11.02.2020. Nicht nur einzelne Wohnungseigentümer, sondern auch WEGs können Mitglied bei WiE werden – auch wenn manch ein Verwalter das durch Fehlinformationen verhindert, wie der folgende Erfahrungsbericht einer Wohnungseigentümerin zeigt. Mit dem Muster-Beschlussantrag, den WiE zur Verfügung stellt, wird die Beschlussfassung noch einfacher.

„Ich möchte Ihnen kurz von unserer Eigentümerversammlung heute berichten. Ich hatte die Mitgliedschaft der WEG bei WiE als Beschlussvorschlag eingebracht. Als ich das Angebot von WiE erläutert hatte, waren alle Miteigentümer positiv gestimmt.

Dann sagte der Verwalter, der die Sitzung geleitet hat, in etwa Folgendes: ‚Ich glaube nicht, dass die WEG einen solchen Beschluss fassen kann. Da könnte die WEG ja gleich entscheiden, in welche Kirche wir eintreten.‘ Dies tat er mit einer solchen Vehemenz, dass die anderen Eigentümer sich schließlich mehrheitlich gegen eine Mitgliedschaft bei WIE entschieden haben.

Das einzig Gute war, dass wir im Tagesordnungspunkt davor beschlossen hatten, ab 1. April 2020 einen anderen neuen Verwalter zu bestellen. Schlacht verloren, Krieg gewonnen. Leider kann unsere WEG nun nicht auf das bei WEG-Mitgliedschaft kostenfreie Themenpaket Verwalterwechsel zurückgreifen, aber wir kriegen hoffentlich auch so einen guten Vertrag ausgehandelt.“

Muster-Beschlussantrag nutzen

Eine WEG-Mitgliedschaft bei Wohnen im Eigentum kann Ihre Wohnungseigentümergemeinschaft mit einfacher Mehrheit beschließen. Dabei bevollmächtigen Sie bis zu drei WEG-Mitglieder (oft den Verwaltungsbeirat), die Beratungsangebote und Serviceleistungen von WiE für die WEG in Anspruch zu nehmen. Einen Muster-Beschlussantrag sowie nähere Informationen zur Mitgliedschaft finden Sie hier.

Eine Vereinsmitgliedschaft Ihrer WEG als Verband ist übrigens in mehrfacher Hinsicht günstiger im Vergleich zu einer Einzel-Mitgliedschaft. Weitere Informationen