Das Wohnungseigentumsgesetz (WEGesetz) ist - für Wohnen im Eigentum (WiE) - in erster Linie ein Gesetz für die Wohnungseigentümer*innen. Die umfangreich novellierte Fassung des Wohnungseigentumsgesetzes aus dem Jahr 1951 trat am 1.12.2020 in Kraft. Diese Reform hat für die Eigentümer*innen von rund 10 Millionen Wohnungen gravierende gesetzliche Änderungen gebracht und einen enormen Beratungsbedarf geschaffen. Am 4. Juli 2024 hat der Deutsche Bundestag nun weitere Änderungen am Wohnungseigentumsgesetz beschlossen. Demnach wurde eine Beschlusskompetenz für virtuelle Eigentümerversammlungen sowie ein gesetzlicher Anspruch auf die Installation von Steckersolargeräten eingeführt. Wohnen im Eigentum hat den Gesetzgebungsprozess begleitet, das Gespräch mit den Ministerien und Abgeordneten gesucht und Öffentlichkeitsarbeit geleistet.

Wohnungseigentümer*innen haben mit der Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes einen gesetzlichen Anspruch auf die Installation von Steckersolargeräten, auch Balkonkraftwerke genannt (§ 20 Wohnungseigentumsgesetz), bekommen. Sie können die Installation damit gegenüber Ihrer WEG einfacher durchzusetzen - die WEG darf nur Auflagen machen, aber das Vorhaben nicht ohne Weiteres ablehnen. Damit soll die Energiewende in Wohnungseigentümergemeinschaften vorangetrieben werden. Die Installation von Steckersolargeräten wird damit anderen privilegierten Maßnahmen wie beispielsweise Einbruchschutz und schnellem Internet gleichgestellt. Eine Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches gibt auch Mieter*innen einen solchen Anspruch, den sie gegen Vermieter*innen durchsetzen können.

Zudem wurde eine Beschlusskompetenz für virtuelle Eigentümerversammlungen (auch reine Online-Eigentümerversammlung oder vollvirtuelle Eigentümerversammlung genannt) eingeführt. Demnach soll eine WEG mit einer 3/4-Mehrheit der abgegebenen Stimmen beschließen können, dass Eigentümerversammlungen für bis zu 3 Jahre ausschließlich virtuell stattfinden - es also keine Möglichkeit mehr gibt, vor Ort teilzunehmen. Eine Übergangslösung bis 2028 sichert eine zusätzliche Präsenzversammlung für jene, die aus verschiedenen Gründen lieber vor Ort teilnehmen. Das Thema virtuelle Eigentümerversammlung wurde seit Jahren kontrovers diskutiert. Wohnen im Eigentum macht sich - als Alternative zur rein virtuellen Eigentümerversamlung - für eine hybride Eigentümerversammlung stark, die sowohl Menschen, die vor Ort teilnehmen möchte, als auch Personen, die lieber virtuell teilnehmen möchten, einschließt. In der jetzt gefundenen Gesetzesänderung zur Einführung der virtuellen Eigentümerversammlung, die eine Übergangslösung enthält, sieht Wohnen im Eigentum eine Digitalisierung in maßvollen Schritten.

Hinweis: Die Gesetzesänderung hat bereits den Bundesrat passiert, muss aber noch im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es tritt am Tag nach Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft.

Umfangreiche Informationen zu dem Vorhaben und den politischen Aktivitäten von WiE dazu finden Sie auf der Übersichtsseite „Streitpunkt: Reine Online-Eigentümerversammlung“. Außerdem setzt sich WiE für mehr Partizipation der Wohnungseigentümer*innen bei Änderungen des Wohnungseigentumsgesetzes ein. Beide Anliegen thematisierte WiE Anfang 2023 in einem Gespräch mit dem Parlamentarischen Staatssekretär Dr. Benjamin Strasser.

(Stand: 02.10.2024)


Illustration: WiE

WEGesetz-Reform 2020: Neue Spielregeln im Wohnungseigentum

Den aktuellen Text des Wohnungseigentumsgesetzes finden Sie hier. WiE hat die wesentlichen neuen Spielregeln im Wohnungseigentum, die durch die WEGesetz-Reform 2020 in Kraft getreten sind, für Wohnungseigentümer*innen zusammengefasst und eine Chronologie der Aktivitäten während des Reformprozesses erstellt. Unsere Pressemitteilung dazu finden Sie hier, zudem einen Pressespiegel zur WEGesetz-Reform 2020.

 

Publikation: 70 + 1 Jahre Wohnungseigentum und Wohnungseigentumsgesetz

Das neue Wohnungseigentumsgesetz wurde 2021 1 Jahr alt und das Wohnungseigentum war 70 Jahre alt. WiE hatte diesen Jahrestag zum Anlass genommen, einen detaillierten Überblick über die vergangenen „70 Jahre Wohnungseigentum“ in Deutschland zu verfassen – mit Zahlen, Daten und Fakten –, eine kritische Würdigung des neuen Gesetzes vorzunehmen und zu recherchieren, wie sich die Gesetzesänderungen in der Rechtsprechung schon ausgewirkt haben. Laden Sie sich unsere Publikation hier gern kostenfrei herunter.