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WiE rät: Erkundigen Sie sich bei Händlern und Herstellern über bedenkliche Stoffe

31.10.2016 Als Baukunde sollten Sie sich vor Vertragsschluss über die zum Einsatz kommenden Baustoffe informieren. Denn mitunter enthalten sie giftige Zusatzstoffe wie Weichmacher, Biozide oder Flammschutzmittel. So hat es das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung in einer Broschüre mit dem Titel "Ökologische Baustoffwahl" bestätigt. Beispielsweise finden sich in vielen Dämmstoffen Flammschutzmittel, die gesundheitlich und ökologisch bedenklich sind. In Wellplatten, Kunststoffgläsern, Spachtelmassen und Bodenbelägen können solche Stoffe ebenfalls enthalten sein. Die Lektüre dieser Broschüre hilft Ihnen, Gefährdungspotenzial zu erkennen. "Haben Sie noch eine Möglichkeit, auf die Baustoffe Einfluss zu nehmen, erkundigen Sie sich dann nach besseren Alternativen", rät die Expertin des Verbands Wohnen im Eigentum e.V. (WiE), Diplom-Ingenieurin Birgit Thielmann.

 

Bedenklich: HBCD als Flammschutzmittel im Dämmstoff

Wie das Bundesinstitut hält auch Thielmann Flammschutzmittel in Dämmstoffen für bedenklich. "Insbesondere gilt das für das zu Recht in Verruf gekommene Flammschutzmittel Hexabromcyclododecan HBCD, das vor allem in Dämmplatten und damit in gängigen Wärmedämmverbundsystemen angewendet wird", sagt sie. HBCD sei lange das wirtschaftlich wichtigste Flammschutzmittel für Polystyrol-Dämmstoffe gewesen. Seit Frühjahr 2016 darf es in der EU bis auf wenige Ausnahmeregelungen aber nicht mehr gehandelt und verwendet werden. Denn die internationale Stockholm-Konvention hatte herausgefunden, dass HBCD in der Umwelt schwer abbaubar ist. Zudem ist es giftig für Gewässerorganismen, langlebig und bioakkumuliernd - das heißt, es reichert sich in Lebewesen an. Daneben steht der Stoff in Verdacht, die Embryonal- und Säuglingsentwicklung zu stören.

In einem Haus mit HBCD-haltigen Dämmplatten oder in der Nachbarschaft dessen zu wohnen, ist allerdings nach Einschätzung von Birgit Thielmann nicht gefährlich, da während der Nutzung nur sehr wenig HBCD aus den Platten austrete. Problematisch sei allerdings die Entsorgung. Ein Recycling ist nicht möglich; es müssen spezielle Entsorgungsmethoden angewendet werden. Das die Hauseigentümer dann teuer kommen.

Eine gute Alternativen zu HBCD-haltigen Dämmstoffen seien beispielsweise mineralische Dämmstoffe, so Thielmann. "Hier muss vor allem Mineralwolle genannt werden. Diese wird als nicht gesundheitsschädlich eingestuft."

 

Datenblätter und Beschreibungen lesen

Um sicherzugehen, für die Umwelt unschädliche Stoffe beim Bau zu verwenden, empfiehlt Thielmann, auf das Umweltzeichen "BLAUER ENGEL" zu achten. Darüber hinaus gibt es für viele Bauprodukte spezielle Sicherheitsdatenblätter oder Leistungsbeschreibungen, in denen darauf hingewiesen werden muss, ob darin Stoffe enthalten sind, die die Europäische Chemikalienagentur ECHA als potentiell gefährlich einstuft. Diese besorgniserregenden Stoffe werden meist abgekürzt SVHC genannt (für den englischen Ausdruck: "Substances of very high concern"). 168 solcher Stoffe hat die ECHA derzeit erfasst. In den Sicherheitsdatenblättern und Leistungsbeschreibungen müssen alle besorgniserregenden Stoffe angeführt werden, die zu mehr als 0,1 Prozent im Bauprodukt enthalten sind.

Zudem gibt es für Verbraucher ein besonderes Auskunftsrecht nach der Europäischen Chemikalienverordnung "REACH": Danach können sie bei Händlern, Herstellern oder Importeuren nachfragen, welche besorgniserregenden Stoffe in einem Erzeugnis enthalten sind. Das betrifft zum Beispiel Produkte wie Fußböden oder Tapeten. Ist einer der Stoffe in einer Konzentration von mehr als 0,1 Prozent enthalten, müssen die Firmen darüber innerhalb von 45 Tagen kostenlos informieren.

Service für Sie: Das Umweltbundesamt hat für eine solche Anfrage einen Musterbrief entworfen, der über die Seite www.reach-info.de/auskunftsrecht in deutscher und englischer Sprache heruntergeladen werden kann. Auch direkt über das Verbraucherportal des Umweltbundesamtes kann über einen Button auf derselben Seite die Anfrage versendet werden (dies gilt derzeit allerdings nur für Anfragen an deutsche Firmen). Verbraucher/innen müssen dafür lediglich die Nummer unter dem Strichcode des Produktes eintragen und ihre Kontaktdaten angeben.

 

Weitere Empfehlungen zu umweltfreundlichen Baustoffen gibt es in der Broschüre des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung mit dem Titel "Ökologische Baustoffwahl". Auf der Homepage des Institutes www.bbsr.bund.de kann sie kostenlos heruntergeladen werden. Zu finden ist die Broschüre unter dem Reiter "Veröffentlichungen" und darin der Überschrift "Zukunft Bauen: Forschung für die Praxis".