30.01.2023 Sie sind Wohnungseigentümer*in? Dieses Portal innerhalb der Website von Wohnen im Eigentum informiert Sie über die Entwicklung von den ersten Vorschlägen für eine Reform bis hin zum neuen Wohnungseigentumsgesetz 2020. Außerdem informieren wir über neue geplante Änderungen am kürzlich erst reformierten Gesetz.
Wenn Sie die Aktivitäten von WiE auch zur weiteren Vertretung der Interessen der Wohnungseigentümer unterstützen wollen, dann bleiben oder werden Sie jetzt Mitglied bei Wohnen im Eigentum, dem Verein für Wohnungseigentümer*innen, Verwaltungsbeiräte und WEGs.
WEGesetz-Reform 2020: Neue Spielregeln im Wohnungseigentum seit dem 01.12.2020
- Hier finden Sie den aktuellen Gesetzestext sowie eine Gegenüberstellung alt-neu (PDF) (ohne Gewähr!)
- WiE-Überblick über die Änderungen
- Änderungsgesetz: Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz - WEMoG (PDF)
- Verkündung im Bundesgesetzblatt (siehe Teil I, Nr. 47 vom 22.10.2020)
- Die Reform des Wohnungseigentumsgesetzes ist am 10.10.2020 vom Bundesrat gebilligt worden.
- Die abschließende Bundestagsdebatte vom 17.09.2020 können Sie sich hier anhören.
- Lesen Sie hier die ausführliche WiE-Pressemitteilung.
Tausende Eigentümer gaben WiE Rückendeckung und Rückenwind bei der Vertretung der Eigentümerinteressen im Reformprozess - mit Unterschriften, Briefen an Presse und Politik und der Weitergabe von Informationen an ihre Miteigentümer. Herzlichen Dank dafür, die Anstrengungen haben sich gelohnt. Lesen Sie hier die
>> Chronologie der Aktivitäten: Schritte zur Reform
>> Hier geht es zum Rückblick auf die Reform aus WiE-Sicht (PDF)
Publikation: 70 + 1 Jahre Wohnungseigentum und Wohnungseigentumsgesetz
Am 01.12.2021 wurde das neue Wohnungseigentumsgesetz 1 Jahr alt und das Wohnungseigentum war 70 Jahre alt. Die größte Reform des Wohnungseigentumsgesetzes (WEGesetz) seit 1951 hat für die Eigentümer*innen von rund 10 Millionen Wohnungen gravierende gesetzliche Änderungen gebracht und einen enormen Beratungsbedarf geschaffen.
Der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE) hat diesen Jahrestag zum Anlass genommen, einen detaillierten Überblick über die vergangenen „70 Jahre Wohnungseigentum“ in Deutschland verfassen – mit Zahlen, Daten und Fakten –, eine kritische Würdigung des neuen Gesetzes vorzunehmen und zu recherchieren, wie sich die Gesetzesänderungen in der Rechtsprechung schon ausgewirkt haben.
Laden Sie sich hier unsere Publikation hier gern kostenfrei herunter.
2023: Nach der Reform ist vor der Reform?
Obwohl die Reform des Wohnungseigentumsgesetzes erst 2 Jahre zurückliegt, plant das Bundesministerium der Justiz (BMJ) für das erste Quartal 2023 eine weitere zentrale Änderung im Wohnungseigentumsgesetz. Geplant ist die Einführung einer reinen Online-Eigentümerversammlung. Wohnungseigentümer*innen sollen zukünftig die Möglichkeit haben, sich per einstimmigen Beschluss in der Eigentümerversammlung für diese Art der Durchführung von Eigentümerversammlungen entscheiden zu können. In der Konsequenz bedeutet das dann, dass man an diesen Eigentümerversammlungen nicht mehr vor Ort in Präsenz teilnehmen kann. Es benachteiligt also diejenigen, die digital nicht so versiert sind oder gar keine entsprechende Technikausstattung besitzen oder Angst vor technischen Problemen haben, einen schlechten Internet-Anschluss haben oder sich einfach zu alt für diese moderne Technik fühlen.
WiE kritisiert das Vorhaben. Lesen Sie dazu unsere Pressemiteilungen:
- Die 11 wichtigsten Argumente gegen die Einführung einer reinen Online-Eigentümerversammlung
- Dabei ist nur, wer online ist? – Geplante Online-Eigentümerversammlung schließt einen Teil der Wohnungseigentümer aus!
- Änderung im Wohnungseigentumsgesetz: Bleiben die Wohnungseigentümer am Katzentisch?
- Droht Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes zulasten bildungsbenachteiligter und älterer Eigentümer*innen?
Außerdem setzt sich WiE für mehr Partizipation der Wohnungseigentümer*innen bei Änderungen des Wohnungseigentumsgesetzes ein:
Beide Anliegen thematisierte WiE Anfang des Jahres in einem Gespräch mit dem Parlamentarischen Staatssekretär Dr. Benjamin Strasser. Lesen Sie hier eine Zusammenfassung des Gesprächs.