30.11.2011 Haus- und Wohnungseigentümer sowie Eigentümergemeinschaften, die noch offene Forderungen aus dem Jahr 2008 haben, sollten schnell aktiv werden, rät der Verbraucherschutzverein wohnen im eigentum e.V.: Am 31. Dezember 2011 verjähren viele Forderungen, die im Jahr 2008 fällig gewordenen sind. Das betrifft etwa Hausgelder und Sonderumlagen sowie Forderungen aus Betriebskosten- und Jahresabrechnungen, die 2008 vorgelegt wurden. Wer sein Haus oder seine Wohnung vermietet hat und noch auf Monatsmieten aus dem Jahr 2008 wartet, muss ebenfalls bis Jahresende handeln. Auch Ansprüche von Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) auf Rückbau von ungenehmigten baulichen Veränderungen verjähren nach drei Jahren.

Als Vorgehen empfiehlt Sandra Weeger-Elsner, Rechtsreferentin von wohnen im eigentum, zunächst eine schriftliche Mahnung mit einer kurzen Zahlungsfrist. Hat das keinen Erfolg, müssen die Ansprüche gerichtlich geltend gemacht werden, zum Beispiel durch ein Mahnverfahren. Alternativ kann die Verjährung mit einer Klage gestoppt werden. Das kostengünstige Mahnverfahren eignet sich vor allem bei kleineren Beträgen. Es sollte jedoch möglichst bald eingeleitet werden. Ist die Adresse des Schuldners nämlich nicht bekannt und kann der Bescheid deshalb nicht zugestellt werden, verjährt der Anspruch Ende des Jahres trotz Mahnbescheid. Dann muss noch schnell vor dem Silvesterfeuerwerk eine Klage eingereicht werden, denn da ist – anders als beim Mahnbescheid - eine öffentliche Zustellung möglich, mit der ein Gerichtsverfahren auch dann eingeleitet werden kann, wenn die Gegenseite nicht erreichbar ist.

Vorsicht: Eine normale Mahnung kann die Verjährung nicht stoppen, auch nicht per Einschreiben mit Rückschein.

Bei Wohnungseigentumsgemeinschaften ist die Eintreibung der Forderungen Aufgabe des Verwalters. Sandra Weeger-Elsner rät, diesen umgehend schriftlich auf das bevorstehende Fristende hinzuweisen.

Mahnanträge können im Internet unter www.online-mahnantrag.de heruntergeladen werden oder im Online-Verfahren gestellt werden. Dort sind auch die Adressen der für die einzelnen Bundesländer zuständigen Mahngerichte abrufbar.