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Verwaltung von Wohnungseigentum: Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum unterstützt kleinere WEGs bei der Selbstverwaltung

17.09.2015. Seit die Bundesregierung im August die Berufszulassungsregelung für gewerbliche Wohnungsverwalter auf den Weg gebracht hat, werden in Wohnungseigentümer-Kreisen die Leistungen und Nicht-Leistungen von Verwaltern heiß diskutiert. "Ein guter Hausverwalter spart der Eigentümergemeinschaft Ärger, Geld und Zeit, er sichert ihre Investitionen", fasst Gabriele Heinrich vom Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum e.V. das Stimmungsbild zusammen, "aber leider ist er oder sie nicht einfach zu finden. Beschwerden über untätige, nicht wirtschaftlich arbeitende, nicht fachkundige oder nicht immer seriös arbeitende Dienstleister kommen bei uns immer wieder vor."

Das kann sich ändern, wenn nicht länger jeder Makler, Hausmeister oder gar Reinigungsdienst einfach so ein Gewerbe als Wohnungseigentums-Verwalter anmelden darf. Deshalb setzt sich Wohnen im Eigentum e.V. schon seit Jahren für die Einführung des Sachkundenachweises ein und begleitet das Gesetzgebungsverfahren jetzt aktiv. Ein weiterer Weg, unprofessionellen Verwaltern zu entgehen, ist darüber hinaus für viele Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) die Selbstverwaltung ihres Eigentums. "Bei uns nehmen die Anfragen nach Unterstützung einer Selbstverwaltung zu", gibt die WiE-Geschäftsführerin Auskunft. "Deshalb haben wir ein speziellen Informations- und Beratungsangebot für diese WEGs geschnürt."

Denn gerade für kleine WEGs kann die Selbstverwaltung eine gute Alternative sein. Ehrenamtliche Verwalter engagieren sich oft mehr, weil es ums eigene Eigentum geht. Sie kennen ihr Objekt und die (Mit-)Eigentümer genau; Informationen können schneller ausgetauscht, Entscheidungen schneller getroffen und notwendige Maßnahmen zügiger umgesetzt werden. Außerdem spart die WEG so die Kosten für einen professionellen Verwalter ein.

Doch diesen Vorteilen stehen auch Nachteile gegenüber. Das Spezialwissen im Wohnungseigentumsrecht, das manchem gewerblichen Verwalter fehlt, ist ja auch in der WEG nicht automatisch vorhanden. Zudem bestimmt die Struktur der WEG, ob sie sich für eine Selbstverwaltung eignet. Dazu Heinrich: "Die besten Voraussetzungen haben kleine Eigentümergemeinschaften mit bis zu zehn Eigentümern, die ihre Wohnungen weitgehend selbst bewohnen. Sind Wohnungen mehrheitlich vermietet, kann es wegen der unterschiedlichen Interessenslagen von selbstnutzenden und vermietenden Eigentümern Probleme geben, die ein Verwalter als neutraler Dritter besser löst. Und auch wenn größere Sanierungsarbeiten anstehen oder wenn es bereits Konflikte zwischen einzelnen Eigentümern gibt, sind dies keine guten Voraussetzungen für den Start in die Selbstverwaltung."

Ob Wohnungseigentümer auf den professionellen Verwalter verzichten wollen, muss jede WEG selbst entscheiden. Orientierung bietet Wohnen im Eigentum e.V. mit der neu herausgegebenen, ausführlichen Checkliste "11 FAQs und erste Antworten: „Eignet sich unsere WEG für die Selbstverwaltung?“ Diese Checkliste kann auf der Internet-Seite des Verbands kostenfrei heruntergeladen werden: https://www.wohnen-im-eigentum.de/eigentumswohnung/verwaltung/selbstverwaltende-weg.html