Einbruchschutz: Wie Wohnungseigentümer*innen und WEGs Maßnahmen umsetzen können

Einbrüche können durch Sicherungsmaßnahmen erschwert oder gar verhindert werden. Maßnahmen zum Einbruchschutz umzusetzen, ist in Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) komplizierter als in Einfamilienhäusern: Bauliche Maßnahmen, die die Wohnung und die Wohnanlage vor Einbrüchen schützen sollen, betreffen stets das Gemeinschaftseigentum. Denn die Hauseingangstür, die Wohnungseingangstüren und die Fenster sind Gemeinschaftseigentum. Ob Fenstergitter, einbruchhemmende Wohnungseingangstür oder Alarmanlage: Die WEG muss stets über Maßnahmen des Einbruchschutzes beschließen – auch wenn einzelne Wohnungseigentümer*innen seit der WEGesetz-Reform 2020 einen Anspruch auf Maßnahmen, die dem Einbruchschutz dienen, haben.

Dieser Kurzratgeber erläutert Ihnen die Rechtslage, zeigt Ihnen, wie Sie als Wohnungseigentümer*in oder als Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) vorgehen können, wenn Sie eine bauliche Veränderung zum Einbruchschutz umsetzen möchten und enthält schließlich Tipps zum Thema „Versicherungen“, auch in Bezug auf Schäden durch Vandalismus.

 

Umfang:  11 Seiten, PDF (DIN-A4)
Erscheinungsjahr:  2023

Preis für Mitglieder: Kostenfrei. Zum Download gelangen Sie auf dieser Seite (bitte erst als Mitglied einloggen, dann klicken!)

Preis für Nichtmitglieder: Versand als PDF per E-Mail für 4,00 Euro*. Der Versand erfolgt nicht automatisiert, sondern wird nach Eingang bearbeitet.

*) Preis inkl. 7 % MwSt.

 

Preis 4,00€