Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes: Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestags am 19. Februar 2024 / Umfang der Photovoltaik-Nutzung sollte präzisiert werden
16.02.2024. Die Bundesregierung plant, das Wohnungseigentumsgesetz zu ändern. Derzeit wird es im Rechtsausschuss beraten. Steckersolargeräte sollen demnach in Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) als privilegierte Maßnahmen ins Wohnungseigentumsgesetz aufgenommen werden. Dies begrüßt der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE) grundsätzlich. Allerdings wird dies die Wärme- und Energiewende in Wohnungseigentümergemeinschaften nicht maßgeblich voranbringen, dazu ist der Energiegewinn zu gering. WiE fordert, dass auch die Installation von Photovoltaikanlagen auf WEG-Dächern als privilegierte Maßnahme aufgenommen wird. Dies ist eine der Forderungen, die WiE-Vorständin Gabriele Heinrich in der Anhörung zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages am 19. Februar 2024 einbringen wird.
Der Bundestag berät derzeit über die Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes. Der Gesetzentwurf sieht unter anderem die Privilegierung von Steckersolargeräte vor. Das heißt, dass damit eine WEG den Antrag eines einzelnen Wohnungseigentümers in der Eigentümerversammlung auf Installation eines solchen Gerätes dann in der Regel nicht mehr ablehnen, aber weiterhin Vorgaben zu der konkreten Ausführung machen könnte. Wohnen im Eigentum (WiE) begrüßt diese Privilegierung, macht aber deutlich, dass für eine gelingende Energiewende in Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) weitere gesetzliche Vorgaben nötig seien.
Privilegierung auf Photovoltaik-Anlagen ausweiten, verpflichtenden Sanierungsplan einfordern
Notwendig aus Sicht von WiE ist auch die Privilegierung von größeren Photovoltaik (PV)-Anlagen auf Dächern von WEGs, um den Anteil erneuerbarer Energien im Gebäudesektor zu erhöhen.
Für eine gelingende Energie- und Wärmewende in den Wohnungseigentümergemeinschaften ist laut WiE auch ein verpflichtender mittel- und langfristiger Erhaltungs-, Sanierungs- und Finanzierungsplan für WEGs gesetzlich vorzugeben. Denn oft fehlt den Eigentümer*innen der Überblick über den Gebäudezustand, über die mittel- und langfristig notwendigen Maßnahmen, den möglichen Einsatz erneuerbarer Energien und über die Kosten, die mittel- und langfristig auf sie zukommen werden.
„Dies soll sicherstellen, dass in WEGs nicht nur Reparaturen durchgeführt werden, sondern zu einer längerfristigen Planung und zum Bilden von beispielsweise ausreichend hohen Rücklagen angehalten werden“, so Heinrich. Dies werde die Energiewende befördern, ist sich Heinrich sicher.
„Wird der Gesetzentwurf wie vorgelegt verabschiedet, wird damit die Chance vertan, die notwendigen Rahmenbedingungen für eine konsequente Energie- und Wärmewende in den WEGs zu schaffen“, so Heinrich.
Bei der Anhörung im Rechtsausschuss wird Heinrich auch die von WiE seit Jahren vorgetragene Kritik zur vereinfachten Einführung der virtuellen Eigentümerversammlung sowie Alternativen zur Beschleunigung der Digitalisierung in WEGs deutlich machen.