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09.08.2019. Mit neuen Sonderabschreibungen, die sowohl gewerbliche als auch private Bauherren in Anspruch nehmen können, soll der Neubau von Mietwohnungen angekurbelt werden. Die Steuererleichterungen gelten auch für neu entstehenden Wohnraum in Bestandgebäuden, also zum Beispiel für einen Dachausbau. Die wichtigsten Informationen hierzu hat WiE für Sie zusammengestellt.

Mit dem neuen § 7b EstG haben Bauherren die Möglichkeit, vier Jahre lang jeweils 5 Prozent der Anschaffungs- und Herstellungskosten einer neuen Mietwohnung steuerlich geltend zu machen – zusätzlich zu der bereits geltenden linearen Sonderabschreibung von 2 Prozent. Damit können in den ersten vier Jahren insgesamt 28 Prozent der Anschaffungs- und Herstellungskosten einer neuen Mietwohnung steuerlich abgeschrieben werden. Die Bemessungsgrundlage für die Sonderabschreibungen wird dabei auf 2.000 Euro pro Quadratmeter der Wohnfläche begrenzt (Deckelung).

Voraussetzungen:

  • Die Anschaffungs- und Herstellungskosten für eine Wohnung dürfen 3.000 Euro pro Quadratmeter nicht übersteigen (die Grundstückskosten sind darin nicht enthalten). Damit will die Politik vermeiden, dass der Bau von Luxuswohnungen gefördert wird.
  • Die Wohnung muss im Jahre der Anschaffung/Herstellung und in den folgenden neun Jahren vermietet werden. Wird dieser Auflage nicht entsprochen, muss die Förderung wieder zurückgezahlt werden.
  • Gefördert werden Baumaßnahmen, für die ein Bauantrag im Zeitraum vom 1. September 2018 bis 31. Dezember 2021 gestellt wurde bzw. wird.

Aufgepasst: Möchten Sie bzw. Ihre WEG die neuen Abschreibungen in Anspruch nehmen, sollten Sie vor dem Erwerb bzw. Bau einer Wohnung berücksichtigen, dass Sie etwaige Maklergebühren sowie die Gebühren für Notar und Grundbucheintrag sowie die Grunderwerbsteuer bei den oben erwähnten 3.000 Euro pro Quadratmeter mit einrechnen müssen. Lassen Sie sich jedenfalls vor dem Projekt steuerlich beraten!

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