13.11.2023. Neben einem Giro- oder Bewirtschaftungskonto für laufende Ein- und Auszahlungen sollte jede Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) ein Rücklagenkonto führen. Wie die Erhaltungsrücklage am besten angelegt werden kann, damit sie nicht „dahinschmilzt“, ist allerdings eine Herausforderung. Lesen Sie im Folgenden einige Hinweise zu Tagesgeldkonten für WEGs und Verwahrentgelten.

Grundsätzlich sollten Sie und Ihre Miteigentümer*innen immer per Beschluss festlegen, wie Ihre Rücklagen angelegt werden sollen. Dabei gilt es zu beachten, dass Rücklagen risikoarm, also sicher, und gleichzeitig mit einer möglichst guten Rendite angelegt werden. Außerdem sollte ein Teil der Rücklagen kurzfristig verfügbar sein, um Reparaturen bezahlen zu können. Ein Teil der Rücklagen könnte also auf einem Tagesgeldkonto, der andere Teil für einen längeren Zeitraum auf einem Festgeldkonto, das in der Regel höhere Zinsen bietet, angelegt werden.

Für WEGs ist es aber nicht einfach, ihre Gelder sicher und gleichzeitig wertsteigernd anzulegen – insbesondere bei den langezeit niedrigen Zinsen und der derzeit hohen Inflation. Viele Banken und Sparkassen haben in den vergangenen Jahren  bei Giro- und Tagesgeldkonten sogar sogenannte "Verwahrentgelte" auf Guthaben (über einem bestimmten Freibetrag) erhoben.

Worauf sollten WEGs also achten, wenn sie ein Tages- oder Festgeldkonto eröffnen bzw. das Konto wechseln möchten?

Bank finden

Nur wenige Banken und Sparkassen bieten überhaupt Konten für Wohnungseigentümergemeinschaften an. Kontoinhaberin sollte auf jeden Fall die WEG sein (= Eigenkonto) – nicht der Verwalter oder die Verwalterin! Denn nur dann ist das Konto pfändungssicher und vor Insolvenz der Verwaltung geschützt (Näheres hierzu lesen Sie hier). Welche Banken Konten für WEGs anbieten, lesen Sie in unserem aktuellen WiE-Kurzratgeber „Wissenswertes zum WEG-Eigenkonto: Die richtige Bank finden und Kostenrisiken vermeiden“ (für Mitglieder kostenfrei, sonst hier bestellbar). Daneben erhalten Sie Tipps, wo Sie außerdem noch nachfragen können. Ein Verlgeich lohnt, denn es gibt erhebliche Unterschiede, was die Preise und Konditionen der verschiedenen Finanzinstitute angeht.

Verwahrentgelte?

Mit dem Ende der Niedrigzinsphase haben einige Kreditinstitute das Verwahrentgelt wieder abgeschafft bzw. angekündigt, dieses wieder abzuschaffen. Ob eine Bank bzw. eine Sparkasse Verwahrentgelte erhebt, ist im Preisverzeichnis des Kreditinstituts festgehalten, informiert das Portal Finanztip.de.

Übrigens ist bisher nicht geklärt, ob Verwahrentgelte rechtlich überhaupt zulässig sind, Gerichte haben hierzu unterschiedlich geurteilt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hält die Entgelte grundsätzlich für unzulässig und hat dagegen geklagt, ebenso wie verschiedene Verbraucherzentralen. Eines dieser Verfahren liegt derzeit beim Bundesgerichtshof (BGH). Ein Grundsatzurteil des BGH könnte endlich Klarheit für Verbraucher*innen bringen. Nähere Informationen zu Verwahrentgelten lesen Sie bei den Verbraucherzentralen.

Einlagen gesichert?

Für eine sichere Geldanlage ist es wichtig, dass die Bank bzw. Sparkasse, bei der das Konto geführt wird, Mitglied des europäischen Einlagensicherungssystems ist (welche Voraussetzungen außerdem erfüllt sein müssen, lesen Sie in unserem Kurzratgeber auf Seite 12). Die gesetzliche Einlagensicherung schützt die Einlagen der Verbraucher*innen – Tagesgelder, Festgelder, Sparbücher und viele Sparverträge – bis zu einem Gesamtbetrag in Höhe von 100.000 Euro. Bei WEGs sind die Einlagen bis zu einer Höhe von 100.000 Euro pro Miteigentümer*in abgesichert. Hat eine Eigentümer*in allerdings privat noch Vermögen bei derselben Bank, dann wird dieses zur Ermittlung der 100.000 Euro-Grenze mitberücksichtigt.

Sollten Sie eine europäische Bank finden, die zwar attraktive Zinsen fürs Tagesgeld anbietet, aber nicht dem Einlagensicherungsfonds unterliegt, sollte Ihre WEG davon absehen. Eine Übersicht aktueller Tagesgeldzinssätze bieten unter anderem das Portal weltsparen.de und der Tagesgeldrechner von Finanztip.

Mögliche Ergänzung: Festgeldkonto

Möchten WEGs einen Teil der Erhaltungsrücklage länger auf einem Festgeldkonto „parken“, sollten sie sich über die Laufzeit Gedanken machen und in dem Zusammenhang größere Sanierungsvorhaben wie Heizungstausch oder Dachsanierung unbedingt im Blick haben – damit Ihre WEG dann auch liquide ist. Empfehlenswert ist es, einen mittel- und langfristigen Erhaltungs- und Sanierungsplan für die Wohnungseigentumsanlage inklusive Finanzierungsplanung aufzustellen. So schützen sich Wohnungseigentümer*innen vor bösen Überraschungen. Einen Festgeldvergleich bietet unter anderem Weltsparen.

Weitere Hinweise:

  • Nutzen Sie als Mitglied gern unseren neuen Musterbeschlussantrag „Eröffnung eines Kontos für die WEG“ (auch für Bankwechsel). Diesen können Sie kostenfrei herunterladen, hierzu bitte erst einloggen, dann hier klicken.
  • Näheres zur Frage, ob Ihre WEG einen Beschluss über eine spekulative Geldanlage (Aktien, ETFs, Anleihen u.ä.) fassen kann, lesen Sie im neuen WiE-Kurzratgeber „Wissenswertes zum WEG-Eigenkonto" (20 DIN A4-Seiten, für Nicht-Mitglieder: 5 Euro). Hier geht es zu unserem Shop.