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31.8.2016 Der Verbraucherschutzverein Wohnen im Eigentum e.V. (WiE) begrüßt den Gesetzentwurf mit den von WiE seit Jahren geforderten Berufszulassungsregelungen für Wohnungseigentums-Verwalter und Immobilienmakler„aufs Schärfste“. Der Gesetzentwurf wurde heute im Kabinett beschlossen. Zum Referentenentwurf hatte WiE im letzten Jahr ausführlich Stellung bezogen, allerdings auch noch Nachbesserungsbedarf gesehen, siehe Verwalter-Sachkundenachweis. Jetzt wird WiE prüfen, ob der Gesetzentwurf hält, was die Bundesregierung verspricht – nämlich mehr Verbraucherschutz für Wohnungseigentümer.

Von den über 9 Mio Eigentumswohnungen in Deutschland (dies sind deutlich mehr als 22% aller Wohnungen) werden knapp die Hälfte von Eigentümern selbst bewohnt, knapp 50% vermietet. Eigentümergemeinschaften setzen Verwalter/innen zur Betreuung und Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums und zur Abrechnung des Hausgeldes ein.

Nach bisheriger Rechtslage müssen Verwalter weder berufliche Voraussetzungen erfüllen noch eine Pflichtversicherung vorweisen. Jede/r kann sich als Verwalter/in betätigen, eine Gewerbeanmeldung reicht aus. So finden sich unter den professionellen Wohnungseigentumsverwaltungen auch solche, die sich schwerpunktmäßig als Immobilienmakler, Hausmeisterservice, Architekten oder gar Reinigungsdienst qualifiziert haben. Die Praxis hat längst gezeigt, dass viele Vertreter solcher Berufsgruppen den speziellen Belangen des Wohnungseigentumsgesetzes nicht gewachsen sind. „Bisher galt nicht selten: Wer nichts wird, wird nicht Wirt, sondern halt Verwalter“ erklärt Gabriele Heinrich, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied von Wohnen im Eigentum.
Weil eine unprofessionell arbeitende Verwaltung den Wert von Wohnanlagen mindert, Schäden und Kosten für die einzelnen Wohnungseigentümer, die Mieter und die Gemeinschaft verursacht, fordert WiE bereits seit Jahren eine Berufszulassungsregelung.

Wohnen im Eigentum wird den Gesetzentwurf nun genau prüfen und sehen, ob er Verbesserungen gegenüber dem Referentenentwurf enthält. „Besteht noch Nachbesserungsbedarf, dann werden wir diesen natürlich ins parlamentarische Verfahren einbringen.“ so Heinrich. „Wir werden sehen, ob auch wirklich Verbraucherschutz drinsteckt, d.h. ob der Gesetzentwurf hält, was er verspricht!“