30.9.2013 Entgegen den ursprünglichen Plänen wird es für Heizöltanks von einem bis zehn Kubikmetern außerhalb von Schutzgebieten auch in Zukunft keine regelmäßige Prüfpflicht geben.

Die zunächst für Sommer, dann für Herbst 2013 angekündigte bundeseinheitliche Prüfpflicht für Heizöltanks ist erneut verschoben worden. Sie wird kommen, aber wohl erst in der ersten Jahreshälfte 2014. Der aktuelle Stand: Inzwischen haben sich die Bundesministerien geeinigt, jetzt liegt der Verordnungsentwurf zur Überprüfung bei der EU-Kommission. Anschließend wird er von der Bundesregierung an den Bundesrat überwiesen. Das Bundesumweltministerium rechnet damit, dass die Verordnung im ersten Quartal 2014 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wird. Sie tritt dann circa drei Monate später in Kraft.

Die Verordnung wurde in einem wesentlichen Punkt entschärft: Die geplante Prüfpflicht für private Heizöltanks ab 1.000 Litern auch außerhalb von Schutzgebieten wurde gestrichen. Gleichzeitig entfällt in Hessen die dort bislang bestehende Prüfpflicht nach Landesrecht, da es dann eine bundesgesetzliche Regelung dieser Frage gibt.

Das heißt nicht, dass die Eigentümer keine Verantwortung für die Umweltsicherheit ihrer Tanks haben. Für Lecks haften sie, es bleibt aber ihnen überlassen, wie sie für Sicherheit der Tanks sorgen und wie sie diese kontrollieren.