vorbereitung und Begleitung besonders hoch. Damit Beschlüsse auch einer gerichtlichen Überprüfung standhalten und ihre Wirtschaftlichkeit überzeugt, müssen viele bauliche, technische, organisatorische, finanzielle und rechtliche Fragen geklärt und beachtet werden. Selten reicht eine Eigentümerversammlung aus, um eine energetische Sanierung zu beschließen. Oft sind zwei bis drei Versammlungen notwendig, um die Maßnahme auf den Weg zu bringen.

Weitere ausführliche Informationen hierzu finden Sie im WiE-Sanierungsfahrplan für die WEG (Kostenfreier Download).

(Stand: 04.01.2024)