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21.07.2015. Bundestag und Bundesrat haben das neue Verbraucher-Streitbeilegungsgesetz (VSBG) vor der Sommerpause nicht mehr verabschiedet. Die entsprechende EU-Richtlinie sollte zwar bis 9. Juli 2015 in deutsches Recht gegossen werden. Doch der Gesetzgeber braucht mehr Zeit für eine praktikable Regelung, um die für Verbraucher weitgehend kostenfreie Schlichtung von Konflikten mit Unternehmen einzuführen.

  • Der Bundesrat hat in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause am 10. Juli Bedenken gegen die Finanzierung der allgemeinen Schlichtungsstellen durch die Bundesländer angemeldet.
  • Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Bundestags hat für den 30. September eine öffentliche Anhörung zum Gesetzentwurf angesetzt, um offene Fragen zu klären und Baustellen zu beseitigen.

Damit haben auch wir mehr Zeit für die Unterschriftensammlung. Zuerst ein

Danke für mehr als 1.000 Unterschriften!

Herzlich möchten wir uns bei all unseren Mitgliedern und Interessenten bedanken, die sich aktiv an der Unterschriften-Aktion „Genug Geklagt“ beteiligt, selbst unterschrieben und Unterschriften für uns gesammelt haben.

Bitte unterstützen Sie die Aktion weiterhin – bis zum 30. September 2015

Durch unsere intensive Lobbyarbeit und diese Aktion haben wir erreicht, dass viele Politiker auf die Besonderheiten im Wohnungseigentum und auf die rechtlichen Hemmnisse bei der Lösungssuche in Konfliktfällen aufmerksam geworden sind. Das allein ist schon den Aufwand wert. Dazu hat WiE mehrere Stellungnahmen verfasst, Briefe an Minister, an Staatssekretäre, an die Sprecher der Parteien in den Ausschüssen und an die Berichterstatter geschrieben, sich also an den Bundestag und den Bundesrat gewandt - um auf die Problematik und den großen Bedarf an alternativen Streitbeilegungsverfahren für Streitigkeiten zwischen Wohnungseigentümern und Unternehmen hinzuweisen. WiE hat Pressemitteilungen herausgegeben und zur Unterschriftenaktion aufgerufen. Im Handelsblatt, im Deutschlandfunk und in der Süddeutschen Zeitung wurde über unsere Forderungen berichtet , um nur drei Medien zu nennen.

Mit Ihrer Unterschrift

  • verstärken und bekräftigen Sie unsere Forderungen,
  • belegen Sie, dass es spezielle gesetzliche Umsetzungs- und Verfahrensregelungen geben muss, um den Besonderheiten im Wohnungseigentum gerecht zu werden.
  • zeigen Sie, dass die Wohnungseigentümer gewillt sind, alternative Streitbeilegungsverfahren nach dem VSBG zu nutzen, unabhängig davon, ob es Sonderregelungen für Wohnungseigentümer geben wird oder nicht
  • weisen Sie die Politik auf den Reformbedarf im Wohnungseigentum und beim Wohnungseigentumsgesetz hin.
  • Stärken Sie unsere Lobbyarbeit.

Deshalb unser Appell: Unterschreiben Sie und/ oder sammeln Sie Unterschriften in Ihrer WEG.

Gemeinsam können wir mehr erreichen!
Diese Aktion haben wir jetzt bis zum 30. September 2015 verlängert, dem Tag der öffentlichen Anhörung zum VSBG.

 

Gerne noch einmal: Wo liegt das Problem?

Bereits seit Monaten macht Wohnen im Eigentum e.V. (WiE) als Verbraucherschutzverband darauf aufmerksam, dass der Gesetzgeber die Besitzer von 9 Millionen Eigentumswohnungen zu wenig im Blick hat. Mit Hilfe einer Streitschlichtung ließe sich die Zahl von jährlich rund 30.000 kostenintensiven Gerichtsverfahren in Wohnungseigentumssachen um schätzungsweise 30 % reduzieren. Doch bleibt das VSBG wie es ist, wird dieses Ziel verfehlt.

Nach dem VSBG-Gesetzentwurf würde die Schlichtung bei manchen Konflikten zwischen Wohnungseigentümern und Unternehmen angerufen werden können, bei anderen jedoch aus formalen Gründen nicht. Denn im VSBG-Entwurf wird davon ausgegangen, dass Konflikte aus einem Verbrauchervertrag stets einen Verbraucher und ein Unternehmen betreffen. Das ist im Bereich des Wohnungseigentums zu kurz gegriffen. Verbraucher sind sowohl die einzelnen Wohnungseigentümer als auch die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG). Verbraucherverträge mit Verwaltungen und anderen Unternehmen schließt regelmäßig die WEG, wenngleich die einzelnen Eigentümer daraus verpflichtet und finanziell belastet werden.

WiE fordert, dass Wohnungseigentümer die Schlichtung in allen Streitigkeiten mit Unternehmen nutzen können sollen.

Unsere Forderungen

Die Wohnungseigentümer können im VSBG nicht unberücksichtigt bleiben, nur weil das Wohnungseigentumsrecht kompliziert und einfache Lösungen schwer zu finden sind. Die Wohnungseigentümer müssen – aus Sicht von WiE - Berücksichtigung finden. „Die Wohnungseigentümer werden so oder so zu den Schlichtungsstellen kommen", weiß Gabriele Heinrich, Geschäftsführerin von WiE. „Also sollte man das VSBG von Anfang an so verfassen, dass es für alle Streitigkeiten zwischen ihnen und Unternehmen gilt.“

Daher fordert WiE weiterhin Ergänzungen im VSBG:

  • eine Änderung im Wohnungseigentumsgesetz, damit der Klageweg auch dann offen bleibt, wenn eine Schlichtung vorgeschaltet wird, sowie
  • Fachkompetenz für Wohnungseigentumsstreitigkeiten in den Universalschlichtungsstellen oder die Förderung einer privaten, verbandlich organisierter Fachschlichtungsstelle, wie es sie etwa schon im Versicherungs- und Bankwesen gibt.

Weitere Informationen zum VSBG, zur WiE-Stellungnahme und der Aktion „Genug geklagt!“ sind nachzulesen unter www.wohnen-im-eigentum.de. Dort stehen auch Listen zum Download bereit, um die Aktion der Verbraucherschützer mit weiteren Unterschriften zu unterstützen.