Das Wohnungseigentumsgesetz (WEGesetz) ist in erster Linie ein Gesetz für die Wohnungseigentümer*innen. Die novellierte Fassung des Wohnungseigentumsgesetzes aus dem Jahr 1951 trat am 1.12.2020 in Kraft. Diese Modernisierung hat für die Eigentümer*innen von rund 10 Millionen Wohnungen gravierende gesetzliche Änderungen gebracht und einen enormen Beratungsbedarf geschaffen. Die Bundesregierung plant nun weitere Änderungen im WEGesetz. Wohnen im Eigentum begleitet den Gesetzgebungsprozess und gibt regelmäßig kritische Stellungahmen ab, sucht das Gespräch mit den Ministerien und Abgeordneten und leistet Öffentlichkeitsarbeit im Bereich Interessensvertretung.
Die Bundesregierung hat zwei Änderungen am WEGesetz geplant: Es sollen Steckersolargeräte („Balkonkraftwerke“) als privilegierte Maßnahme aufgenommen und zudem die vollvirtuelle Versammlung einfacher beschlossen werden können. Das Bundesministerium der Justiz hatte dazu bereits im Mai 2023 einen Referentenentwurf vorgelegt, nach dem Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) künftig Eigentümerversammlungen nur noch online (= virtuell) durchführen können, wenn eine 3/4-Mehrheit der abgegebenen Stimmen dies beschließt. WiE hat dazu bereits Stellung genommen. Seit September liegt ein Gesetzentwurf der Regierung vor. Auch der Bundesrat hat Ende November Stellung dazu genommen.
Aktuell: Streitpunkt Reine Online-Eigentümerversammlung
Für die virtuelle Eigentümerversammlung bedeutet das: In der Konsequenz kann dann niemand mehr an Eigentümerversammlungen vor Ort in Präsenz teilnehmen – auch nicht die überstimmten Minderheiten in einer WEG. Es benachteiligt also diejenigen, die digital nicht so versiert sind oder gar keine entsprechende Technikausstattung besitzen oder Angst vor technischen Problemen haben, einen schlechten Internet-Anschluss haben oder sich einfach zu alt für diese moderne Technik fühlen. Umfangreiche Informationen zu dem Vorhaben und den politischen Aktivitäten von WiE dazu finden Sie auf unserer Übersichtsseite „Streitpunkt: Reine Online-Eigentümerversammlung“. Außerdem setzt sich WiE für mehr Partizipation der Wohnungseigentümer*innen bei Änderungen des Wohnungseigentumsgesetzes ein. Beide Anliegen thematisierte WiE Anfang des Jahres in einem Gespräch mit dem Parlamentarischen Staatssekretär Dr. Benjamin Strasser.
WEGesetz-Reform 2020: Neue Spielregeln im Wohnungseigentum
Den aktuellen Text des Wohnungseigentumsgesetzes finden Sie hier. WiE hat die wesentlichen neuen Spielregeln im Wohnungseigentum, die durch die WEGesetz-Reform 2020 in Kraft getreten sind, für Wohnungseigentümer*innen zusammengefasst und eine Chonologie der Aktivitäten während des Reformprozesses erstellt. Unsere Pressemitteilung dazu finden Sie hier, zudem einen Pressespiegel zur WEGesetz-Reform 2020.
Publikation: 70 + 1 Jahre Wohnungseigentum und Wohnungseigentumsgesetz
Vor knapp zwei Jahren wurde das neue Wohnungseigentumsgesetz 1 Jahr alt und das Wohnungseigentum war 70 Jahre alt. WiE hat diesen Jahrestag zum Anlass genommen, einen detaillierten Überblick über die vergangenen „70 Jahre Wohnungseigentum“ in Deutschland zu verfassen – mit Zahlen, Daten und Fakten –, eine kritische Würdigung des neuen Gesetzes vorzunehmen und zu recherchieren, wie sich die Gesetzesänderungen in der Rechtsprechung schon ausgewirkt haben. Laden Sie sich unsere Publikation hier gern kostenfrei herunter.
(Stand: 23.11.2023)