Wohnen im Eigentum startet Briefaktion an Bundesjustizministerium und Bundestagsabgeordnete

10.08.2023. Das Bundesjustizministerium will die Zulassung reiner Online-Eigentümerversammlungen in Wohnungseigentümergemeinschaften, auch virtuelle Eigentümerversammlung genannt, vereinfachen. Der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE) hat mehrfach auf die Nachteile dieser gesetzlichen Regelung hingewiesen und fordert vom Bundesministerium, den Gesetzentwurf zurückzuziehen. Dazu ruft WiE nun Wohnungseigentümer*innen auf, an einer bundesweiten Aktion mit Protestschreiben teilzunehmen.  

Wie digital muss oder darf eine Eigentümerversammlung sein? Darüber herrscht politischer Dissens. Das Bundesjustizministerium hat einen Referentenentwurf vorgelegt. Danach soll künftig eine ¾-Mehrheit der Wohnungseigentümer*innen in einer Eigentümerversammlung eine ausschließlich virtuelle Versammlung beschließen können, auch wenn die übrigen Eigentümer*innen dagegen sind. WiE befürchtet, dass dadurch ältere, hörgeschädigte, technikferne und bildungsbenachteiligte Eigentümer*innen ausgegrenzt und WEGs gespalten werden können. „Nicht nur der Inhalt des Referentenentwurfes ist dabei ein Aufreger, sondern auch das Vorgehen“, sagt WiE-Vorständin Gabriele Heinrich, „der Entwurf ist eindeutig nur auf Verlangen von Verwalterverbänden und großen Wohnungsgesellschaften verfasst worden“. Der Plan, alle Eigentümer*innen in Richtung Online-Versammlung zu dirigieren, habe weder eine Umfrage noch eine Studie als Grundlage.

Mit Protest auf WEG-Realitäten aufmerksam machen

„Das Ministerium hat keine Übersicht darüber, wie die Situation in den Wohnungseigentümergemeinschaften wirklich ist und hat unsere zahlreichen Hinweise nicht berücksichtigt“, so Heinrich. Daher hat WiE nun eine Aktion mit Protestschreiben initiiert – und fordert Wohnungseigentümer*innen auf, sich an das Bundesjustizministerium und verschiedene Bundestagsabgeordnete zu wenden. Sie sollen dem BMJ und wichtigen Politiker*innen vermitteln, welche Probleme es bereits jetzt mit Eigentümerversammlungen gibt, die durch reine Online-Versammlungen noch verstärkt würden, und wie schwierig es bereits jetzt ist, Eigentümerversammlungen ordnungsgemäß durchzuführen.

Was Wohnungseigentümer*innen selbst dazu sagen

 

WiE/Susanne Lork

„Statt der Förderung der Gemeinschaft der Eigentümer wird hier die Spaltung der Wohnungseigentümergemeinschaften befördert“, schreibt eine Eigentümerin. „Es wird zum Stresstest für WEGs kommen, wenn Verwaltungen oder einzelne Eigentümer die Durchführung reiner Online-Versammlungen fordern, sogar mit Konsequenzen drohen.“ Nicht nur viele ältere Eigentümer*innen, sondern auch jüngere, die sich mit den älteren solidarisieren, sehen in der neuen Regelung eine unnötige Benachteiligung. So fragt ein Eigentümer: „Ich selbst bin im Vertrieb tätig, kenne mich mit Online-Beratung aus und bin technisch versiert. Aber können diese Voraussetzungen von allen Teilnehmern einer Eigentümerversammlung grundsätzlich erwartet oder verlangt werden?“ Zudem machen viele Eigentümer*innen gegenüber WiE deutlich, welche Vorteile Präsenzveranstaltungen im Vergleich zu reinen Online-Versammlungen haben. „Gerade in Eigentümergemeinschaften mit unterschiedlichen Interessen und „schwierigen“ Miteigentümern ist das persönliche Gespräch die einzige Chance zu sinnvollen Kompromissen zu kommen.“

 

Weitere Stimmen von Wohnungseigentümer*innen zu der geplanten Regelung sind hier nachzulesen, umfangreiche Hintergründe zum Thema finden Sie hier.

Die Grafik zum Download finden Sie hier. Sie kann im Zusammenhang mit der Berichterstattung über dieses Pressethema honorarfrei unter dem Copyright von Wohnen im Eigentum e.V.. verwendet werden. Eine Verwendung zu kommerziellen oder Werbe­zwecken ist nicht gestattet.

Veranstaltungshinweis: WiE-Rechtsreferent Michael Nack informiert in einem Webinar am 15. August 2023 über den aktuellen Stand der geplanten Gesetzesreform und klärt darüber auf, welche möglichen Alternativen und Vorgehensweisen sich der WEG bieten. Eine Anmeldung ist hier möglich.