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Gaskunden sollten prüfen, ob für sie die Rückzahlung der Gaspreiserhöhungen der letzten drei Jahre in Frage kommt.

Hintergrund: Der Bundesgerichtshof hat der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen Recht gegeben und eine verbreitete Klausel zur Gaspreiserhöhung für unwirksam erklärt. Folge: Die betroffenen Gaskunden können die überzahlten Beträge für die letzten drei Jahre zurückfordern. Das betrifft Sonderkunden, das sind alle, die bei ihrem Versorger mal auf einen Spezialtarif umgestiegen sind oder den Gaslieferenaten gewechselt haben.

Welche Klauseln genau betroffen sind, lässt sich im Moment noch nicht ganz sicher sagen, da die vollständige Urteilsbegründung noch nicht vorliegt. Nach Einschätzung der Verbraucherzentrale sind es aber viele. Die Verbraucherzentrale bietet auf ihrer Website hierzu umfassende Informationen mit Musterbrief für die Rückforderung, Sie finden sie hier http://www.vz-nrw.de/Rueckforderung-ueberhoehter-Gaspreise-1#Recht.

Wenn sich aus der Urteilsbegründung weitere wichtige Informationen zu dieser Frage ergeben, werden wir darüber berichten.