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Zum Tag des Einbruchschutzes am 27.10.19 weist Wohnen im Eigentum auf Beschlusshürden in WEGs hin / Reform des Wohnungseigentumsgesetzes sieht Änderungen vor

25.10.2019. Wer seine Eigentumswohnung gegen Einbrüche sichern möchte, kann das in der Regel nicht alleine entscheiden. Ob Fenstergitter, einbruchhemmende Wohnungseingangstür oder Alarmanlage: In Wohnungseigentumsanlagen muss die Gemeinschaft (WEG) Maßnahmen des Einbruchschutzes beschließen. Der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WIE) zeigt, worauf Wohnungseigentümer beim Einbruchschutz achten sollten.

Egal, welche Maßnahmen zum Einbruchschutz ein/e Wohnungseigentümer/in konkret umgesetzt haben möchte: Er/Sie muss hierfür seine Miteigentümer mit ins Boot nehmen. Darauf weist der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum zum Tag des Einbruchschutzes am 27.10.2019 hin. Denn die Hauseingangstür, die Wohnungseingangstüren und die Fenster sind Gemeinschaftseigentum.

Mit welcher Mehrheit die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) Nachrüstungen zustimmen muss, hängt von der geplanten Maßnahme ab. „Der Einbau einer elektrischen Türöffnungs- oder Gegensprechanlage, einer Alarmanlage oder einer einbruchhemmenden Wohnungseingangstür wird als Modernisierung eingeordnet“, informiert WiE-Vorstand Gabriele Heinrich, „die die WEG mit einer sogenannten doppelt qualifizierten Mehrheit beschließen muss.“ Das heißt, in der Regel müssen 75 Prozent aller Eigentümer, die zusammen mehr als 50 Prozent der Miteigentumsanteile halten, mit Ja stimmen. Das Anbringen von Fenstergittern hingegen ist grundsätzlich eine bauliche Veränderung. Weil die Fassade verändert wird, ist sogar die Zustimmung aller Wohnungseigentümer erforderlich.  

Duldungsanspruch bei erhöhter Einbruchsgefahr

Gibt es allerdings eine festgestellte erhöhte Einbruchsgefahr, zum Beispiel weil es schon einmal zu einem Einbruch gekommen ist, dann hat der einzelne Wohnungseigentümer gegen die Gemeinschaft einen Anspruch auf Duldung von Maßnahmen, die er auf seine eigenen Kosten einbaut, etwa Fenstergitter, Rollläden, stärkere Fensterkonstruktionen oder spezielle Fenster- und Türgriffe. In dem Fall muss er oder sie die technischen Einzelheiten und die optische Gestaltung jedoch mit den Miteigentümern abstimmen, so Gabriele Heinrich. Ein Muster für einen Duldungsbeschluss finden Wohnungseigentümer in dem kostenlosen WIE-Ratgeber „Der Modernisierungsknigge für Wohnungseigentümer“.

Außenbeleuchtung überprüfen

Im Blick sollten Wohnungseigentümer auch die Beleuchtung haben. Denn nicht oder schlecht beleuchtete Wohnungseigentumsanlagen mit dunklen Terrassen- und Kellereingängen stellen für Einbrecher quasi eine Einladung dar, sich unbemerkt einen Zugang ins Haus zu verschaffen. „Wohnungseigentümergemeinschaften sollten daher auf jeden Fall überprüfen, ob ihre Außenbeleuchtung ausreicht oder ob sie noch ausgebaut werden sollte, möglicherweise durch Bewegungsmelder“, rät Gabriele Heinrich.

Welche Maßnahmen mit welcher Mehrheit von der WEG beschlossen werden müssen, ist in dem kostenlosen WiE-Ratgeber „Das Baumaßnahmen-ABC“ nachzulesen.

Anstehende Reform des Wohnungseigentumsgesetzes

Mit der anstehenden Reform des Wohnungseigentumsgesetzes soll einiges anders werden. So sehen Vorschläge der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Reform des Wohnungseigentumsgesetzes vor, dass das Wohnungseigentumsgesetz in Bezug auf bauliche Maßnahmen, u.a. zum Einbruchschutz, vereinfacht und mit dem Mietrecht harmonisiert werden soll. Für Maßnahmen zum Einbruchschutz wären dann einfache Mehrheiten vorgesehen  – eine Forderung, die auch WiE vertritt.

Weitere Informationen auf der WiE-Themenseite „Einbruchschutz“