05.04.2012 Auch kleine Änderungen am Baubestand können eine Baugenehmigung erfordern. So hat es das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen im Fall einer Garage entschieden, deren Flachdach durch ein schlichtes Geländer zu einer Dachterrasse aufgewertet wurde (5 K 5517/09). Nachbarn hatten sich über diese Nutzung beschwert, die Baubehörde nahm die Sache in Augenschein. Sie verbot die weitere Nutzung als Dachterrasse und ordnete die Beseitigung des Geländers an.
Dagegen klagte der Eigentümer, ohne Erfolg. Das Verwaltungsgericht sagte, die Dachterrasse sei – anders als eine ebenerdige Terrasse – keine unbedeutende bauliche Anlage. Folge: Sie braucht eine Baugenehmigung. Eine Genehmigung war aber aus rechtlichen Gründen nicht möglich. Das Geländer musste entfernt, das Garagendach durfte nicht mehr als Terrasse genutzt werden.