Sommer-Blitzumfrage Politik & Wohnungseigentum 2016

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Auf die Fragen von Wohnen im Eigentum e.V. antwortet:

Christian Kühn (Bündnis 90/Die Grünen)

Bundestagesabgeordneter, Sprecher für Bau- und Wohnungspolitik der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

und

Nicole Maisch (Bündnis 90/Die Grünen)

Bundestagsabgeordnete, Sprecherin für Verbraucherschutz der Bundestagsfraktion Bündnis90/Die Grünen

 

1. Wie ist Ihre Bilanz jetzt gegen Ende der laufenden Legislaturperiode: Das Mietrecht stand stark in der Diskussion. Doch was hat die Politik für Wohnungs- und Hauseigentümer gebracht, welche Verbesserungen für sie eingeführt?

Christian Kühn/Nicole Maisch: Bisher hat die Bundesregierung unser Meinung nach zu wenig für Wohnungs- und Hauseigentümer getan. Lediglich die Änderungen zum Bauvertragsrecht sind endlich eine Verbesserung für die Eigentümerinnen und Eigentümer. Sie warten aber schon viel zu lang auf die Einführung des Sachkundenachweises für Immobilienverwalter. Außerdem müsste das Wohneigentumsrecht dringend reformiert werden. Hierbei versagt die Große Koalition aber völlig.

 

2. Wie stehen Sie zur Reform des Bauvertragsrechts? Wird das Gesetz kommen und aus Ihrer Sicht Verbesserungen für Verbraucher-Baukunden bringen? Sehen Sie hier noch weiteren Verbesserungsbedarf und was halten Sie davon, eine Absicherung von Verbraucher-Baukunden für die Mängelbeseitigung während der Gewährleistungszeit noch in das Gesetz mitaufzunehmen?

Christian Kühn/Nicole Maisch: Die Reform des Bauvertragsrechts ist längst überfällig. Es bringt deutliche Verbesserungen für den Verbraucher. Der Hausbau ist für viele die Investition ihres Lebens und dafür bedarf es besonderen Schutz. Wir würden eine Erhöhung der Sicherungsleistung auf 10 Prozent sowie eine Absicherung der Bauherren für die Beseitigung von Mängeln während der Gewährleistungszeit begrüßen, damit der Traum vom Eigenheim nicht zum Albtraum wird. Die Reform des Bauvertragsrechts in ihrer jetzigen Form kann nur ein erster Schritt sein, der jetzt aber schnell getan werden muss. Was dann folgen muss, ist ein Bauträgerrecht.

 

3. Gehen Sie davon aus, dass in dieser Legislaturperiode noch das Gesetz für die Verwalter-Berufszulassungsregelung kommen wird? Wie stehen Sie grundsätzlich dazu? Befürworten Sie verbindliche Vorgaben für den Verwalterberuf oder halten Sie diese für nicht erforderlich und stehen hier für die Berufsfreiheit ein?  Wie lehnt eine „Alte-Hasen-Regelung“ ab, weil sonst sachunkundige Verwalter noch Jahrzehnte auf dem Markt agieren werden. Wie stehen Sie dazu?

Christian Kühn/Nicole Maisch: Es ist absolut notwendig, dass die Regelung noch in dieser Wahlperiode kommt. Es erschließt sich uns nicht, warum wir immer noch darauf warten müssen. Grundsätzlich unterstützen wir hier die Bundesregierung in ihrem Vorhaben.

Gleichwohl haben wir noch Ergänzungsbedarf. So finden wir, dass die Regelung auch für Mietverwalterinnen und Mietverwalter sowie ihre Mitarbeiter gelten sollen. Die „Alte-Hasen-Regelung“ lehnen wir ebenfalls ab. Wir fordern außerdem ein öffentliches Register für alle aktiven Immobilienverwalterinnen und –Verwalter, das bei den Industrie- und Handelskammern angesiedelt und jederzeit einsehbar sein soll. Der Sachkundenachweis soll ausschließlich von den Industrie- und Handelskammern der Länder abgenommen werden können.

 

4. Das Wohnungseigentumsgesetz ist 65 Jahre alt und auf Strukturen zugeschnitten, die heute nicht mehr vorhanden sind. Sind Sie unserer Ansicht, dass eine umfassende Reform in der nächsten Legislaturperiode umgesetzt werden muss? 

Christian Kühn/Nicole Maisch: Das Wohnungseigentumsgesetz ist völlig veraltet und gehört dringend reformiert. Deswegen haben wir im April dieses Jahres einen Antrag „Wohnungseigentums-Recht umfassend reformieren und modernisieren“ beschlossen. Neben der Einführung des Sachkundenachweises für Immobilienmakler sowie Verwalter in die Gewerbeordnung, setzen wir uns für mehr Transparenz- und Kontrollrechte von Eigentümerinnen und Eigentümern gegenüber Verwaltern ein. Grundsätzlich sollen Eigentümerinnen und Eigentümer eine stärkere Stellung gegenüber dem Verwalter erhalten. Außerdem möchten wir rechtliche Klarstellungen bei Umbau- und Sanierungsmaßnahmen von WEGs und Möglichkeiten für außergerichtliche Streitbeilegungen. Alle Detailforderungen können sehr gerne in unserem Antrag „Wohnungseigentums-Recht umfassend reformieren und modernisieren“ mit der Drucksachennummer 18/8084 nachgelesen werden.

 

5. 2015 hat der BGH festgestellt, dass Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) als Verbraucher einzustufen sind. Würden Sie im Falle einer Reform des WEG-Gesetzes dafür eintreten, die Verbrauchereigenschaft von WEGs im Wohnungseigentumsgesetz klarzustellen?

Christian Kühn/Nicole Maisch: Ja, denn nur dann können den Mitgliedern einer WEG auch die ihnen zustehenden und dringend benötigten Verbraucherrechte eingeräumt werden.

 

6. Fehlende Kontenkontrolle, große Machtstellung des Verwalters in bestimmten WEG-Konstellationen, keine Streitschlichtungsstelle - WiE wies in Stellungnahmen zu Gesetzesvorhaben auf unzureichenden Verbraucherschutz für Wohnungseigentümer hin. Sehen Sie hier im Falle einer WEGesetz-Reform ebenfalls Handlungsbedarf? Oder sind Eigentümer verpflichtet, sich selbst besser um ihre Rechte zu kümmern? 

Christian Kühn/Nicole Maisch: Wir finden, dass der Verbraucherschutz im WEG-Recht unbedingt gestärkt werden sollte. Wir haben bereits dargelegt, an welche Stellschrauben wir drehen wollen, um das Wohnungseigentumsrecht fit für die Zukunft zu machen. Nur mit der Stärkung des Verbraucherschutzes werden Eigentümerinnen und Eigentümer ermächtigt, sich selbst besser um ihr Eigentum kümmern zu können.

 

7. Die Sanierungsquote ist bei WEGs relativ gering und es ist bekannt, dass es einen Sanierungsstau bei vielen WEG-Gebäuden gibt. Das kann die Altersvorsorge vieler Wohnungseigentümer gefährden. Auch Energiewende und Klimaschutzziele werden ohne die WEGs nicht erreicht. Wie können Ihrer Meinung nach die Wohnungseigentümer von einer Sanierung stärker überzeugt und dahingehend motiviert werden?

Christian Kühn/Nicole Maisch: Gerade bei Umbau- und Sanierungsmaßnahmen sollte durch eine WEG-Reform endlich mehr Rechtsklarheit hergestellt werden. Denn das ist nach unser Ansicht ein entscheidender Grund für den Sanierungsstau. Es bedarf mehr Rechtssicherheit bei der Abgrenzung von Sanierungsmaßnahmen als Instandhaltung, Instandsetzung, modernisierende Instandsetzung, Modernisierung und bauliche Veränderung. Hier sollte die Rechtslage vereinfacht werden. Wir finden, dass auch das Quorum für bauliche Veränderungen, die energetische Maßnahmen an der Fassade betreffen, abgesenkt werden sollte. Außerdem fordern wir eine Instandhaltungsrücklagepflicht, damit die laufenden Instandhaltungen in WEGs abgesichert sind. Werden unsanierte Mietwohnungsbestände in WEGs umgewandelt, sollte dies nur möglich sein, wenn ausreichende Rücklagen für Instandhaltungen vorhanden sind.

Auch bei den staatlichen Förderprogrammen müssen die besonderen Voraussetzungen von Wohnungseigentümerinnen und -Eigentümern mitgedacht und auf sie zugeschnitten werden. Die Förderprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für energetische Sanierungen sollten für WEGs ausgebaut werden.

 

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