Gartenfläche und Stellplätze können Sondereigentum werden

14.05.2024. Nach dem neuen Wohnungseigentumsgesetz dürfen in Eigentumswohnungsanlagen jetzt auch außerhalb der Gebäude liegende Teile des Grundstücks zu Sondereigentum erklärt werden, also Terrassen, Gartenflächen oder Stellplätze. Vor der WEGesetz-Reform konnte Sondereigentum nur an Räumen innerhalb eines Gebäudes entstehen. Lesen Sie Näheres hierzu.

Ebenerdige Terrassen oder Gartenflächen können jetzt zusammen mit einer Wohnung ins persönliche Eigentum fallen. Stellplätze können sogar solo gekauft und weiterverkauft werden – egal ob es sich um Flächen unter freiem Himmel, Carports, Einzelgaragen oder Plätze in Sammelgaragen handelt.

Voraussetzungen für die Erklärung von Freiflächen zum Sondereigentum

Während Stellplätze im Freien also auch isoliert Sondereigentum werden können, ist das bei anderen Flächen (z.B. Teile des Gartens) nur dann möglich, wenn diese Freifläche mit einem anderen Sondereigentum verbunden wird. Außerdem muss das Sondereigentum, mit dem die Freifläche verbunden wird, wirtschaftlich die „Hauptsache“ sein. Es könnte zum Beispiel eine größere Gartenfläche nicht mit dem Sondereigentum an einer Garage verbunden werden, wenn die Gartenfläche einen höheren Wert als die Garage hätte. Bei der Verbindung der Gartenfläche mit einer Wohnung sähe es anders aus, da in diesem Fall der Wert der Wohnung wohl deutlich überwiegen dürfte.

Allstimmige Vereinbarung notwendig

Für die "Umwandlung" der entsprechenden Fläche ins Sondereigentum ist allerdings zunächst eine allstimmige Vereinbarung der Wohnungseigentümer*innen nötig – es müssen also alle Miteigentümer*innen zustimmen – und dann eine Änderung der Teilungserklärung. „In der Praxis wird das aufgrund dieser hohen Hürde wohl eher selten umgesetzt werden“, sagt WiE-Rechtsreferent Michael Nack. Er geht davon aus, dass die neue Möglichkeit wohl vor allem bei Neubau-Eigentumswohnungen zum Einsatz kommen wird.

Ihre WEG möchte eine Fläche, an der eine Miteigentümer*in ein Sondernutzungsrecht hat, in Sondereigentum umwandeln? Sie möchten Ihren Stellplatz verkaufen? Was Sie alles beachten müssen und wie Sie am besten vorgehen - lassen Sie sich hierzu im Rahmen unserer kostenlosen telefonischen Rechtsauskünfte für Mitglieder beraten.