Im Schnitt gibt jeder deutsche Haushalt 2.932 Euro pro Jahr für Versicherungen aus, sagt Stiftung Warentest. Doch nicht alle Versicherungen sind wichtig. Zudem gibt es große Unterschiede bei Beiträgen und Leistungen. Gründe genug für die regelmäßige Überprüfung des Versicherungsschutzes. Dabei hilft individuelle Beratung.

Maßgeschneiderte, kostengünstige Versicherungen für Mitglieder von Wohnen im Eigentum e.V. bietet ein kooperierender Versicherungsmakler. Alle Infos dazu finden Sie unter Netzwerk -> Versicherungen.

 

Die wichtigsten Versicherungen für Wohneigentümer*innen

 

Wohngebäudeversicherung (inklusive Elementarschadenversicherung)

Die wichtigste Versicherung für das Eigenheim ist die Wohngebäudeversicherung. Sie bietet Schutz gegen Schäden durch Feuer, Sturm, Hagel und Leitungswasser. Diese Versicherung kann im Paket erworben werden oder das Haus wird einzeln gegen jede der drei Gefahrengruppen versichert. Sinnvoll ist außerdem eine Erweiterung der Wohngebäudeversicherung um eine Elementarschadenversicherung - zum Schutz vor Schäden durch Überschwemmung, Starkregen oder Rückstau.

Ob das Versicherungspaket oder die Einzelversicherungen günstiger sind, muss abhängig von der Lage des Hauses entschieden werden. Häufig werden günstige Neubautarife angeboten. Hierfür ist die Dauer der Rabattgewährung ausschlaggebend. Große Unterschiede finden sich bei den Prämien, deshalb unbedingt Angebote vergleichen. 
Die Wohngebäudeversicherung sollte bereits für die Bauzeit abgeschlossen werden, um mögliche Schäden am Rohbau abzusichern. Siehe hierzu unten: „Versicherungen für die Bauzeit“.

 

(Haus- und Grundbesitzer-)Haftpflichtversicherung

Glatte Wege, schlecht beleuchtete Gänge, fehlende Rauchmelder oder frei zugängliche Gartenteiche: Im Haus und auf dem Grundstück lauern manche Gefahren.Bei einem Unfall können hohe Kosten auf die Eigentümer*innen zukommen, z.B. für medizinische Behandlungen, Schadenersatz und Schmerzensgeld . Wird der oder die Geschädigte (vorübergehend) arbeitsunfähig, muss ggf. auch der Verdienstausfall erstattet werden – im schlimmsten Fall müssen lebenslang Renten und/oder Pflegekosten bezahlt werden.

Eigentümer*innen haften als „originäre Träger der Verkehrssicherungspflicht“ mit ihrem gesamten Vermögen und Einkommen. Durch eine private Haftpflichtversicherung oder eine spezielle Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung können sie sich vor finanziellen Verlusten schützen.

  • Eine Privathaftpflichtversicherung ist gut bezahlbar und fast unverzichtbar. Wer diesen Schutz bereits hat, sollte prüfen, ob er auch die Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung für die selbstgenutzte Immobilie umfasst. Das bieten heute die meisten Versicherer ohne Aufpreis an.
  • Wer seine Immobilie vermietet hat, sollte auch dieses Risiko durch eine Haftpflichtversicherung abdecken. Einige Gesellschaften haben es ohne Mehrkosten in der Privathaftpflichtversicherung eingeschlossen, bei den meisten anderen kann der Schutz gegen einen geringen Aufpreis entsprechend aufgestockt werden.

 

Gewässerschaden- oder Heizöltankversicherung

Läuft aus einem Tank Heizöl aus und verursacht einen Umweltschaden, haftet der Besitzer auch ohne Verschulden in voller Höhe. Auch dann, wenn der Tank regelmäßig gewartet wurde. Öltankbesitzer sollten deshalb eine Gewässerschadenversicherung abschließen. Die Versicherungsleistungen sind fast identisch. Die Prämie ist abhängig von der Größe und Lage des Öltanks (ober- oder unterirdisch) und von der Deckungssumme. Diese sollte mind. 3 Millionen Euro betragen. Unbedingt Angebote vergleichen!

 

Versicherungsschutz für Verwaltungsbeiräte

Der ehrenamtliche Einsatz für die Miteigentümer*innen kann für Verwaltungsbeiräte teuer werden: Machen sie Fehler, müssen sie möglicherweise haften, und zwar im schlimmsten Fall mit dem gesamten Vermögen. Mitgliedern bietet Wohnen im Eigentum e.V. eine günstige Vermögensschadens-Haftpflichtversicherung an - mehr dazu hier.

 

Hausratversicherung

Grundsätzlich sollten Sie persönlich über eine Hausratversicherung verfügen, um sich gegen die Beschädigung oder den Verlust sämtlicher im Haus befindlicher Güter abzusichern. Sie greift nicht nur bei Feuer-, Sturm- und Leitungswasserschäden, sondern besonders auch bei Einbruchdiebstahl. Dabei ist wichtig, dass auch grobe Fahrlässigkeit versichert ist. Alte Verträge haben hier oft eine Lücke, auch neue decken das nicht immer ab.

 

Weitere wichtige Versicherungen

Wer als Erwerber*in eines Eigenheims hohe Hypothekendarlehen aufnimmt, sollte eine Risikolebensversicherung in Höhe der jeweiligen Darlehenssumme abschließen - zur finanziellen Absicherung der Hinterbliebenen beim Tod des Hauptverdieners. Ohnehin verlangen dies meist schon die Kreditinstitute. Empfehlenswert kann außerdem eine Berufsunfähigkeitsversicherung sein. Am besten lassen Sie sich hierzu unabhängig beraten.

 

Versicherungen während der Bauzeit

 

Es wird teuer werden, wenn Sie Schäden rund um den Hausbau bezahlen müssen, die nicht über Versicherungen abgedeckt sind. Schließen Sie deshalb schon vor dem ersten Spatenstich unbedingt die notwendigen Bauversicherungen ab.

 

Feuer-Rohbauversicherung = Wohngebäudeversicherung

Gegen Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion und den Absturz von Flugzeugen müssen sich Baukunden separat versichern, diese werden in der Bauleistungsversicherung nicht mit berücksichtigt. Am günstigsten ist es, wenn sie schon zu Beginn der Bauzeit die ohnehin später benötigte Wohngebäudeversicherung abschließen. Dann sind Feuerschäden am Rohbau während der Bauzeit in der Regel beitragsfrei mitversichert.

 

Bauherrenhaftpflicht-Versicherung 

Verunglücken Kinder, Nachbarn, Passanten oder Lieferanten auf der Baustelle, muss der Bauherr in voller Höhe dafür haften. Zur eigenen Sicherheit und um langwierige Prozesse unter den Betroffenen zu vermeiden, sollten Baukunden unbedingt eine Bauherrenhaftpflicht-Versicherung abschließen. Sie kommt für Personen- und Sachschäden auf, und zwar in der Regel für eine Bauzeit von bis zu zwei Jahren. Mitversichert sind auch die Schäden, die sich aus den Pflichten des Grundstückseigentümers ergeben, z.B. seine Streupflicht im Winter. Deshalb sollte diese Versicherung möglichst direkt beim Grundstückskauf abgeschlossen werden, wenn klar ist, dass innerhalb der nächsten zwei Jahre gebaut wird.
Nicht versichert sind: Schäden an gemieteten Sachen und Arbeitsunfälle von Bauhelfern (s.u.). Werden Eigenleistungen durchgeführt, so werden diese meistens nur gegen einen Prämienaufschlag mitversichert.
Zu empfehlen ist eine Deckungssumme von drei Mio Euro pauschal für Personen- und Sachschäden. Die Höhe der einmalig zu zahlenden Prämie liegt zwischen 0,5 und 1 Promille der Bausumme. Ein Vergleich der verschiedenen Prämien lohnt sich.

 

Bauleistungsversicherung (auch Bauwesenversicherung genannt)

Werden auf der Baustelle Sanitärobjekte abmontiert, verschwindet der bereits eingebaute Heizkessel oder werden Türen eingetreten, dann ersetzt die Bauleistungsversicherung den Schaden. Sie greift ein, wenn Schäden durch außergewöhnliche Witterungseinflüsse wie Erdbeben, Erdrutsch, Orkane, Überschwemmung oder durch unvorhergesehene Ereignisse wie Vandalismus, Diebstahl bereits eingebauter Bauprodukte oder Fahrlässigkeit der Bauarbeiter entstehen (z.B.: LKW fährt gegen Außenwand). Nicht versichert sind: Schäden durch normalen Witterungseinfluss (Frost im Winter, Sturm im Herbst), Diebstahl gelagerter Bauprodukte, Schäden durch Brand, Blitzschlag und Explosionen, Schäden aufgrund unterlassener Sicherungsmaßnahmen sowie Baufehler und -mängel. Die Versicherung kommt für die o.g. Schäden auf unabhängig davon, ob sie zu Lasten des Baukunden oder des jeweiligen Bauunternehmers gehen. Die am Bau beteiligten Firmen und Handwerker sind also mitversichert. Die einmal zu zahlende Prämie liegt je nach Versicherung bei 1 bis 3 Promille der Bausumme. Im Schadensfall wird dem Baukunden häufig eine bestimmte Summe (250 bis 300 Euro) als Selbstbeteiligung abgezogen.

 

Gesetzliche Unfallversicherung für private Bauhelfer

Bauhelfer (Verwandte, Freunde) müssen bei der zuständigen Bau-Berufsgenossenschaft pflichtversichert werden. Dafür sind Beiträge zu entrichten. Wird dies unterlassen, drohen Bußgelder.

 

Rechtsschutzversicherung für die Zeit des Hausbaus

Eine Rechtsschutzversicherung gegen Pfusch am Bau oder für Streitigkeiten mit Architekten, Bauträgern oder Handwerkern gibt es (leider) für den Neubau nicht.