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Fallbeispielsammlung des Verbraucherschutzverbandes wohnen im eigentum belegt Bedarf an Berufsausbildung bei Verwaltern / Weitere Fälle auf www.verwaltungsbeiraete.de/forum/15

2.10.2014 Die Bundesregierung will berufliche Mindestanforderungen und Pflichtversicherungen für Verwalter von Wohnungseigentumsanlagen (WEGs) gesetzlich verankern, so steht es im Koalitionsvertrag von 2013. Verbindliche gesetzliche Vorgaben an den Verwalterberuf fordert der Verbraucherschutzverband wohnen im eigentum e.V. seit Jahren. Denn trotz der komplexen, anspruchs- wie verantwortungsvollen Tätigkeit, die ein/e Verwalter/in wahrnimmt, brauchen WEG-Verwalter bislang keine angemessene Berufsausbildung vorzuweisen. Nicht einmal eine Versicherungspflicht ist vorgeschrieben.

Die Fachdiskussionen für eine mögliche gesetzliche Regelung haben in diesem Jahr im Bundeswirtschafts-, Bundesbau- und Bundesverbraucherschutzministerium begonnen. Bei den Gesprächen geht es unter anderem darum, was für Schäden unqualifizierte Verwalter verursachen, wie groß diese sein können und ob bzw. welche gesetzlichen Berufsanforderungen zur Schadensprävention erforderlich sind. Statistiken über die Schäden gibt es nicht, überhaupt sind die Probleme in Eigentümergemeinschaften immer noch weitgehend unbekannt.

Als Verbraucherschutzverband der Wohnungseigentümer kennt wohnen im eigentum das Spektrum der Problem- und Schadensfelder sowie das Schadenspotential rund um die WEGs. Wohnen im eigentum hat deshalb Fallbeispiele aus der Beratungspraxis zusammengestellt, die auf fehlende Verwalterqualifikationen hindeuten oder diese konkret belegen. Diese kommentierte Fallbeispielsammlung enthält auch einen systematischen Überblick über die häufigsten Verwaltungsdefizite. Sie kann eingesehen und nachgelesen werden unter "Defizite in der Berufsqualifikation von WEG-Verwaltern" oder unter
http://www.wohnen-im-eigentum.de/eigentumswohnung/verwaltung/probleme.html.

Um der Forderung nach gesetzlichen Berufsanforderungen an den WEG-Verwalter und Pflichtversicherungen für Verwalter/innen noch mehr politisches Gewicht zu geben und einer breiten Öffentlichkeit bekannt zu machen, können betroffene und an einer gesetzlichen Regelung interessierte Wohnungseigentümer weitere Fälle auf der Website www.verwaltungsbeiraete.de/forum/15 einstellen.

Diese Sammlung von Fallbeispielen ist keine Verunglimpfung der WEG-Verwalter. „Es gibt sie natürlich, die qualifizierten, engagierten und verantwortungsvoll arbeitenden Verwalterinnen und Verwalter.“ betont Gabriele Heinrich, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied von wohnen im eigentum ausdrücklich. Diese sollten sich von dieser Fallbeispielsammlung und den Fällen im Forum auch nicht angesprochen oder sogar diskreditiert sehen. „Uns geht es allein um Schadensprävention und wirtschaftliche Verbesserungen für WEGs und Wohnungseigentümer, deren Schwierigkeiten wir in in der Beratung ständig erfahren. Viele dieser Probleme sind auf Strukturprobleme zurückzuführen, die nur von der Politik und Gesetzgebung angegangen und behoben werden können.“