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Wohnungseigentümergemeinschaften müssen für die Weiterleitung von TV- und Radiosignalen Lizenzgebühren bezahlen. Das hat sich vielleicht noch nicht herumgesprochen, der Grund: Bislang hat sich die VG Media, eines der für die Einziehung der Lizenzgebühren zuständigen Unternehmen, vor allem auf Großverteiler wie Hotels, Krankenhäuser oder Wohnungsunternehmen konzentriert. Jetzt soll das Gebührenpotenzial der Mehrfamilienhäuser erschlossen werden. Die Gebühren werden für die Privatsender kassiert, fallen also zusätzlich zu den Zahlungen an die GEZ für die öffentlich-rechtlichen Sender an. Allerdings ist die VG Media nicht mehr für alle Privaten zuständig, denn zum 1. Januar 2012 hat die RTL-Group die Verwertung ihrer Rechte in die eigenen Hände genommen. Nach ihrer Auskunft wird derzeit intern geklärt, wie sie diese Frage behandeln will.
Was ist zu tun?
In Wohnungseigentumsanlagen ist die Eigentümergemeinschaft für die Zahlung verantwortlich, bei Nichtzahlung drohen Nachforderungen, Schadensersatz für Beitreibungskosten und – eher theoretisch – Strafbarkeit. Es sollte also geprüft werden, ob Zahlungpflicht besteht. Damit wird am besten der Verwalter beauftragt.
Keine Zahlungspflicht besteht bei einigen Kablelnetzbetreibern, da diese das Problem durch eigene Verträge mit VG Media auch für ihre Kunden gelöst haben. Das gilt etwa für Kabel Deutschland oder Tele Columbus. Also: Mit dem eigenen Netzbetreiber klären, ob Zahlungspflicht besteht.
Die Höhe der jährlichen Gebühren beträgt pro Wohnung 1,17 Euro, für die Vergangenheit bis 2003 sind es 1,80 Euro, jeweils plus sieben Prozent Mehrwertsteuer.
Vorteile gibt es für Wohnanlagen, die von Mitgliedern von BVI Bundesfachverband der Immobilienverwalter, Dachverband Deutscher Immobilienverwalter (DDIV) oder Haus & Grund verwaltet werden. Lizenzgebühren werden dann erst ab einer Weiterleitung in mehr als zehn Wohnungen fällig, und dann liegen sie 20 Prozent unter den Regelgebühren.
Die Eigentümergemeinschaften sind zwar zur Zahlung verpflichtet, sie müssen aber nicht ihre Verhältnisse der VG Media zur Prüfung der Zahlungspflicht darlegen. Diese ist also weitgehend darauf angewiesen, dass die Meldung freiwillig erfolgt. Hierzu gibt es einen Fragebogen unter https://vgmedia.iposo.de/Erfassung.
Wer seine Wohnung vermietet hat, kann die Kosten als Betriebskosten auf die Mieter umlegen.
Stand: 5.3.2012
Update 11.6.2012: Die VG Media teilt mit, dass sie sich mit der RTL-Group geeinigt hat und deren Kabelweitersendungsrechte rückwirkend seit 1.1.2011 im Geschäft der Mehrparteienhäuser vertritt.