Rauchwarnmelder: Ein Geschäft mit dem Bedürfnis nach Sicherheit?

 

In juristischen Fachzeitschriften und in über 20 Gerichtsverfahren bis zum BGH wurden Rauchmelder auseinandergenommen und wieder neu zusammengesetzt. Diskutiert wird vor allem,

  • ob sie zum Gemeinschaftseigentum gehören oder zum Sondereigentum,
  • wer für die Installation und Wartung zuständig ist – der einzelne Wohnungseigentümer oder die WEG – und ob die WEG eine Beschlusskompetenz hierüber hat,
  • ob die Installation und Wartung zur ordnungsgemäßen Verwaltung gehören,
  • wer das Haftungsrisiko trägt für den Fall, dass ein Rauchmelder im Brandfall nicht funktioniert – der einzelne Eigentümer, die WEG und/ oder der Verwalter,
  • ob die Wohngebäudeversicherung im Brandfall zahlen wird, wenn keine Rauchmelder angebracht sind,
  • ob einzelne Wohnungseigentümer oder Mieter ihre selbst installierten Rauchmelder behalten dürfen oder neue WEG-Rauchmelder mitfinanzieren müssen,
  • ob Wohnungseigentümer und Mieter in der Lage sind, Rauchmelder sachkundig zu installieren und zu warten.

Ein Schwerpunkt in den Fachdiskussionen ist vielfach die Haftungs- und Versicherungsfrage. Mit dem Haftungsrisiko und der Angst vor dem Schadensfall vor Augen werden WEGs dazu bewogen, über die Jahre teure Installations- und Wartungsverträge abzuschließen.

Wenig Beachtung findet dabei anscheinend die Tatsache, dass mit Rauchwarnmeldern keine Brände verhindert und keine Brände gelöscht werden können – sie sollen schlafende Bewohner wecken.

 

Stimmt hier noch das Verhältnis von Einsatz und Nutzen?

Aus dem Anbringen der kleinen runden Dose mit zwei Dübeln oder Klebeband und der Wartung derselben – Testknopf drücken und ggf. die Batterie austauschen –, wird somit eine hochkomplexe Angelegenheit.

Gerade die Umsetzung der Rauchmelder-Pflicht im Wohnungseigentum ist ein Lehrstück darüber, wie Juristen, Versicherungen und Wärmedienstleister aus einer kleinen Sache, aber unklaren Situation hochkomplexe Fragestellungen ableiten und schließlich weitgefasste Sicherheiten für das größtmögliche Haftungsrisiko verlangen. Diese werden für die einzelnen Wohnungseigentümer und Mieter in erster Linie teuer und führen zu Streitigkeiten, sind aber ein hochlukratives Geschäft – in diesem Fall für die Ablesebranche, die die Sache mit den Rauchmeldern gern gleich mit übernimmt.

 

Die Antwort von WiE: 23 FAQs rund um die Rauchwarnmelder (für Mitglieder!)

Aufgrund vieler Anfragen zum Einbau und zur Wartung von Rauchmeldern hat WiE für seine Mitglieder FAQs zum Thema zusammengestellt. Entstanden ist so ein Infobrief mit Antworten auf 23 Fragen. Dargestellt werden die kontroversen Positionen und einige wichtige Gerichtsurteile. Die Antworten enthalten – soweit möglich - konkrete Tipps, wie vorgegangen werden kann – als einzelner (Haus-)Eigentümer, als WEG oder als Vermieter. Damit will WiE die Eigentümer und Bewohner befähigen, angemessene wie für ihre Situation passgenaue Entscheidungen bei der Umsetzung der Rauchmelderpflicht zu treffen. Die Diskussion soll praktisch und realitätsnah geführt werden, der Ball soll flach gehalten und die „Kirche im Dorf“ gelassen werden.

Neu! Aktualisierte Fassung - Stand Juni 2016

Angesichts vieler Anfragen und Anregungen hat sich WiE auch nach der ersten Veröffentlichung dieser FAQs weiterhin mit dem Thema befasst. Neue Erkenntnisse z.B. zum Versicherungsrecht, neue Rechtsprechung und Juristenmeinungen haben wir mit aufgenommen und stärker zwischen Einbau und Wartung differenziert. Dabei aber immer unsere Zielsetzung im Auge behalten: WiE ist es wichtig, dass bei diesem komplizierten Thema

  • die Verhältnismäßigkeit von Einsatz und Nutzen beachtet wird und nach kleinen, einfachen und wirtschaftlichen Lösungen gesucht wird, besonderer Aufwand und mögliche „Ärgerquellen“ vermieden werden,
  • keine Angstmacherei bzgl des Wohngebäudeversicherungsschutzes erfolgt,
  • die Leistung, der Schutzes und die Sicherheit, die Fremdfirmen bieten können und wollen, reell eingeschätzt und dargelegt wird und nicht pauschal Allein-Werbung für Ablesefirmen betrieben wird,
  • bereits von einzelnen Eigentümern und Mietern eingebaute Rauchmelder in WEG-Beschlüssen Berücksichtigung finden.

Bei den Aktualisierungen haben wir die LBOs noch genauer in Augenschein genommen, hier stärker differenziert und dahingehend die Empfehlungen angepasst. Wenn es überhaupt Sinn macht, Empfehlungen auszusprechen angesichts der sehr unterschiedlichen Situationen in WEGs.