18.04.2023. Wohnen im Eigentum feiert in diesem Jahr seinen 20. Geburtstag. Unser Jubiläumsjahr nehmen wir zum Anlass, Fragen vorzustellen, die uns in den vergangenen 20 Jahren erreicht haben. Testen Sie Ihr Wissen rund ums Wohnungseigentum mit der folgenden Quiz-Frage: Was ist der Unterschied zwischen einem Beschluss und einer Vereinbarung? Die Antwort lesen Sie im Folgenden:

Für Beschlüsse gilt das Mehrheitsprinzip, das heißt sie werden mit einer Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Beschlüsse gelten auch für später hinzukommende Wohnungseigentümer*innen nach einem Eigentümerwechsel. Sie müssen von der Verwaltung in die Beschluss-Sammlung der WEG eingetragen werden (die Pflicht, eine Beschluss-Sammlung zu führen, gilt auch für selbstverwaltende WEGs).

Vereinbarungen kommen hingegen nur dann zustande, wenn alle im Grundbuch eingetragenen Eigentümer*innen zustimmen (Allstimmigkeit) – und gelten auch nur unter diesen Eigentümer*innen (siehe hierzu ein Beispiel im WiE-Ratgeber „Das neue Wohnungseigentumsgesetz für Wohnungseigentümer*innen“ auf Seite 144). Wenn allerdings eine Vereinbarung ins Grundbuch eingetragen wird, dann gilt sie auch für alle später hinzukommenden Eigentümer*innen nach einem Eigentümerwechsel.

In den folgenden Monaten wird Wohnen im Eigentum anlässlich seines 20. Geburtstags weitere Quiz-Fragen veröffentlichen. Merken Sie sich in dem Zusammenhang schon unsere Jubiläumstagung am 09.09.2023 in Bonn - Königswinter vor, zu der wir Sie herzlich einladen. Nähere Informationen zum Programm und zur Buchung folgen in Kürze auf unserer Website.