Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage zu „60 Jahre Wohnungseigentum“ von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 

 

26.07.2011

 

Die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN zu  „60 Jahre Wohnungseigentum“ (Drucksache 17/6288) lautet zusammengefasst: Wenig Daten und Fakten, weitgehend keine konkreten Antworten, kein Informationsbedarf. Eine Notwendigkeit zum politischen Handeln wird nicht gesehen. 

Die Kleine Anfrage umfasst 25 Fragen zu verschiedenen Themen. Die wichtigsten Fragen betrafen Anforderungen an die Verwalterqualifikation, die Förderung der energetischen Modernisierung in Eigentümergemeinschaften und gesetzliche Vorgaben zur Höhe der Instandhaltungsrücklage. Doch die Bundesregierung sieht keinen Anlass für eine Regulierung der gewerblich tätigen Immobilienverwalter. (Hier die Position von wohnen im eigentum). 
In Bezug auf die Bemessung der Instandhaltungsrücklage erklärt die Bundesregierung, dass hierfür eine Vielzahl von Faktoren erforderlich sind, so dass der Gesetzgeber keine pauschalisierte Berechnungsmethode vorgeben kann. Im Hinblick auf die Förderung von energetischen Sanierungen in WEGs ist die Information interessant, dass Wohnungseigentümer und -gemeinschaften 2009 lediglich 5% der Zusagen für KfW-Fördermittel erhielten. Zum Vergleich: Ca. 16% aller Wohnungen in Deutschland sind Eigentumswohnungen. 
Im Übrigen werden viele Fragen (u.a. zur Problematik von 2er WEGs) mit dem Standardsatz beantwortet: „Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse vor.“ 
Die Drucksache 17/6288 kann von www.bundestag.de - Dokumente - Drucksachen heruntergeladen werden.