02.06.2020. Die Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes war am 27.05.2020 Thema einer öffentlichen Anhörung im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags. Der Gesetzentwurf stieß bei vielen Sachverständigen auf Kritik. Gabriele Heinrich, Vorstand von Wohnen im Eigentum, warnte vor einer Vielzahl neuer Risiken für die Wohnungseigentümer.

Experten aus Kreisen der Verbände und der Justiz äußerten sich kritisch bis sehr kritisch zur Ausrichtung bzw. zu bestimmten Regelungen des Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetzes - insbesondere die Vertreter/innen des Deutschen Anwaltvereins (DAV), des Deutschen Richterbundes, von Haus & Grund Dresden, von Haus & Grund Deutschland, des Verbandes Wohneigentum (VWE) und von Wohnen im Eigentum (WiE). Allerdings gab es auch Lob zur neuen Systematik mit der angestrebten Verwalterstärkung, so vom Verband der Immobilienverwalter Deutschland (vdiv), von Dr. Oliver Elzer und Prof Dr. Johanna Schmidt-Räntsch. Insbesondere beim Thema Erleichterung von baulichen Veränderungen scheint es weitgehend Einigkeit zu geben, dass die Neuregelung noch überarbeitet werden muss. Die Verwalterstärkung war ebenso wichtiges Thema, wurde aber kontrovers eingeschätzt. Anzunehmen ist auch, dass die Anforderungen für Umlaufbeschlüsse in Textform abgesenkt werden, derzeit müssen immer alle Wohnungseigentümer zustimmen. 

Auch WiE-Vorstand Gabriele Heinrich war als Sachverständige geladen und hat die WiE-Positionen vertreten, die Sie unserer aktualisierten Stellungnahme entnehmen können. Anzumerken ist, dass es im Gesetzentwurf durchaus punktuelle Verbesserungen für die Praxis gibt: Erweiterung der Einladungsfrist von 2 auf 4 Wochen, Online-Teilnahme an Eigentümerversammlungen, eine erleichterte Abberufung der Verwalter, Vorlage eines Vermögensberichtes u.a. Angesichts der Zeitknappheit konzentrierte Heinrich sich in ihrem Beitrag auf die Vielzahl neuer Risiken und wies auf die teilweise unkalkulierbaren Gefahren für die Wohnungseigentümer hin, die mit den vorgesehenen Neuregelungen verbunden seien. Der Gesetzentwurf führe weder zu mehr Rechtssicherheit noch zu mehr Modernisierungen, Klimaschutz und Verbraucherschutz und auch nicht zu mehr Effizienz in der Wohnungseigentumsverwaltung, so Heinrich. Sie warnte davor, dass Wohnen in Eigentumswohnungen für Selbstnutzer und Mieter teurer würde und dass Verfahren eingeführt würden, die es Investoren oder Mehrheitseigentümern erleichtern, Aufkaufstrategien und Luxussanierungsstrategien zu entwickeln, mit denen wehrlose und finanzschwache Eigentümer aus ihren Wohnungen gedrängt werden.
Mehrfach wurde im Zusammenhang mit der Stärkung der Stellung der Verwalter gefordert, dass zeitgleich mit dem Inkrafttreten des WEModG ein Sachkundenachweis für gewerblich tätige Verwalter eingeführt werden sollte. Heinrich wies darauf hin, dass WiE sich seit langem für die Einführung eines Sachkundenachweises für gewerblich tätige Verwalter einsetzt, dass der Sachkundenachweis aber nur ein allererster Einstieg in eine einheitliche Qualifikation der Verwalter sein wird. Mehr nicht. Er könne keine fehlenden Kontroll- und Eingriffsrechte für die Eigentümer ersetzen. Außerdem gab sie zu bedenken, dass es angesichts von Einführungsfristen und "Alten-Hasen-Regelungen" u.a. mindestens 5 eher 10 Jahre dauern würde, bis alle Verwalter diese geringe Qualifikationsschwelle überschritten haben werden.  

Den „offiziellen“ Kurzbericht zur Anhörung finden Sie direkt auf der Internet-Seite des Bundestags.

Lesen Sie hier das Wortprotokoll der Anhörung.

Welche Änderungen am Gesetzentwurf der Rechtsausschuss des Bundestags nun in den kommenden Wochen erarbeiten und empfehlen wird, bleibt offen. Angesichts der Vielzahl an Kritikpunkten geht WiE nicht mehr davon aus, dass das Gesetz noch vor der Sommerpause verabschiedet werden wird. Was wir erfahren - zum Zeitplan oder Diskussionsstand -, teilen wir Ihnen mit.