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25.9.2015 Sparsame Heizgeräte, Warmwassergeräte und -speicher schonen das Klima und Ihren Geldbeutel. Neue Energieeffizien-Labels sollen dafür sorgen, dass Sie sich bei der Neuinstallation oder Umrüstung Ihrer Heizung für sparsame Technik entscheiden. Sie kennen solche Labels bereits von Kühlschränken oder Waschmaschinen. Wichtig für Sie: Bereits vorhandene Heizanlagen müssen Sie weder austauschen noch umrüsten, nur weil sie kein (grünes) Label tragen. Folgendes gilt seit 26. September (für Neugeräte) und soll ab 2016 (für Altgeräte) eingeführt werden:

Pflichtlabels für Neugeräte seit September

Seit 26. September 2015 gilt die Labelpflicht für alle Heizgeräte, die Hersteller neu in den Vertrieb bringen. Wollen Sie demnächst eine neue Heizanlage installieren, können Sie sich also daran orientieren. Das EU-Label zeigt die Zuordnung einer Heizung in eine von 9 Energieklassen mit farblicher Markierung von grün bis rot. Geräte, die nicht mindestens mit Brennwerttechnik die im Abgas enthaltene Energie nutzen, erhalten kein Label. Für Heizungen, die mit Biomasse (z.B. Pellets, Biogas) arbeiten, gilt die Labelpflicht nicht. Hierfür konnte sich die EU nicht auf gemeinsame Standards einigen.

Politisches Ziel des EU-Labels ist es, Hersteller zum Bau effizienterer Heizungsanlagen zu bringen, die sich mithilfe des Labels dann besser verkaufen lassen. Grundlage ist die 2009 beschlossene Ökodesign-Richtlinie der EU. Wichtig für Sie: Das Label allein sagt nichts darüber aus, wie hoch die Betriebskosten Ihrer Heizung tatsächlich sein werden. Denn der Energieverbrauch hängt maßgeblich von der Dämmung des Hauses ab.

Informative Labels für Altgeräte ab 2016 geplant

Eine deutsche Kennzeichnung für Altgeräte kommt zudem: Ab 2016 sollen Heizungsinstallateure, Schornsteinfeger und Gebäudeenergieberater, die Sie mit der Wartung oder Prüfung Ihrer Anlage beauftragen, Energieeffizienz-Labels auch an Altgeräten anbringen dürfen. Dieses Recht will der Staat den Dienstleistern zunächst bei Heizanlagen bis einschließlich Baujahr 1986 einräumen. In weiteren 9 Stufen sollen bis 2024 alle Altgeräte das Label bekommen können.

Ziel dieses Labels für Altgeräte ist es, Sie als Verbraucher kostenfrei über den Effizienzstatus Ihrer Heizung zu informieren und ggf. zu einer Modernisierung zu motivieren. Bitte beachten Sie: Die Dienstleister dürfen für das Anbringen des Labels keine Gebühr von Ihnen verlangen, und sie sollen Sie zudem kostenfrei über Energieberatungen und Förderungen der KfW und des BAFA informieren. Lassen Sie sich solche Leistungen also nicht in Rechnung stellen. Die Dienstleister bekommen hierfür Fördergelder vom Staat.

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