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19.01.2024. Am 18. Januar ist der Gesetzentwurf zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes im Bundestag beraten worden. Die Neuregelung sieht vor, dass Wohnungseigentümer*innen eine rein virtuelle Eigentümerversammlung bereits mit einer ¾-Mehrheit beschließen können sollen. Wohnen im Eigentum spricht sich in seiner Stellungnahme gegen die Regelung aus. In einem gemeinsamen Brief mit der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) fordert WiE, dass die Teilhabe älterer Menschen auch ohne Internet gewährleistet bleiben muss.

Eigentümerversammlungen sind das Herzstück einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Es gibt verschiedene Modelle, wie man die Versammlung gestalten kann: entweder ganz klassisch, als reine Präsenzveranstaltung - dabei sind alle vor Ort - oder als hybride Form, bei der sich einzelne Eigentümer*innen digital vom Computer oder Smartphone dazuschalten. Diese Varianten befürwortet Wohnen im Eigentum (WiE). Die Bundesregierung möchte nun aber die Einführung einer reinen Online-Veranstaltung (virtuelle Versammlung) vereinfachen, bei der niemand mehr in Präsenz teilnehmen kann. Wohnen im Eigentum spricht sich in seiner Stellungnahme vom 10. Januar 2024 dagegen aus.

In einem gemeinsamen Brief mit der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen fordert WiE, dass die Teilhabe älterer Menschen auch ohne Internet gewährleistet bleiben muss. Wohnen im Eigentum setzt sich schon seit Jahren dafür ein, dass ältere Wohnungseigentümer*innen bei der Eigentümerversammlung nicht ausgegrenzt werden. Es bestehe "die Gefahr, dass insbesondere ältere, aber auch jüngere Wohnungseigentümer*innen, die technisch nicht so versiert sind oder nicht über die erforderliche EDV-Ausstattung verfügen, von Diskussionen und Entscheidungsfindungen in ihrer WEG ausgegrenzt werden, weil für sie die Teilnahme an ihrer Eigentümerversammlung ohne Internet bzw. digitale Kompetenzen nicht mehr möglich ist" heißt es in dem Brief. Dabei sei der Gesprächsbedarf in Wohnungseigentümergemeinschaften wegen energetischer Gebäudesanierungen, Heizungswechsel oder dem Einsatz erneuerbarer Energien so hoch wie nie und mit hohen Investitionen verbunden.

Alternativen: Reine Online-Eigentümersammlung nur bei Zustimmung aller Wohnungseigentümer*innen oder hybride Eigentümerversammlung

Als Alternative zur geplanten Regelung sehen BAGSO und WiE folgende Möglichkeiten: Entweder werde sichergestellt, dass vollvirtuelle Eigentümerversammlungen weiterhin nur dann möglich sind, wenn ausnahmslos alle Eigentümerinnen und Eigentümer einer WEG dies wünschen oder es wird ein gesetzlicher Anspruch einzelner Wohnungseigentümer*innen auf eine hybride Versammlung eingeführt. Dies würde die Digitalisierung in den WEGs voranzubringen, ohne aber ältere oder technikversierte Menschen auszuschließen. Diese könnten dann weiterhin in Präsenz an der Eigentümerversammlung teilnehmen.

Die Bundesregierung hatte den Gesetzentwurf zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes am 13. September 2023 vorgelegt. Neben WiE und BAGSO haben sich auch der Bundesrat, zahlreiche Verbände sowie Fachjuristen gegen die geplante Regelung ausgesprochen. Das Thema wurde am 18. Januar 2024 im Bundestag debattiert - nachzusehen auf der Seite des Bundestages - und soll nun im Rechtsausschuss beraten werden.

Weitergehende Informationen zum Thema finden Sie auf unserer Seite „Streitpunkt: Reine Online-Eigentümerversammlung“.