12.7.2013 Wer durch die Fotovoltaik-Anlage eines Nachbarn geblendet wird, kann von diesem Schutzmaßnahmen verlangen, aber nur in zumutbaren Grenzen. Das ergibt sich aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart (3 U 46/13), teilt der Verbraucherschutzverein wohnen im eigentum e. V. mit.

Im entschiedenen Fall spiegelte eine Solaranlage die Sonnenstrahlen auf den Balkon und in die Wohnung eines Nachbarn. Der verlangte die Umrüstung auf Anti-Reflektionsmodule. Das hätte 16.000 Euro gekostet. Das Gericht klärte erst mal den Umfang der Einstrahlung: Die Spiegelung blendete den Nachbarn in Frühjahr und Herbst jeweils rund fünf Wochen eine Stunde am Tag – falls die Sonne überhaupt zu sehen war. Die Sonnenwahrscheinlichkeit liegt in der Region in diesen Zeiten nämlich unter 50 Prozent. Diese Belästigung hielt das Gericht für so gering, dass die geforderte Umrüstung wirtschaftlich unzumutbar sei.