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Anzahl der WEG-Gerichtsverfahren um 38% gestiegen / Im Deutschen Bundestag erste Beratung des VSBG / Ergänzungen im VSBG erforderlich

10.06.2015. Am Donnerstag, den 11.6.15, findet im Deutschen Bundestag die erste Beratung zum Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (das Verbraucher-Streitbeilegungsgesetz – VSBG) statt. Das Gesetz soll Verbrauchern die Möglichkeit eröffnen, unkomplizierte Konflikte mit Unternehmen künftig ohne teure Gerichtsverfahren kostenlos und einvernehmlich beizulegen. Wohnen im Eigentum e.V. (WiE) sieht noch Regelungsbedarf, um die Wohnungseigentümer angemessen zu berücksichtigen.

Gerade für die Besitzer von 9 Mio. Eigentumswohnungen (in der Regel kleines Immobilieneigentum) eröffnet sich mit diesem Gesetz erstmals die Möglichkeit, Konflikte mit Unternehmen durch Schlichtung zu klären. Damit könnte die Zahl kostenintensiver Gerichtsverfahren in Wohnungseigentumssachen erheblich reduziert werden – allein die WEG-Verfahren vor den Amtsgerichten sind von 20.402 im Jahr 2008 auf 28.131 im Jahr 2012, also um 38%, gestiegen. „Genug geklagt! Diese hohen Zahlen lassen sich mit Hilfe der Verbraucher-Streitbeilegung deutlich reduzieren“, prognostiziert Gabriele Heinrich, Geschäftsführerin des Verbraucherschutzverbands Wohnen im Eigentum e.V. und ergänzt: „Voraussetzung ist allerdings, dass Regelungslücken im VSBG-Entwurf geschlossen werden.“

Das Problem: Im Gesetzentwurf wird davon ausgegangen, dass Konflikte aus einem Verbrauchervertrag stets einen Verbraucher und ein Unternehmen betreffen. Das ist im Bereich des Wohnungseigentums zu kurz gegriffen. Verbraucher sind hier sowohl die einzelnen Wohnungseigentümer als auch die Wohnungseigentumsgemeinschaft (WEG). Verbraucherverträge mit Verwaltungen und anderen Unternehmen schließt regelmäßig die WEG ab, wenngleich die einzelnen Eigentümer daraus verpflichtet und finanziell belastet werden. Gemäß dem vorliegenden Gesetzentwurf würde die Schlichtung nur bei manchen Konflikten aus solchen Verträgen greifen (§ 21 Abs. 4 WEGesetz), bei anderen jedoch aus formalen Gründen nicht. Damit alle Wohnungseigentümer das neue Verbraucherrecht in vollem Umfang nutzen können, fordert Wohnen im Eigentum Ergänzungen im VSBG wie z.B.

  • die ausdrückliche Zulassung, dass einzelne Wohnungseigentümer bei allen sie betreffenden Konflikten aus Verbraucherverträgen eine Schlichtung beantragen können,

  • eine Änderung im Wohnungseigentumsgesetz, damit der Klageweg offen bleibt (Unterbrechung der Beschluss-Anfechtungs- und Begründungsfrist gemäß § 46 Abs. 1 Satz 2 WEGesetz mit Beantragung eines Streitbeilegungsverfahrens) sowie

  • innerhalb der Universalschlichtungsstellen Fachkompetenz für Wohnungseigentumsstreitigkeiten vorzusehen. Alternativ ist der Aufbau privater, verbandlich organisierter Schlichtungsstellen zu fördern.

„Ein angemessenes Schlichtungsangebot wird allen helfen – den Wohnungseigentümern, der Gemeinschaft, den Verwaltungen, weiteren Unternehmen sowie dem Staat – durch Entlastung der Gerichte“, versichert Heinrich.

Unterschriftenaktion „Genug geklagt“ gestartet
Um das Interesse der Wohnungseigentümer an einer alternativen Streitbeilegung zu belegen, hat WiE eine Unterschriftenaktion unter dem Leitsatz „Genug geklagt!“ gestartet. Unterschriftenlisten können heruntergeladen werden von www.wohnen-im-eigentum.de