12.07.2019. Vor knapp vier Wochen hat Wohnen im Eigentum ein wichtiges Positionspapier zur Verwalterstellung veröffentlicht. Unter dem Titel "Dienstleister oder Geschäftsführer? Vereinfachung der WEG-Verwaltung muss ohne Stärkung der Verwalter/innen möglich sein!" diskutiert es angesichts der kommenden WEGesetz-Reform die im Raum stehenden Forderungen und stellt die eigenen Reformvorstellungen von WiE für eine Modernisierung der Verwaltung vor. Sehr gespannt waren wir darauf, wie Sie, unsere Mitglieder, auf das Positionspapier reagieren. Denn wir brauchen Ihre Rückendeckung, um die Forderungen gegenüber Politik und Wirtschaft zu vertreten. Insofern freut uns die breite Zustimmung, die Mitglieder mündlich und in zahlreichen Mails an uns geäußert haben. Es gab weit überwiegend positives Feedback, weitergehende Anregungen und konstruktive Verbesserungsvorschläge, nur vereinzelt Kritik. Und so können wir Ihnen versprechen: Wir bleiben am Ball und machen uns weiter für Sie, die Wohnungseigentümer, stark.

 

Einige ausgewählte Stimmen aus den Mails, die uns erreicht haben, und unsere Kommentare dazu:

  • "Für die m.E. sehr ausführliche und sehr gute Ausarbeitung des Positionspapiers zur Verwalterstellung möchte ich Ihnen meinen besten Dank - auch im Namen meiner Beiratskollegen - aussprechen. Wir hoffen nur, dass WiE die aufgezeigten Forderungen im neuen WEGesetz durchsetzen kann. Vor allem, dass der Verwalter als Dienstleister bestimmt wird." Mitglied Hans-Dieter B.
    WiE dazu: Wir werden die Interessen der Wohnungseigentümer gegenüber einer Stärkung der Verwalter vehement in der Politik und gegenüber den Verwalterverbänden vertreten.
  • "Das WIE-Positionspapier finde ich sehr gut, es greift wichtige Punkte auf. Verwaltungen dürfen nicht gegenüber den Eigentümern gestärkt werden. Sie müssen regelgebunden arbeiten, sie müssen kontrolliert und auch zu ordnungsgemäßer Verwaltung angehalten werden können. Damit hapert es häufig doch sehr. Auch Eigentümer müssen sich ihrer Verantwortung gegenüber dem Gemeinschaftseigentum im Klaren sein. (...) Es muß einen Schutz für Minderheiten geben. Es muß eine Möglichkeit geben, einzelne Miteigentümer und auch Verwalter zu regelkonformem Verhalten zu zwingen ohne gleich vor Gericht zu ziehen. Wichtig ist auch, Verwalter auf den Grundsatz der Neutralität zu verpflichten." Mitglied Gisela L.
    WiE dazu: Auch wir sehen wie Sie die Problematik, dass sämtliche Konflikte zwischen den Eigentümern letztendlich vor Gericht geklärt werden müssen als nicht befriedigend an. Deshalb schlagen wir unter anderem eine Klagebefugnis der WEG vor, mit der vom Gericht verbindlich festlegt werden kann, wie die Teilungserklärung oder Gemeinschaftsordnung auszulegen und anzuwenden ist. Oftmals sind diese veraltet oder schwer verständlich. Streitigkeiten dürften damit minimiert werden.
  • "Dieses Positionspapier muss leider als weitgehend dilettantisch eingestuft werden: Es fehlen nach wie vor eine realistische Vorstellung über das Wesen des Phänomens „Wohnungseigentum“ und ein klares Konzept für die Erarbeitung der für einen reibungslosen Betrieb unverzichtbaren gesetzlichen Leitlinien. Das Positionspapier erfüllt damit keinesfalls die Ansprüche an Arbeit eines Fachverbands für Wohnungseigentümer und ist in Inhalt und Form kaum als Grundlage für eine effektive Einflussnahme auf die Reform des WEGesetzes zu nutzen. (...) WiE sollte es daher umgehend im Ganzen zurücknehmen!" Rolf J.
    WiE dazu: Tatsächlich unrealistisch wäre der Ansatz, das WEGesetz neu schreiben zu wollen. Es geht um eine Reform, und die erfordert eine fachliche Auseinandersetzung mit dem Bestehenden sowie eine konzeptionelle Weiterentwicklung. WiE ist als einer der wenigen Verbraucherverbände am Gesetzgebungsverfahren beteiligt und wird scharf, aber konstruktiv argumentieren, um das Mögliche für die Wohnungseigentümer zu erreichen. Utopien helfen hier leider niemandem weiter - damit würden wir nur wieder an Boden verlieren.
  • "Ihr Positionspapier habe ich intensiv gelesen und finde es sehr, sehr gut!! Ich vermute aber, dass bestimmte Lobbygruppen, mit dem negativen Ergebnis einer weiteren Entmachtung der Wohnungseigentümer, weiter Erfolg haben! (...) Zu einer Eigentümerversammlung kommen 90 % der Wohnungseigentümer mit verschlossenen Posteinladungen!" Mitglied Joachim H.
    WiE dazu: Wenn die Einberufungsfristen für die Eigentümerversammlung verlängert und die Unterlagen auch digital zur Verfügung gestellt werden, ist den Eigentümern die Beschäftigung mit den Themen der Eigentümerversammlung frühzeitiger möglich. Dies stärkt die Mitbestimmungsrechte und führt hoffentlich auch zu mehr Beteiligung.
  • "Die Gefahr der 'Entmachtung' der eigentlich primär maßgeblichen Interessen der Wohnungseigentümer mit den Folgen zunehmender Unruhe und Unverständnis in Eigentümergemeinschaften, sehe ich als gegeben. Für den Fall einer befürchteten eingeschränkten Entmündigung des Wohnungseigentümers bleibt mir ja immerhin die Möglichkeit der Veräußerung meines Wohnungseigentums. (...) Für das Eintreten und die Wahrung der Interessen der Wohnungseigentümer heute meinen herzlichen Dank. Viel Erfolg." Mitglied Uwe W.
    WiE dazu: Vielen Dank für die Unterstützung unserer Forderungen, dies ist uns sehr wichtig. Weniger drastische Möglichkeiten, als Ihr Wohnungseigentum zu verkaufen, stehen Ihnen natürlich weiterhin offen. Sie könnten Ihre Miteigentümer überzeugen, zu einer kompetenten und kooperativen Verwaltung zu wechseln - und dann schon im Verwaltervertrag Kontrollrechte vereinbaren. WiE wird Sie bei solchen Gestaltungen jetzt und später unterstützen.
  • "Das Gesetz ist zu schwierig für heterogene Eigentümer, und es wird immer differenzierter. Das überblickt kein Mensch mehr, und alles wird immer konfuser, letztendlich gibt es dann „Treu und Glauben“. Die Richter sind zu „Konsens“ verpflichtet¸ damit gewinnt immer der Aggressor. Es müsste so etwa geben wie die '10 Gebote'. Vereinfachung." Ursula T.
    WiE dazu: Wie Sie sind wir der Ansicht, dass das WEGesetz zu kompliziert ist und vereinfacht werden müsste. Die Vereinfachung in der Anwendung ist eine unserer wesentlichen Forderungen im Rahmen der WEGesetz- Reform.
     
  • "Ich schlage vor, dass Sie einmal ein 14-tägiges Praktikum bei einer Hausverwaltung absolvieren. Dann könnten Sie die Interessen der Eigentümer besser vertreten als einfach ein Positionspapier zu verfassen, das die Interessen von allen Parteien, Eigentümern, Mietern und Verwaltern, nicht „unter einen Hut“ bekommt. Einige Ihrer Forderungen sind ok, andere fehlen. Es ist jetzt müßig, auf alles einzugehen. Allein Ihre Forderung nach Verlängerung der Einladungsfristen mit den ganzen Vorlaufzeiten ist nicht nachvollziehbar – und schon gar nicht machbar. (...) Hören Sie auf, Stimmung zu machen. Fordern Sie stattdessen bundesweit einheitliche Richtlinien für Buchhaltung und Abrechnungen. Wenn man sieht, was sich da alles tummelt, graut einem. (...)" WiE-Mitglied Ingo H. (auch Verwalter)
    WiE dazu: Da WiE Interessenvertreter der Wohnungseigentümer ist, ist es nicht unsere Aufgabe, die Interessen aller Parteien „unter einen Hut“ zu bekommen, sondern die Interessen der Wohnungseigentümer in die Reformdiskussion einzubringen. Auch geht es WiE nicht darum, „Stimmung gegen die Verwaltungen“ zu machen, sondern zum einen die verschiedenen Organstellungen nach dem derzeitigen WEGesetz den Wohnungseigentümern vorzustellen und zum anderen uns mit den aktuellen Forderungen der Verwalterverbände, anderer Verbände und verschiedener Rechtsexperten auseinandersetzen. In diesem Papier haben wir auch nicht alle Forderungen von WiE zur Reform des WEGesetzes aufgenommen, sondern nur die, welche die Stellung der Verwalter gemäß Gesetz berühren. Forderungen zur Konkretisierung, Optimierung und Vereinheitlichung von Jahresabrechnungen sind in anderen Positionspapieren zu finden. Der Vorschlag, mal ein Praktikum bei einer Verwaltung zu machen, halten wir für eine gute Idee. Aus dem Verwaltungsalltag zu berichten, ist sicherlich auch für viele Wohnungseigentümer interessant.

 

Zum WiE-Positionspapier zur Verwalterstellung
"Dienstleister oder Geschäftsführer? Vereinfachung der WEG-Verwaltung muss ohne Stärkung der Verwalter/innen möglich sein!"

 

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