13.09.2019. Kleine Ursachen haben oft große Wirkungen. Das gilt auch für Schäden am Haus. Wenn Sie als Haus- oder Wohnungseigentümer die Schäden rechtzeitig entdecken, lassen sie sich mitunter problemlos und nicht selten sogar in Eigenleistung beseitigen. Mit dem 5-Fragen-Schnelltest von Wohnen im Eigentum (WiE) sehen Sie auf einen Blick, wo Schäden auftreten können.

1. Gibt es Fassadenschäden, die zu Wärmbrücken führen können?

Zeigen sich bei der Inspektion der Fassade Risse, Abplatzungen oder hohle Stellen hinterm Putz, müssen Hauseigentümer/innen aktiv werden. Durch diese Stellen kann Wasser ins Mauerwerk oder – bei Wärmedämmverbundsystemen – in die Dämmung eindringen. Dadurch entsteht eine Wärmebrücke, die im schlimmsten Fall zu Schimmelbildung auf der Innenseite der Außenwand führt. Außerdem ist in diesem Fall mit Energieverlusten und in der Folge mit erhöhten Heizkosten zu rechnen.

Tipps zum Umgang mit Schäden an der Fassade:

  • Haarrisse und kleine Abplatzungen im Putz können Sie in der Regel selbst reparieren; größere Instandsetzungen sollten Sie Fachleuten überlassen. In jedem Fall muss die feuchte Stelle vollständig austrocknen, bevor neuer Putz aufgetragen wird. Putz und Anstrich sollten wasserabweisend und gleichzeitig von innen nach außen diffusionsoffen sein.
  • Bei größeren Schäden sollte über eine Sanierung der Fassade nachgedacht werden. Sind mehr als 10 Prozent der gesamten Hausfassade sanierungsbedürftig, muss die Fassade nach den Vorgaben der derzeit geltenden EnEV gegen Wärmeverlust gedämmt werden. Für diese Einzelmaßnahme können sie Zuschüsse oder Darlehen bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bekommen.

2. Sind alle Fenster, Türen und Balkone dicht?

Auch Fenster und Türen sollten Sie genau unter die Lupe nehmen. Gelangt durch Risse im Lack Wasser ins Holz, kann es sich verziehen oder gar faulen. Dies vor allem dann, wenn der Anstrich nicht atmungsaktiv ist und die Feuchtigkeit nicht mehr nach außen entweichen kann. Bei Fenstern müssen außerdem die Silikondichtungen überprüft und gegebenenfalls ausgebessert oder erneuert werden. Auf Balkonen verursacht Frost oft kleine Risse. Durch diese Haarrisse kann stetig Regenwasser in die Konstruktion sickern und zu größeren Abplatzungen führen. Im schlimmsten Fall kann es sogar Schäden an der Bewehrung geben. Die statische Sicherheit ist dann nicht mehr gewährleistet. Besonders anfällig für diese Schäden sind Balkone mit in Mörtel verlegten Fliesen. Zudem sollte Moos und niedriger Bewuchs auf Terrassen und Balkonen vor dem Wintereinbruch entfernt werden, da bei Frost feuchte Wurzel- und Erdbereiche Sprengwirkung entfalten können.

3. Könnten herabfallende Ziegel Passanten und die Dachkonstruktion gefährden?

Ein Blick aufs Dach zeigt, ob alle Ziegel noch an ihrem Platz sind – das ist auch mit Blick auf die Verkehrssicherheit von Bedeutung. Bei einer nicht gedämmten Dachkonstruktion deckt der Blick von innen ins Tragwerk Schwachstellen auf. Bei gedämmten Dächern vergehen dagegen mitunter Wochen oder Monate, ehe sich eindringendes Wasser durch feuchte Stellen an Wänden oder Decken bemerkbar macht. Bei einem ausgebauten Dachgeschoss kann mit Feuchtigkeit angereicherte Raumluft in die gedämmte Dachkonstruktion eindringen, zum Beispiel wenn aus irgendeinem Grund die Dampfsperre beschädigt wird. Kalte Außentemperaturen können dann dazu führen, dass es zu Tauwasseranfall in der Konstruktion kommt. Allgemein gilt daher: Wenn Wasser in die Dachkonstruktion eingedrungen ist, ob von außen oder innen, besteht akuter Handlungsbedarf. Die Reparatur und Sanierung sollte durch eine Fachfirma erfolgen.

4. Brauchen Dachrinne und Fallrohre eine Reinigung?

Die Reinigung von Dachrinnen und Fallrohren (inklusive Beseitigung des Herbstlaubs) können Sie selbst übernehmen. Damit verhindern Sie, dass Regenwasser überläuft und es zu Schäden kommt. Besondere Sorgfalt sollte in dieser Hinsicht nicht einsehbaren, in die Konstruktion eingebauten Kastenrinnen gelten.

5. Haben Sie die Heizung vor dem Winter entlüftet?

Eine weitere Maßnahme, die im Herbst ansteht, ist das Entlüften der Heizung. Denn das steigert die Effizienz der Heizung und senkt den Energieverbrauch. Ist zu viel Luft im System, werden die Heizkörper nicht richtig warm. Die jährliche Wartung der Heizung sollte noch vor Beginn des Winters vollzogen sein.

Extra-Tipps für Wohnungseigentümer :

  • Wenn Sie Schäden am Gemeinschaftseigentum, zum Beispiel an der Fassade oder am Dach, feststellen, sollten Sie als Wohnungseigentümer/in Ihre Verwaltung darauf aufmerksam machen. Sie können außerdem verlangen, dass die Reparatur auf die Tagesordnung der nächsten Eigentümerversammlung gesetzt wird.
  • Die Verkehrssicherungspflicht ist Aufgabe der Eigentümer. Sie müssen nach § 823ff BGB dafür sorgen, dass niemand auf ihrem Grundstück und im Gebäude zu Schaden kommt. Wenn sich zum Beispiel bei einem Sturm ein Teil des Daches löst und einen Schaden verursacht, kann Ihre WEG zur Verantwortung gezogen werden. Die Haftungssituation in WEGs ist komplizierter als bei Hauseigentümern, lassen Sie sich als Mitglied hierzu von Wohnen im Eigentum beraten. Nähere Informationen zu den kostenlosen Beratungsleistungen für Mitglieder