20.12.12  Auch wenn ein älterer oder behinderter Miteigentümer zur sicheren Fortbewegung im Haus zusätzliche Handläufe benötigt, muss die Eigentümergemeinschaft diese nicht auf ihre Kosten einbauen, hat das Landgericht Köln in einem Urteil entschieden, auf das der Verbraucherschutzverein wohnen im eigentum e.V. hinweist. Anders kann die Rechtslage sein, wenn die Landesbaugesetze Handläufe vorschreiben, doch das war hier nicht der Fall. Allerdings muss die Eigentümergemeinschaft es dulden, wenn ein Miteigentümer nachweislich auf die Handläufe angewiesen ist und diese auf eigene Kosten fachgerecht einbauen lässt (29 S 246/10).