11.03.2024. Seit der WEGesetz-Reform 2020 haben einzelne Wohnungseigentümer*innen zwar einen gesetzlichen Anspruch auf das Einrichten einer Wallbox (Ladestation fürs E-Auto), doch in der Praxis kämpfen viele Wohnungseigentümer*innen und Mieter*innen mit einer Reihe von Problemen. Das zeigt eine Umfrage des ADAC. Wohnen im Eigentum informiert, was Wohnungseigentümer*innen beachten müssen, wenn sie eine Wallbox auf den Weg bringen möchten.
Der ADAC befragte von April bis Juli 2023 bundesweit über ein Online-Tool 716 Mieter*innen und Wohnungseigentümer*innen in Mehrfamilienhäusern, die ein Elektroauto besitzen (oder bestellt hatten) und die damals eine Ladelösung für zu Hause gesucht oder vor kurzem in Betrieb genommen hatten.
Eines der Ergebnisse der Umfrage: Mehr als die Hälfte (57 Prozent) der Befragten beklagt Probleme innerhalb ihrer Hausgemeinschaft bei der Planung und Organisation von Ladelösungen.
Die Abstimmung in der Eigentümergemeinschaft empfindet rund ein Drittel (31 Prozent) als besonders kompliziert. Fast die Hälfte der Befragten (45 Prozent) wünscht sich sogar, auf einen Beschluss verzichten zu können. Überhaupt die passende Ladetechnik zu finden, bezeichnen 56 Prozent als Herausforderung.
Entscheidend für die Wahl einer privaten Ladelösung ist für 65 Prozent der Befragten der Preis. Die hohen Kosten bezeichnet fast jede und jeder Zweite (47 Prozent) als Erschwernis. Als Hürden werden zudem von 59 Prozent Finanzierungsprobleme, einschließlich Fragen zu Fördermitteln, genannt.
22 Prozent der Befragten wünschen sich eine Komplettlösung möglichst aus einer Hand – von der Information und Planung über die Montage bis hin zu Betrieb und Abrechnung.
Förderungen derzeit nur auf Landes- und kommunaler Ebene
Wie die Umfrage zeigt, stellen Finanzierungsprobleme, inklusive Fragen zu Fördermitteln, für viele eine Schwierigkeit dar. In Wohnungseigentümergemeinschaften kann die Einrichtung von Wallboxen deutlich teurer werden als in Einfamilienhäusern – es müssen häufig längere Leitungen verlegt werden, feuersichere Durchbrüche in der Tiefgarage, weitere Sicherungen, ein Lastenmanagementsystem eingeführt oder gegebenenfalls ein stärkerer Hausanschluss eingebaut werden.
Doch eine Förderung des Bundes für Wallboxen gibt es derzeit auf Bundesebene nicht (auch nicht für Hauseigentümer*innen). Die Fördermittel für den KfW-Zuschuss 442 „Solarstrom für Elektroautos“ des Bundes, der im September 2023 gestartet wurde, waren in Kürze ausgeschöpft, das Förderprogramm mittlerweile aus Haushaltsgründen eingestellt worden. Es hatte Wohnungseigentümer*innen bzw. Wohnungseigentümergemeinschaften allerdings gar nicht erst mit einbezogen – was WiE kritisiert hat. Außerdem fordert WiE bereits seit 2022 spezielle Förder- und Beratungsangebote oder Kontingente für die Gruppe der Wohnungseigentümer*innen für E-Mobilität und für die energetische Gebäudesanierung. Näheres lesen Sie hier.
Einige Bundesländer und Kommunen bieten aktuell Förderungen für das Einrichten von Wallboxen bzw. das Einrichten von Ladeinfrastruktur für E-Mobilität an. Beispiel Nordrhein-Westfalen: Hier gibt es auch für Wohnungseigentümer*innen Zuschüsse für den Kauf, Einbau und Anschluss von Ladeinfrastruktur. Das Land übernimmt bei Mehrfamilienhäusern bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Das Maximum sind 1.000 Euro je Ladepunkt.
Gesetzlicher Anspruch auf das Einrichten von Ladeinfrastruktur
- Das Wohnungseigentumsgesetz räumt jeder einzelnen Wohnungseigentümer*in das Recht ein, „angemessene bauliche Veränderungen“ im Gemeinschaftseigentum zu verlangen, die dem Laden elektrisch betriebener Fahrzeuge dienen (§ 20 Abs. 2 WEGesetz). Doch keinesfalls dürfen Wohnungseigentümer*innen ohne ihre Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) aktiv werden: Die Maßnahme braucht auf jeden Fall einen vorherigen Beschluss der Eigentümerversammlung. Die WEG kann den Antrag auf die Gestattung der baulichen Maßnahme zwar nicht ablehnen, muss aber formell über das „Ob“ der Maßnahme (§ 20. Abs.1. WEGesetz) beschließen, und kann auch Vorgaben zur Aus- und Durchführung der Maßnahme ("Wie") machen.
- Unabhängig von dem gesetzlichen Anspruch einzelner Wohnungseigentümer*innen haben WEGs die Möglichkeit, den Einbau von Ladeinfrastruktur im Gemeinschaftseigentum gemeinschaftlich zu beschließen.
- Was Wohnungseigentümer*innen beachten müssen, wenn sie eine bauliche Veränderung zur Einrichtung von Ladeinfrastruktur verlangen, lesen Sie auf unserer Themenseite „E-Mobilität. Dort finden Sie auch ein Interview zu Lastmanagementsystemen.
- Im WiE-Infoblatt „Ladestationen für E-Autos“ für Mitglieder erfahren Wohnungseigentümer*innen, wie sie am besten bei der Vorbereitung ihres Antrags vorgehen oder wie die WEG Ladestationen gemeinschaftlich auf den Weg bringen kann (bitte erst einloggen, dann hier klicken).
- Eine Übersicht von Fördermöglichkeiten von Ländern und Kommunen für Ladestationen finden Sie unter anderem hier.