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6.3.2014 | Verwalterverbände werben gerne damit, dass die bei ihnen organisierten Verwalter eine Vertrauensschadenversicherung haben – ein Schutz für Wohnungseigentümer gegen Schäden durch Veruntreuung. Lesen Sie, was tatsächlich hinter dieser Aussage steckt.

Eine Vertrauensschadenversicherung ersetzt den Eigentümern nicht nur – wie eine normale Haftpflichtversicherung – Schäden durch fahrlässige Verwalterfehler, sondern sogar durch vorsätzliche Taten wie die Veruntreuung von Eigentümergeldern, für die die reguläre Haftpflichtversicherung nicht einspringt. Eine solche Versicherung haben für ihre Mitglieder der Bundesfachverband der Immobilienverwalter (BVI), der Dachverband Deutscher Immobilienverwalter (DDIV) und der Immobilienverband Deutschland (IVD). Das klingt so, als wären Wohnungseigentümergemeinschaften mit einer so abgesicherten Verwaltung auf der sicheren Seite.

wohnen im eigentum hat gefragt, wie weit diese Sicherheit geht. Das hat ein sehr unterschiedliches Bild ergeben. Eigentümer, die es genau wissen wollen, müssen oft nachfragen. Hier die Ergebnisse:

BVI
Die Versicherung deckt 500.000 Euro pro Jahr und pro Versicherungsfall, für den Verband insgesamt ist die Leistung auf 10 Millionen Euro pro Jahr begrenzt. Ist dieser Vertrag verbraucht, kann der Verband ihn durch Nachzahlung auffüllen.

DDIV
Beim DDIV sind die Landesverbände für die Vertrauensschadenversicherung zuständig. Da gibt es große Unterschiede. Bayern hat sie mit einer Mindestdeckung von 100.000 Euro pro Jahr, was die Verwaltungen freiwiliig aufstocken können, eine Verwaltung soll wohl 1,6 Mio Euro als Deckungssumme haben. Der Mitteldeutsche Verband hat die Versicherung seit 1. Januar 2014 in einer Höhe von 2,5 Millionen Euro pro Schadensfall, Hessen bietet dieselbe Höhe, Baden-Württemberg 2 Millionen, NRW 2,5 Millionen Euro (die Höchstbegrenzung pro Jahr liegt in NRW bei 5 Mio Euro). Sachsen-Anhalt hat die Versicherung nicht.

IVD
Hier beträgt die Deckung 153.000 Euro pro Mitglied und Jahr, 5 Millionen Euro pro Jahr für den Verband.

Fazit
Der Schaden im Veruntreuungsfall Königswinter wird auf über 4 Millionen Euro geschätzt. Da ist ein Versicherungsschutz von 100.000 Euro oder 153.000 Euro kaum mehr als ein symbolischer Beitrag. Die höheren Deckungssummen sind schon interessanter, besonders wenn sie in den Millionenbereich gehen. Damit dürfte eine Eigentümergemeinschaft jedenfalls dann ausreichend geschützt sein, wenn sie ihre Verwaltung so überwacht, wie wohnen im eigentum das empfiehlt.

Wettlauf ums Geld
Ein zu knapp geschneiderter Versicherungsschutz ist für die Eigentümer besonders problematisch, weil hier das Prinzip gilt: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Die Versicherung wartet also nicht, bis alle Schadensmeldungen eingegangen sind und verteilt die Deckungssumme dann nach Schadensquoten, sondern sie zahlt in voller Höhe, wenn ihr ein Schaden nachgewisen wird – bis das Geld weg ist.