23.10.2014 Das Szenario: Wirbelstürme, Sturzregen und Bäche, die über die Ufer treten. Immer häufiger spielt das Wetter auch in Deutschland verrückt. So manchem Hausbesitzer droht der finanzielle Ruin, wenn sein Haus überschwemmt wird. Doch brauchen Hausbesitzer eine Elementarschadenversicherung, wenn das Haus kilometerweit vom nächsten Gewässer entfernt und im eher schneearmen Flachland steht?

„Ja, zumindest als Zusatz zur Wohngebäudeversicherung“, sagt Ingo Cordts, Versicherungsexperte von wohnen im eigentum. Denn die Elementarschadenversicherung schützt Eigentümer nicht nur vor den finanziellen Folgen von Naturereignissen wie Hochwasser, Überschwemmungen, Lawinen, Erdbeben und Vulkanausbrüchen. Versichert sind beispielsweise auch Schäden durch Starkregen oder Rückstau. Die können auch weitab von Flüssen oder Gewässern entstehen.

Elementarschadenversicherungen können nicht separat, sondern nur in Kombination mit einer Wohngebäude- oder Hausratversicherung abgeschlossen werden. Bislang gab‘s die Versicherungen meist als optionalen Zusatzbaustein; immer mehr Versicherer bieten Hausrat- und Wohngebäudeversicherung inzwischen inklusive Elementarschadenversicherung an. Wer die Absicherung nicht möchte, muss sie abwählen, Neudeutsch opting out.

Die Elementarversicherung in der Wohngebäudeversicherung übernimmt im Schadenfall die Kosten für

  • Reparaturen im und am Haus und Nebengebäuden
  • Trockenlegung und Sanierung
  • eventuellen Abriss und
  • Bau eines gleichwertigen Hauses.

Ob man eine Hausratversicherung mit Elementarversicherungsschutz braucht, sollte man gut überlegen und mit der Prämie abwägen. Sie

  • zahlt die Reparaturkosten oder
  • erstattet den Wiederbeschaffungspreis, wenn der Hausrat komplett zerstört wurde.

In der Regel bieten Versicherer mehrere Tarife an. Ingo Cordts rät bei der Tarifwahl im Bereich Wohngebäudeversicherung zum Optimaltarif, weil dann in der Regel auch die Kosten für die Unterbringung während der Renovierung versichert sind und die Versicherung auch bei Fahrlässigkeit zahlt.

Die Höhe der Beiträge hängt vom Standort der Immobilie ab. In Deutschland gibt’s bei Überschwemmungen vier Risikoklassen. In den ZÜRS-Klassen 1 und 2 sind die Versicherungsbeiträge recht niedrig, in Klasse 4 können Eigentümer derzeit meist gar keine Elementarschadenversicherung abschließen. „Die Hauseigentümer, die sie vielleicht am meisten brauchen, erhalten sie nicht oder sie ist für diese zu teuer“, kritisiert Gabriele Heinrich, Geschäftsführerin von wohnen im eigentum.

Ob sich das ändert und ob es künftig sogar eine Pflichtversicherung gegen Elementarschäden geben wird, prüft zurzeit eine im Auftrag der Justizministerkonferenz eingesetzte Bund-Länder-Arbeitsgruppe.