18.03.2024. Wie Wohnungseigentümergemeinschaften am besten vorgehen, wenn sie einen individuellen Sanierungsfahrplan haben möchten, stellt Wohnen im Eigentum im Folgenden vor, inklusive der Beantragung von Fördermitteln.

1. Energieberatung auf die Tagesordnung der nächsten Eigentümerversammlung setzen lassen: Eine Eigentümer*in oder der Beirat fordert die Verwaltung auf, dieses Thema als Tagesordnungspunkt aufzunehmen. Sinnvoll ist, eine kurze Begründung mitzuliefern.

2. Einholen von Vergleichsangeboten: Sprechen Sie den Verwaltungsbeirat oder die Verwalter*in an. Dieser holt drei Vergleichsangebote von Energieberater*innen zur Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) ein. Die Energieberater*in muss in der Liste der Deutschen Energie-Agentur (www.energie-effizienz-experten.de) in der Rubrik „Wohngebäude“ gelistet sein, damit später eine Förderung des iSFP beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden kann.

3. Eigentümerversammlung mit Beschlussfassung zur Auftragsvergabe: Die Wohnungseigentümer*innen wählen in der Eigentümerversammlung aus den drei Vergleichsangeboten aus und beschließen die Beauftragung eines Energieeffizienzexperten mit der Erstellung eines iSFP, unter der Bedingung dass die Förderzusage des BAFA vorliegt (siehe Schritt 4). Hierbei handelt es sich in der Regel um eine vorbereitende bauliche Veränderung.

4. Förderantrag stellen: Die Verwaltung als Vertreter der WEG stellt den Antrag auf Förderung beim BAFA, bevor der Vertrag mit der Energieberater*in unterzeichnet wird! Alternativ kann die Verwaltug die Energieberater*in bevollmächtigen, stellvertretend den Antrag zu stellen. Wichtig dann: Hierfür muss die Vollmacht zusammen mit dem Antrag eingereicht werden. Bei der Antragstellung muss im Antragsformular die dena-Beraternummer der Energieberater*in angegeben werden, und zwar die vollständige Nummer! (d.h. einschließlich des vorangestellten Kürzels „EB“). Siehe hierzu auch das Merkblatt zur Antragstellung von Wohnungseigentümergemeinschaften.

5. Auftragsvergabe: Erst wenn die Zusage auf Förderung des BAFA (Zuwendungsbescheid) vorliegt, darf die Energieberater*in beauftragt werden (Vertragsabschluss mit der Beauftragung der Energieberatung).

6. Die Energieberater*in erstellt den iSFP.

 

Hinweis von WiE:

  • Denken Sie daran, dass neben energetischen Sanierungen in der Regel auch andere Erhaltungsmaßnahmen bzw. bauliche Veränderungen am Gebäude nötig werden. WiE einen Ablaufplan für Sanierungen erstellt, diesen können Sie hier herunterladen.
  • Informationen zu Erhaltungsmaßnahmen und baulichen Veränderungen finden Sie auf unserer Themenseite Modernisierung.