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Rechtsanwalt Mimoun Chilioui
©M. Chilioui

05.05.2020. Viele Wohnungseigentümer sind angesichts der Corona-Krise stark verunsichert. Rechtsanwalt Mimoun Chilioui, der als Berater für WiE tätig ist, gibt Tipps zum Umgang mit der jetzigen Situation. Die wichtigsten Fragen und Antworten zu dem Thema hat Wohnen im Eigentum für Mitglieder in einem neuen Infoblatt zusammengestellt.

Mimoun Chilioui ist seit 2006 Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht und berät und vertritt bundesweit Verwaltungsbeiräte, Wohnungseigentümergemeinschaften und Verwalter. Er erläutert, wie Wohnungseigentümer mit der jetzigen Situation umgehen können.

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Welche Handlungsmöglichkeiten Wohnungseigentümer derzeit haben und was sie dabei beachten müssen, hat Wohnen im Eigentum ausführlich für Mitglieder in dem neuen Infoblatt "Was Wohnungseigentümer in der Corona-Krise wissen müssen" zusammengestellt. Das Papier stellt einen praktischen Leitfaden für Wohnungseigentümer dar und gibt Antworten auf die wichtigsten Fragen, unter anderem zum Umgang mit Jahresabrechnung, Wirtschaftsplan und Vewalterbestellung. Mitglieder können es im geschützten Mitgliederbereich (erst einloggen, dann hier klicken) herunterladen.

Nutzen Sie als Mitglied auch unser aktualisiertes Muster für eine Vollmacht (Rede- und Stimmrechtsübertragung). Hierfür erst einloggen, dann hier klicken.

Nach dem derzeitigen Wohnungseigentumsgesetz dürfen Eigentümerversammlungen nur als Präsenzveranstaltungen abgehalten werden. Alles andere ist nicht erlaubt, wenn es nicht bereits in der Gemeinschaftsordnung vereinbart ist – doch das ist selten der Fall. Daher behelfen sich WEGs mit Vertreterversammlungen, bei denen die Verwalter Eigentümerversammlungen allein, aber mit Vollmachten der Eigentümer durchführen. Doch diese Vertreterversammlungen sind nicht rechtssicher. Wohnen im Eigentum fordert daher ein Notgesetz, damit WEGs in Bedrängnis Online-Versammlungen abhalten dürfen, bei denen auch eine Zuschaltung per Telefon möglich ist. Zudem sollten Umlaufbeschlüsse mit den Mehrheiten ermöglicht werden, die auch für Beschlüsse in einer Eigentümerversammlung erforderlich sind. Lesen Sie mehr hierzu.

Informationen zur Eigentümerversammlung in Zeiten der Corona-Krise finden Sie hier