13.03.2024. Was genau ist ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) und wie wird er vom Bund gefördert? Im Folgenden hat WiE die wichtigsten Informationen zusammengestellt. Lesen Sie auch, was bei einer „energetischen Fachplanung und Baubegleitung“ passiert und wann diese verpflichtend ist, um Fördermittel für energetische Sanierungsmaßnahmen zu erhalten.

Der iSFP

Ein Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) wird von einem Energieeffizienzexperten (auch Energieberater genannt) erstellt und ist 15 Jahre lang gültig. Hierfür besichtigt und begeht dieser das Gebäude und führt umfangreiche Berechnung mithilfe einer Software durch. Der Bericht (der in der Regel rund 50 Seiten umfasst) ermittelt zum einen den energetischen Ist-Zustand des Gebäudes und zeigt zum anderen auf, welche energetischen Maßnahmen in welcher Reihenfolge Schritt für Schritt sinnvoll sind (Fahrplan) und welche energetischen Einsparungen sich dadurch erreichen lassen. Alternativ kann das Ziel auch eine Gesamtsanierung in einem Zug sein, sodass ein Effizienzhausniveau erreicht wird (systemische Sanierung).

Der iSFP umfasst auch grobe Kostenschätzungen der vorgeschlagenen Sanierungsmaßnahmen. Am Ende erhalten Sie als Eigentümer*in bzw. Ihre WEG zwei Dokumente: den Sanierungsfahrplan sowie eine „Umsetzungshilfe für die Maßnahmen“. Wenn ein iSFP vorliegt, können Sie bzw. Ihre WEG für verschiedene energetische Einzelsanierungsmaßnahmen, zum Beispiel Fenstertausch, eine zusätzliche staatliche Förderung (iSFP-Bonus), erhalten.

Kosten und Förderung

Die Kosten für die Erstellung eines iSFP sind nicht gesetzlich festgelegt und können, abhängig von der Gebäudearchitektur und der Heizungsart, variieren. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert im Rahmen der „Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude“ 80 Prozent des Energieberaterhonorars - bei Mehrfamilienhäusern ab 3 Wohneinheiten bis zu einer Höhe von 2125 Euro, bei Ein- und Zweifamilienhäusern bis zu 1625 Euro. Wenn der Energieberater außerdem die Beratungsergebnisse in der Eigentümerversammlung erläutern soll, übernimmt der Bund einmalig 500 Euro hierfür. Zur Einschätzung: Für die Erstellung eines iSFP für ein Mehrfamilienhaus aus den 1980er Jahren dürften in den meisten Fällen nicht mehr als 2125 Euro anfallen, so Diplom-Ingenieur und Energieberater Günter Urban, sodass die WEG dann – abzüglich der Förderung – nur noch 425 Euro bezahlen muss.

Voraussetzungen für die Förderung des iSFP: Das Gebäude muss mindestens 10 Jahre alt sein. Außerdem muss der Energieberater in der „Energieeffizienz-Expertenliste“ (www.energie-effizienz-experten.de) der Deutschen Energie-Agentur gelistet sein, in der Rubrik „Wohngebäude“. Nähere Infos zur Förderung lesen Sie beim BAFA.

WiE

Energetische Fachplanung und Baubegleitung

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert neben dem individuellen Sanierungsfahrplan auch „energetische Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen“, und zwar 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben (diese sind gedeckelt, nähere Informationen finden Sie auf der Webseite der BAFA). Diese Leistung müssen Sie in Anspruch nehmen, wenn Sie eine Förderung von bestimmten Energieeffizienz-Einzelmaßnahmen (z.B. Fenstertausch, Dämmung der Außenfassade etc.) im Rahmen der „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen“ erhalten möchten. Für welche Einzelmaßnahmen dies verpflichtend ist, können Sie hier nachlesen. Dies ändert sich allerdings immer wieder. Daher sollten Sie sich vorab gründlich informieren.

Was genau ist unter „energetischer Fachplanung und Baubegleitung“ zu verstehen? Der Energieeffizienzexperte überprüft vor der Auftragsvergabe durch den Eigentümer*in bzw. die WEG an das Handwerksunternehmen, ob die energetischen Voraussetzungen im Angebot – um die Förderung zu erhalten – erfüllt sind. In dieser Phase passierten nämlich häufig Fehler, sagt Diplom-Ingenieur und Energieeffizienz-Experte Günter Urban. Während der Durchführung der Maßnahme leistet der Energieberater eine energetische Fachberatung vor Ort und schließlich überprüft er am Ende die Rechnung auf Förderfähigkeit.