18.03.2021. Nach dem Brand eines Autos in einer städtischen Tiefgarage hat die Stadt Kulmbach ein Parkverbot für E-Autos und Hybridautos in dieser Garage verhängt. Das sorgt für Diskussionen. Die Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren im Deutschen Städtetag und des deutschen Feuerwehrverbandes sowie der ADAC sehen keine erhöhte Brandgefahr durch in Tiefgaragen abgestellte Elektrofahrzeuge. Allerdings lassen sich Brände von E-Autos offenbar schwieriger löschen. WiE: Wichtigste Vorsorge sind eine fachgerechte Installation der Wallbox – und die Einbeziehung in die Gebäudeversicherung!

„Aufgrund der aktuellen Berichterstattung in den verschiedensten Medien erscheint es wichtig zu betonen, dass auch Elektrofahrzeuge von den Einsatzkräften der Feuerwehr gelöscht werden können“, erklärt Diplom-Ingenieur Peter Bachmeier, Leitender Branddirektor und Vorsitzender des Fachausschusses Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz der deutschen Feuerwehren in einer Pressemitteilung. Dies gestalte sich unter Umständen etwas schwieriger als die Brandbekämpfung von herkömmlich angetriebenen Fahrzeugen, so Bachmeier, „jedoch nicht komplexer oder gefahrbringender als etwa ein Brand eines gasbetriebenen Kfz“.

Die Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren im Deutschen Städtetag und des deutschen Feuerwehrverbandes informiert, dass „durch die vom Gesetzgeber formulierten baurechtlichen Mindestanforderungen im Brandfall ausreichend sichere Garagen definiert worden“ seien. Die Entwicklung bei neuen Antriebstechniken werde von den Feuerwehren intensiv beobachtet. „Die bisher bekannten Brandereignisse lassen nicht erkennen, dass sich das Risiko im Vergleich zu den ohnehin schon vorhandenen Gefahren erheblich erhöht“, heißt es weiter. Lesen Sie hier die „Risiko-Einschätzung Lithium-Ionen Speichermedien“ der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren und des Deutschen Feuerwehrverbandes.

Auch der ADAC verweist darauf, es gebe „keinerlei Hinweise darauf, dass Elektroautos mit oder ohne Unfalleinwirkung eher zum Brennen neigen als Autos mit Verbrennungsmotor.“ Unbegründet seien auch Bedenken hinsichtlich besonderer Risiken beim Laden eines Elektroautos in einer Tiefgarage, „sofern die Elektroinstallation der Ladepunkte fachmännisch installiert und gewartet wurde“. Fragen und Antworten zur Sicherheit von E-Autos finden Sie beim ADAC.

Allerdings kann das Löschen von brennenden E-Autos schwieriger sein als von Autos mit Verbrennungsmotor, wie ein Brandschutzexperte im Interview mit dem Deutschlandfunk informiert.

Hinweise von WiE:

  • Vom Laden eines E-Autos über eine gewöhnliche Haushaltssteckdose ist abzuraten, denn diese Dosen sind nicht auf die Belastung ausgelegt. Bei mehrstündigen Ladevorgängen besteht die Gefahr eines Kabelbrands, insbesondere bei älteren Immobilien. Eine fest installierte Ladestation (oft: Wallbox) bietet Ihnen hingegen den Vorteil, dass Sie Ihr E-Auto schneller und sicherer laden können. Wallboxen werden fest an einer Wand installiert. Als Wohnungseigentümer*in haben Sie seit 01.12.2020 einen gesetzlichen Anspruch auf das Einrichten einer Ladestation – allerdings muss die Eigentümergemeinschaft darüber beschließen. Was Sie dabei beachten müssen und wie Sie am besten vorgehen, lesen Sie in unserem Infoblatt für Mitglieder (erst einloggen, dann hier klicken).
  • Die Installation einer Wallbox darf nur durch einen qualifizierten Elektroinstallateur erfolgen. Legen Sie also keinesfalls selbst Hand an! Holen Sie auf jeden Fall mehrere Angebote ein.
  • Wenn Sie als Wohnungseigentümer*in eine Wallbox (feste Ladestation) für Ihr E-Auto installieren lassen möchten, muss die Verwalter*in die Wallbox der Wohn- und Gebäudeversicherung (Anzeigepflicht) melden und klären, ob Schäden an der Box von der Versicherung abgedeckt sind oder diese erweitert werden muss.
  • Zum Thema „E-Mobilität für Wohnungseigentümer*innen“ bietet Wohnen im Eigentum voraussichtlich Ende April/Anfang Mai einen Online-Vortrag an. Werfen Sie hierzu einen Blick in unseren Veranstaltungskalender, der laufend aktualisiert wird.