Fehler in der Jahresabrechnung entdecken
06.05.2009 | Der Verwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft muss jährlich eine Abrechnung über alle Einnahmen und Ausgaben der Gemeinschaft vorlegen und auf die einzelnen Wohnungseigentümer verteilen. Da es jedoch keine gesetzlichen Vorschriften über Inhalt und Form der Jahresabrechnungen gibt, ist Streit darüber in den meisten Versammlungen an der Tagesordnung.