29.09.2021. WiE-Mitglied Peter K. stellte nach dem Kauf seiner Wohnung fest, dass im Vertrag mit der Wohngebäudeversicherung Angaben zum Gebäude falsch sind. Lesen Sie hier seinen Erfahrungsbericht, ergänzt um wichtige Hinweise zum Thema Versicherungsschutz.

„Nachdem meine Frau und ich den Kaufvertrag unterschrieben hatten, teilte uns im Jahr darauf ein Heizungsbauer mit, dass in der Wohnungseigentumsanlage in der Vergangenheit bereits mehrere Versicherungsfälle aufgetreten seien. Unser Haus hatte wohl viele Schwachstellen, die schon vor
meiner Zeit aufgetreten waren.

Daraufhin fragte ich beim zuständigen Versicherungsmakler nach und erfuhr, dass in der WEG in der Vergangenheit schon mehrere Versicherungsgesellschaften aktiv waren.

Misstrauisch geworden, prüfte ich daraufhin unsere Kaufunterlagen. Beim Kauf unserer Wohnung hatten wir lediglich drei Seiten des Vertrags der Wohngebäudeversicherung erhalten, wie ich da feststellen musste. Ich bemerkte, dass die Details über den Versicherungsumfang und die Einstufung des Gebäudes fehlten. Weder das Baujahr unserer Wohnungseigentumsanlage noch die Bauartklasse waren angegeben – das sind u.a. die Kriterien, aufgrund derer die Versicherungen Gebäude einstufen.

Daher forderte ich bei der Versicherung dann den kompletten Vertrag an, nachdem mich die Verwaltung immer wieder vertröstet hatte.

Was ich las, konnte ich nicht glauben. Im Vertrag steht: Baujahr: 1996. Bauartklasse: Massive Bauweise.

Diese Angaben sind falsch. Denn unser Hausaufbau besteht zum großen Teil aus Holz, der untere Teil ist ein massiver Bungalow, der 1974 gebaut wurde.

Bei einer Mischbauweise (z.B. Mauerwerk und Holz) mit einem Holzanteil von mehr als 25 Prozent wird die Versicherungsprämie in der Regel sehr hoch angesetzt. Doch das ist bei uns nicht der Fall. Wie ich feststellte, sind wir unterversichert. Das könnte unter Umständen zu einem großen Problem werden, wenn es mal zu einem größeren Schaden kommen sollte.

Daher habe ich bei einer anderen Versicherung ein Angebot mit den richtigen Daten – also korrektem Baujahr und richtiger Bauartklasse – eingeholt. Die Versicherungsprämie wäre laut dem Angebot mehr als dreimal so hoch als die jetzige.

Das ganze Thema scheint in unserer WEG eine Art Tabu-Thema zu sein. Auf meine Nachfrage hin hat die Verwaltung die niedrige Versicherungsprämie mit den guten Konditionen, die sie als großes Unternehmen bekommt, begründet. Der Verwaltung ist bisher nicht bekannt, dass ich mir mittlerweile den gesamten Versicherungsvertrag mit den falsch angegebenen Daten besorgt und mir ein anderes Angebot eingeholt habe.

Unser Beiratsvorsitzende ist eng mit der Verwaltung verbunden, beide haben eine Überprüfung der Versicherung abgelehnt. Jede berechtigte Kritik von mir wird von beiden Seiten abgeschmettert.“

Hinweise von WiE:

  • Lassen Sie sich als Käufer*in einer Wohnung vor dem Vertragsabschluss die kompletten Versicherungsunterlagen der WEG geben und prüfen Sie diese. Sollten Angaben fehlen, fragen Sie bei der Verkäufer*in der Wohnung nach.
  • In der Regel verlassen sich Versicherungen auf die Angaben, die der jeweilige Vertragspartner, in diesem Fall also die WEG (vertreten durch die Verwalter*in) macht. Eine Begehung und Besichtigung des Gebäudes wird meist nicht vorgenommen. Die WEG haftet für die Richtigkeit der Angaben. Kommt es zu einem Schaden und es stellt sich heraus, dass wesentliche Merkmale des Gebäudes vor dem Vertragsabschluss falsch bzw. nicht korrekt angegeben wurden, riskiert Ihre WEG den Versicherungsschutz - das heißt, im Zweifel muss die Versicherung dann gar keine Leistung erbringen. Vor dem Hintergrund ist es äußerst wichtig, dass die Angaben in Versicherungsverträgen korrekt sind. Sorgen Sie dafür, dass die Verwalter*in Ihren Versicherungsschutz regelmäßig überprüft.
  • Sind Angaben in einem Versicherungsvertrag falsch und sind Ihrer WEG dadurch finanzielle Nachteile im Schadensfall entstanden, kann unter Umständen die Verwalter*in auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden. Lassen Sie sich hierzu auf jeden Fall von einem Experten beraten, als WiEMitglied gerne im Rahmen unserer kostenfreien telefonischen Rechtsauskünfte.