Rauchwarnmelder: Ein Geschäft mit dem Bedürfnis nach Sicherheit?
In juristischen Fachzeitschriften und in über 20 Gerichtsverfahren bis zum BGH wurden Rauchmelder auseinandergenommen und wieder neu zusammengesetzt. Diskutiert wird vor allem,
- ob sie zum Gemeinschaftseigentum gehören oder zum Sondereigentum,
- wer für die Installation und Wartung zuständig ist – der einzelne Wohnungseigentümer oder die WEG – und ob die WEG eine Beschlusskompetenz hierüber hat,
- ob die Installation und Wartung zur ordnungsgemäßen Verwaltung gehören,
- wer das Haftungsrisiko trägt für den Fall, dass ein Rauchmelder im Brandfall nicht funktioniert – der einzelne Eigentümer, die WEG und/ oder der Verwalter,
- ob die Wohngebäudeversicherung im Brandfall zahlen wird, wenn keine Rauchmelder angebracht sind,
- ob einzelne Wohnungseigentümer oder Mieter ihre selbst installierten Rauchmelder behalten dürfen oder neue WEG-Rauchmelder mitfinanzieren müssen,
- ob Wohnungseigentümer und Mieter in der Lage sind, Rauchmelder sachkundig zu installieren und zu warten.
Ein Schwerpunkt in den Fachdiskussionen ist vielfach die Haftungs- und Versicherungsfrage. Mit dem Haftungsrisiko und der Angst vor dem Schadensfall vor Augen werden WEGs dazu bewogen, über die Jahre teure Installations- und Wartungsverträge abzuschließen.
Wenig Beachtung findet dabei anscheinend die Tatsache, dass mit Rauchwarnmeldern keine Brände verhindert und keine Brände gelöscht werden können – sie sollen schlafende Bewohner wecken.
Stimmt hier noch das Verhältnis von Einsatz und Nutzen?
Aus dem Anbringen der kleinen runden Dose mit zwei Dübeln oder Klebeband und der Wartung derselben – Testknopf drücken und ggf. die Batterie austauschen –, wird somit eine hochkomplexe Angelegenheit.
Gerade die Umsetzung der Rauchmelder-Pflicht im Wohnungseigentum ist ein Lehrstück darüber, wie Juristen, Versicherungen und Wärmedienstleister aus einer kleinen Sache, aber unklaren Situation hochkomplexe Fragestellungen ableiten und schließlich weitgefasste Sicherheiten für das größtmögliche Haftungsrisiko verlangen. Diese werden für die einzelnen Wohnungseigentümer und Mieter in erster Linie teuer und führen zu Streitigkeiten, sind aber ein hochlukratives Geschäft – in diesem Fall für die Ablesebranche, die die Sache mit den Rauchmeldern gern gleich mit übernimmt.
Die Antwort von WiE: 23 FAQs rund um die Rauchwarnmelder (für Mitglieder!)
Aufgrund vieler Anfragen zum Einbau und zur Wartung von Rauchmeldern hat WiE für seine Mitglieder FAQs zum Thema zusammengestellt. Entstanden ist so ein Infobrief mit Antworten auf 23 Fragen. Dargestellt werden die kontroversen Positionen und einige wichtige Gerichtsurteile. Die Antworten enthalten – soweit möglich - konkrete Tipps, wie vorgegangen werden kann – als einzelner (Haus-)Eigentümer, als WEG oder als Vermieter. Damit will WiE die Eigentümer und Bewohner befähigen, angemessene wie für ihre Situation passgenaue Entscheidungen bei der Umsetzung der Rauchmelderpflicht zu treffen. Die Diskussion soll praktisch und realitätsnah geführt werden, der Ball soll flach gehalten und die „Kirche im Dorf“ gelassen werden.
Neu! Aktualisierte Fassung - Stand Juni 2016
Angesichts vieler Anfragen und Anregungen hat sich WiE auch nach der ersten Veröffentlichung dieser FAQs weiterhin mit dem Thema befasst. Neue Erkenntnisse z.B. zum Versicherungsrecht, neue Rechtsprechung und Juristenmeinungen haben wir mit aufgenommen und stärker zwischen Einbau und Wartung differenziert. Dabei aber immer unsere Zielsetzung im Auge behalten: WiE ist es wichtig, dass bei diesem komplizierten Thema
- die Verhältnismäßigkeit von Einsatz und Nutzen beachtet wird und nach kleinen, einfachen und wirtschaftlichen Lösungen gesucht wird, besonderer Aufwand und mögliche „Ärgerquellen“ vermieden werden,
- keine Angstmacherei bzgl des Wohngebäudeversicherungsschutzes erfolgt,
- die Leistung, der Schutzes und die Sicherheit, die Fremdfirmen bieten können und wollen, reell eingeschätzt und dargelegt wird und nicht pauschal Allein-Werbung für Ablesefirmen betrieben wird,
- bereits von einzelnen Eigentümern und Mietern eingebaute Rauchmelder in WEG-Beschlüssen Berücksichtigung finden.
Bei den Aktualisierungen haben wir die LBOs noch genauer in Augenschein genommen, hier stärker differenziert und dahingehend die Empfehlungen angepasst. Wenn es überhaupt Sinn macht, Empfehlungen auszusprechen angesichts der sehr unterschiedlichen Situationen in WEGs.
Rauchmelder – Verhältnismäßigkeit von Einsatz und Nutzen oder ein Geschäft mit dem Bedürfnis nach Sicherheit?
Antworten auf 23 Fragen (FAQs) mit vielen Tipps rund um die Installation und Wartung von Rauchmeldern – für Haus und Wohnung, selbstgenutzt oder vermietet.
WiE-Mitglieder finden das Info-Blatt hier.
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Kompakter, nützlicher Inhalt des Infoblatts
A. Für Haus- und Wohnungseigentümer/innen
I. Wie ist die Rauchwarnmelder-Pflicht geregelt?
II. Wer muss, kann und darf Rauchmelder installieren?
III. Worauf ist beim Kauf von Rauchmeldern zu achten?
IV. Was kosten Rauchmelder?
V. Wo und wie müssen Rauchmelder angebracht werden?
VI. Wer muss, kann und darf die Rauchmelder warten und instandhalten?
VII. Wie müssen Rauchmelder gewartet werden?
VIII. Welche Risiken bestehen, wenn kein (funktionstüchtiger) Rauchmelder installiert ist?
IX. Zahlt die Wohngebäudeversicherung im Brandfall, wenn kein Rauchmelder installiert war?
X. Wer bezahlt Feuerwehreinsätze aufgrund von Fehlalarmen von Rauchmeldern?
XI. Wer bezahlt eine von der Feuerwehr beschädigte Haus- oder Wohnungstür?
B. Für WEGs, Wohnungseigentümer/innen und Vermieter/innen
XII. Muss die WEG über die Installation von Rauchmeldern beschließen oder kann sie die Verantwortung bei den Wohnungseigentümern belassen?
XIII. Muss die WEG über die Wartung (Betriebsbereitschaft) von Rauchmeldern beschließen?
XIV. Besteht die Gefahr, dass Versicherungen ihre Leistungen kürzen, wenn die WEG nicht die Wartung übernommen hat und im Brandfall Rauchwarnmelder nicht funktionieren?
XV. Gehört die Installation und Wartung von Rauchmeldern zur ordnungsgemäßen Verwaltung einer WEG?
XVI. Muss die WEG Rücksicht auf einzelne Wohnungseigentümer nehmen, die bereits eigene Rauchmelder installiert haben?
XVII. Müssen Montage und Wartung von Fachunternehmen durchgeführt werden?
XVIII Garantieren Firmen die Betriebsbereitschaft der Rauchwarnmelder und übernehmen sie auch die Haftung dafür?
XIX. Was sind die Vor- und Nachteile einer “Funkwartung”?
XX. Darf eine Firma zur Installation und Wartung der Rauchwarnmelder die Wohnung betreten?
XXI. Wer trägt die Kosten für den Einbau und die Wartung?
XXII. Was ist mit vorhandenen Rauchmeldern, installiert von Mietern?
XXIII Welche Kosten müssen Mieter übernehmen, welche nicht?