• Wohngeld bedarf aus Sicht der Verbände einer grundlegenden Neuordnung.
  • Die Reform muss die reale Entwicklung des Immobilienmarktes berücksichtigen.
  • Der vzbv veröffentlicht Stellungnahme zur Wohngeldreform.

28.2.2019. Im Rahmen der Verbändeanhörung des Gesetzes zur Stärkung des Wohngeldes (WoGStärkG) am 28. Februar 2019 kritisieren mehrere Verbraucherverbände und Gewerkschaften den vorliegenden Entwurf als unzureichend. Das Gesetz, das am 1.1.2020 in Kraft treten soll, knüpft an die bisherige Praxis an, die Wohngeldleistung pauschal zu erhöhen. Die systemischen Probleme des Gesetzes werden damit nicht berücksichtigt. Der Bauherren-Schutzbund (BSB), der Deutsche Familienverband (DFV), der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB), Haus & Grund Deutschland, der Verband Wohneigentum, der Verband Wohnen im Eigentum (WiE), die Verbraucherzentralen Nordrhein-Westfalen und Hamburg und der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordern daher eine grundlegende Neuordnung des Wohngeldes.

Die ausführliche Pressemitteilung finden Sie hier als PDF.